MANTED® - MAN Technische Daten und Aufbaurichtlinien

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MAN - Gefahrgut

Häufig gestellte Fragen

Die hier aufgelisteten Fragen und Antworten beziehen sich auf das ADR 2019.


1.    Was versteht man unter ADR?

ADR ist eine Abkürzung und steht für französisch "Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route" (engl. "The European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road"; dt. "Europäisches Übereinkommen über den Transport gefährlicher Güter auf der Straße").  http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_e.html

2.    Was versteht man unter einer Zulassungs-Bescheinigung nach Teil 9 des ADR?

Unter T9-Bescheinigung versteht man die von einer technischen Prüfstelle ausgestellte Zulassungsbescheinigung eines Fahrzeuges zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter. Die Bescheinigung wird analog Anlage B, Kapitel 9.1, Unterabschnitt 9.1.3.5. des ADR 2019 ausgestellt. Daher auch der Name „T9-Bescheinigung“.

3.    Warum erhalten Sie ab Werk keine T9-Bescheinigung?

Eine T9–Bescheinigung wird nur für vollständige und vervollständigte Fahrzeuge ausgestellt. D.h. nur Fahrzeuge mit komplettem Aufbau bekommen eine T9–Bescheinigung. Einzig Sattelzugmaschinen, die keines weiteren Aufbaus bedürfen und bereits ab Werk die erforderliche ADR Ausstattung haben, erhalten bei Fahrzeugauslieferung eine T9–Bescheinigung. Diese wird jedoch nicht durch die MAN Truck & Bus SE ausgestellt, sondern durch eine technische Prüfstelle in Zusammenarbeit mit der MAN Truck & Bus SE.

Für den fahrzeugseitigen Anteil liefern wir die ECE-Genehmigung nach UNR-105. Diese ECE-Genehmigung dient dem abnehmenden Sachverständigen des Technischen Dienstes als Arbeitunterlage. Anhand der ECE-Genehmigung kann er überprüfen, welche Bauteile nach Anlage B, Kapitel 9.2 im Fahrzeug verbaut sind und welchem ADR-Fahrzeugtyp das Fahrzeug zuzuordnen ist.

4.    Was versteht man unter AT, OX, EX/II, EX/III, FL und MEMU?

Das ADR teilt Gefahrgutfahrzeuge je nach Verwendungszweck in Fahrzeugtypen bzw. Beförderungseinheiten ein. Diese müssen je nach zu transportierendem Gefahrgut unterschiedlichen Anforderungen genügen (siehe ADR 2019, Anlage A, Kapitel 3.2, Tabelle A). Im ADR 2019, Anlage B, Kapitel 9.1, Unterabschnitt 9.1.1.2 sind die einzelnen Fahrzeugtypen beschrieben.

  EX/II  EX/III
  Ein Fahrzeug zur Beförderung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (Klasse 1).
 
  FL
a)   Ein Fahrzeug zur Beförderung flüssiger Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C (mit Ausnahme von Dieselkraftstoffen entsprechend Norm EN 590:2004, Gasöl oder Heizöl (leicht) – UN-Nummer 1202 – mit einem Flammpunkt entsprechend Norm EN 590:2004) in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m3 oder in Tankcontainern oder ortsbeweglichen Tanks mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m3 oder
 
b)   ein Fahrzeug zur Beförderung entzündbarer Gase in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1m3 oder in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m3 oder
 
c)   ein Batterie-Fahrzeug mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m3 zur Beförderung entzündbarer Gase.
 
  OX     Ein Fahrzeug zur Beförderung von Wasserstoffperoxid, stabilisiert oder von Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung, stabilisiert mit mehr als 60 % Wasserstoffperoxid (Klasse 5.1 UN-Nummer 2019) in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1m3 oder in Tankcontainern oder ortsbeweglichen Tanks mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3m3.
 
  AT
 
a) Ein Fahrzeug, das kein Fahrzeug EX/III, FL oder OX oder kein MEMU ist, zur Beförderung gefährlicher Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m3 oder in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m3 oder
 
b) ein Batterie-Fahrzeug mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m3, das kein Fahrzeug FL ist.
 
MEMU Mobile Einheit zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU). Eine Einheit oder ein Fahrzeug, auf dem eine Einheit befestigt ist, zur Herstellung und zum Laden von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff aus gefährlichen Gütern, die selbst keine explosiven Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoff sind. Die Einheit besteht aus verschiedenen Tanks, Schüttgut-Containern und Herstelleinrichtungen sowie aus Pumpen und der damit zusammenhängenden Ausrüstung. Die MEMU kann verschiedene besondere Laderäume für verpackte explosive Stoffe oder Gegenständen mit Explosivstoff haben.  


5.    Wiederkehrende Prüfung zur Verlängerung der Zulassungs-Bescheinigung nach Teil 9?

Alle Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren und den Vorschriften des ADR unterliegen, müssen einer jährlich wiederkehrenden technischen Prüfung gemäß ADR 2019, Anlage B, Kapitel 9.1, Unterabschnitt 9.1.2.3 unterzogen werden.

6.    Wie groß darf der Kraftstofftank maximal sein, ohne den Forderungen des ADR 2019 zu unterliegen?

Nach ADR 2019, Anlage A, Kapitel 1.1, Unterabschnitt 1.1.3.3 können befördert bzw. mitgeführt werden:
- in am Fahrzeug befestigten Kraftstoffbehältern maximal 1500 Liter,
- in am Anhänger befestigten Kraftstoffbehältern maximal 500 Liter,
- und in tragbaren Kraftstoffbehältern maximal 60 Liter.
Bei grenzüberschreitendem Verkehr sind die zollrechtlichen Bestimmungen zu beachten.