MAN Gefahrgut
Datenblätter für den Nachweis der Dauerbremswirkung
Bitte wählen Sie aus der Liste die Sie für Ihren Fahrzeugtyp heruntergeladen haben den Motor aus, der im Fahrzeug verbaut ist.
Die Motorbezeichnung können Sie vom Typenschild des Motors ablesen. Sollten Sie in den Dauerbremswirkungstabellen einen Motor nicht finden,
dann setzen Sie sich bitte über das
Kontakt-Formular mit uns in Verbindung.
Sehr wichtig ist dabei, dass Sie die Fahrzeug-Ident.-Nummer (Fahrgestellnummer) angeben.
Hinweis:
Nach der Tabelle in Kapitel 9.2 des ADR2009 gilt der Punkt 9.2.3.3 Dauerbremsanlage nur für Fahrzeuge (ausser EXII), die nach dem 30. Juni 1993
(für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 16t oder Zugmaschinen die Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 10t ziehen dürfen) erstmalig
zum Verkehr zugelassen wurden. Die Übereinstimmung mit dieser Richtlinie ist ab dem 01. Januar 2010 für alle Fahrzeuge verpflichtend.
Achtung:
Es kann in einzelnen Ländern Abweichungen von dieser Übergangsbestimmung geben.

