Maß von Vorderkante Fahrzeug bis Mitte Sattelkupplung. Eingetragen wird in L30 das Maß L32 = "Kuppellänge Sattelzugmaschine".
Sattelzugmaschinen können auch mit einer Anhängekupplung ausgerüstet werden. Ist dies der Fall, dann wird nur das Kuppelmaß der Sattelkupplung in L30 angegeben. Wird das Kuppelmaß der Anhängekupplung benötigt, dann ist dieses Maß bei Sattelzugmaschinen L31 = "Kuppellänge Lkw" zu entnehmen, weil eine Sattelzugmaschine mit Anhängekupplung als LKW zu betrachten ist. |