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Die hier aufgelisteten Fragen und Antworten beziehen sich auf
1. Was versteht man unter ADR?
ADR ist eine Abkürzung und steht für „The European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road“ (= Europäische Vereinbarung über den Transport gefährlicher Güter auf der Straße).
http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_e.html
2. Was versteht man unter einer Zulassungs-Bescheinigung nach Teil9 ADR?
Unter T9-Bescheinigung versteht man die von einer technischen Prüfstelle ausgestellte Zulassungsbescheinigung eines Fahrzeuges zur
Beförderung bestimmter gefährlicher Güter. Die Bescheinigung wird analog Anlage B Teil 9.1.3.5. der ADR 2011 ausgestellt.
Daher auch der Name „T9-Bescheinigung“.
3. Warum erhalten Sie ab Werk keine T9-Bescheinigung?
Eine T9 – Bescheinigung wird nur für ein vervollständigtes Fahrzeug ausgestellt. D.h. nur Fahrzeuge mit komplettem Aufbau bekommen eine
T9 – Bescheinigung. Einzig Sattelzugmaschinen, die keines weiteren Aufbaus bedürfen und ab Werk schon die komplette ADR Ausstattung bekommen,
erhalten bei Fahrzeugauslieferung eine T9 – Bescheinigung. Diese wird jedoch nicht durch MAN Truck& Bus AG ausgestellt, sondern durch eine
technische Prüfstelle in Zusammenarbeit mit der MAN Truck & Bus AG.
Für den fahrzeugseitigen Anteil liefern wir die EG-Genehmigung mit. Die EG-Genehmigung dient dem abnehmenden Sachverständigen (TÜV oder DEKRA) als Arbeitunterlage.
Anhand der EG-Genehmigung kann er überprüfen, welche Bauteile nach Anlage B Teil 9.2. im Fahrzeug verbaut sind und welchem ADR-Fahrzeugtyp das Fahrzeug zuzuordnen ist.
4. Was versteht man unter AT, OX, EX/II, EX/III und FL?
Das ADR teilt Gefahrgutfahrzeuge je nach Verwendungszweck in Fahrzeugtypen bzw. Beförderungseinheiten ein. Diese müssen je nach Gefahrstoff unterschiedlichen Anforderungen
genügen (siehe ADR 2011 Tabelle A). Im ADR 2011 (Kapitel 9.1.1.2.) sind die einzelnen Fahrzeugtypen beschrieben.
EX/II,
EX/III |
Ein Fahrzeug zur Beförderung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (Klasse 1). |
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FL |
a) |
Ein Fahrzeug zur Beförderung flüssiger Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C (mit Ausnahme von Dieselkraftstoffen entsprechend Norm EN 590:2004, Gasöl oder Heizöl (leicht) – UN-Nummer 1202 –
mit einem Flammpunkt entsprechend Norm EN 590:2004) in festverbundenen Tanks oder
Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m3 oder in Tankcontainern oder ortsbeweglichen Tanks mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m3 oder |
| b) |
ein Fahrzeug zur Beförderung entzündbarer Gase in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1m3 oder in Tankcontainern,
ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m3 oder |
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| c) |
ein Batterie-Fahrzeug mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m3 zur Beförderung entzündbarer Gase. |
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OX
|
Ein Fahrzeug zur Beförderung von Wasserstoffperoxid, stabilisiert oder von Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung, stabilisiert mit mehr als 60 % Wasserstoffperoxid
(Klasse 5.1 UN-Nummer 2015) in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1m3 oder
in Tankcontainern oder ortsbeweglichen Tanks mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3m3.
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AT |
a) |
Ein Fahrzeug, das kein Fahrzeug EX/III, FL oder OX ist, zur Beförderung gefährlicher Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als
1 m3 oder in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m3 oder |
| b) |
ein Batterie-Fahrzeug mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m3, das kein Fahrzeug FL ist. |
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| MEMU |
Mobile Einheit zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff (MEMU). Eine Einheit oder ein Fahrzeug, auf dem eine Einheit befestigt ist,
zur Herstellung und zum Laden von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff aus gefährlichen Gütern, die selbst keine explosiven Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoff sind.
Die Einheit besteht aus verschiedenen Tanks, Schüttgut-Containern und Herstelleinrichtungen sowie aus Pumpen und der damit zusammenhängenden Ausrüstung.
Die MEMU kann verschiedene besondere Laderäume für verpackte explosive Stoffe oder Gegenständen mit Explosivstoff haben. |
5. Wiederkehrende Prüfung zur Verlängerung der Zulassungs-Bescheinigung nach Teil 9?
Alle Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren und den Vorschriften des ADR unterliegen, müssen einer jährlich wiederkehrenden
technischen Prüfung gemäß ADR2011 Anlage B Teil 9.1.2.3. unterzogen werden.
6. Wie groß darf mein Kraftstofftank maximal sein?
Nach ADR 2011 Anlage B Teil 1.1.3.3. können befördert bzw. mitgeführt werden:
- in am Fahrzeug befestigten Kraftstoffbehältern maximal 1500 Liter,
- in am Anhänger befestigten Kraftstoffbehältern maximal 500 Liter,
- und in tragbaren Kraftstoffbehältern maximal 60 Liter.
Bei grenzüberschreitendem Verkehr sind die zollrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
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