2.4 L3x: Kuppellängen

L30

=

Kuppellänge

 

 

Abstand von Vorderkante Fahrzeug bis Mitte Kuppelpunkt des typischen Fahrzeugs. Unter typischen Fahrzeug ist zu verstehen:

  • Lkw

Maß von Vorderkante Fahrzeug bis Bolzenmitte der Anhängekupplung. Eingetragen wird in L30 das Maß L31 = "Kuppellänge Lkw".

 

 

  • Sattelzugmaschine

Maß von Vorderkante Fahrzeug bis Mitte Sattelkupplung. Eingetragen wird in L30 das Maß L32 = "Kuppellänge Sattelzugmaschine".

Sattelzugmaschinen können auch mit einer Anhängekupplung ausgerüstet werden. Ist dies der Fall, dann wird nur das Kuppelmaß der Sattelkupplung in L30 angegeben. Wird das Kuppelmaß der Anhängekupplung benötigt, dann ist dieses Maß bei Sattelzugmaschinen L31 = "Kuppellänge Lkw" zu entnehmen, weil eine Sattelzugmaschine mit Anhängekupplung als LKW zu betrachten ist.

L31

=

Kuppellänge Lkw

 

 

Abstand von Vorderkante Fahrzeug bis Bolzenmitte der Anhängekupplung.

 

 

L32

=

Kuppellänge Sattelzugmaschine

 

 

Abstand von Vorderkante Fahrzeug bis Mitte Kuppelpunkt der Sattelkupplung.

Bei Sattelzugmaschinen ist der gleichzeitige Einbau einer Anhängekupplung und einer Sattelkupplung möglich, so daß neben dem Maß L32 auch L31 = "Kuppellänge Lkw" am gleichen Fahrzeug vorliegt. In L30 = "Kuppellänge" wird das für das jeweilige Fahrzeug typische Maß eingetragen, weil in Datenblättern nur ein Feld für die Kuppellänge zur Verfügung steht.