MAN Gefahrgut
Datenblätter für den Nachweis der Dauerbremswirkung
Bitte wählen Sie aus der erforderlichen Dauerbremswirkungstabelle, die Sie für Ihren Fahrzeugtyp hier heruntergeladen können, den Motor aus, der in Ihrem Fahrzeug verbaut ist.
Die Motorbezeichnung können Sie dem Typenschild des Motors entnehmen. Sollten Sie in den Dauerbremswirkungstabellen einen Motor nicht finden,
setzen Sie sich bitte über das
Kontakt-Formular mit uns in Verbindung. Sehr wichtig ist dabei, dass Sie die
Fahrzeug-Ident.-Nummer (Fahrgestellnummer) angeben.
Hinweis:
Der Nachweis der Dauerbremswirkung ist für Fahrzeuge aller ADR-Klassen (Ausnahme EX/II) erforderlich, sofern das Fahrzeug eine höchste Gesamtmasse
von 16 Tonnen überschreitet oder Anhänger mit einer höchsten Gesamtmasse von 10 Tonnen ziehen darf. Das Dauerbremssystem muss vom Typ IIA sein.

