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Aufbaurichtlinien



Verbindungseinrichtungen TG

HERAUSGEBER   MAN Nutzfahrzeuge AG   Abteilung ESC

Engineering Services Consultation (vormals TDB)

Dachauer Str. 667   D - 80995 München

E-Mail: esc@man.eu   Fax: + 49 (0) 89 1580 4264

  1.   Allgemeines

  2.   Anhängekupplung, D-Wert

  3.   Starrdeichselanhänger, Zentralachsanhänger, Dc-Wert, V-Wert

  4.   Schlußquerträger und Anhängekupplungen

  5.   Kugelkopfkupplung

  6.   Sattelkupplung

  7.   Umbau Lkw in Sattelzugmaschine und Sattelzugmaschine
         in Lkw



1.   Allgemeines


Soll der Lkw Lasten ziehen, muss die notwendige Ausrüstung vorhanden und zugelassen sein. Die Erfüllung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestmotorleistung und/ oder der Einbau der richtigen Anhängekupplung geben noch keine Gewähr dafür, dass der Lkw zum Ziehen von Lasten geeignet ist.
Erforderlich für die Nachrüstung einer Anhängerausrüstung ist:

•    der erforderliche Schlußquerträger (siehe   Tabellen 1/2) und Anhängekupplung
•    ein 2-Leitungs-Bremsanschluß
•    die Elektrik für Anhängerbetrieb, einschließlich ABS-Steckdose
•    der Einbau des Anhängersteuermoduls (ASM) und/oder seine Aktivierung mittels Umparametrierung.

Es dürfen nur Anhängekupplungen nach EG-Richtlinie 94/20/EG verwendet werden.
Beim Rangieren darf keine Kollision mit dem Anhänger eintreten. Daher genügend Deichsellänge wählen.
Die erforderlichen Freiraummaße sind zu berücksichtigen (in Deutschland nach DIN 74058 u. EG-Richtlinie 94/20/EG).
Grundsätzlich ist der Aufbauhersteller verpflichtet, den Aufbau so zu gestalten und aufzubauen, dass eine ungehinderte und ungefährdete Bedienung bzw. Überwachung des Kuppelvorganges möglich ist.
Die Freigängigkeit der Anhängerdeichsel muss gewährleistet sein. Bei seitlichem Anbau von Kupplungsköpfen und Steckdosen (z. B. am Schlussleuchtenhalter der Fahrerseite) ist vom Anhängerhersteller und vom Betreiber besonders auf ausreichende Leitungslängen für Kurvenfahrt zu achten.

Bild 1:   Freiraum für Anhängekupplungen nach 94/20/EG ESC-006




Bild 2:   Freiraum für Kugelkopfkupplungen nach DIN 74058 ESC-152



Für den Anbau von Anhängekupplungen sind MAN-Schlußquerträger einschließlich der zugehörigen Verstärkungsplatten zu verwenden. Schlußquerträger haben ein für die dazugehörige Anhängekupplung passendes Lochbild. Dieses Lochbild darf zum Anbau einer anderen Anhängekupplung keinesfalls geändert werden.
Angaben der Kupplungshersteller in deren Einbaurichtlinien sind einzuhalten (z. B. Anzugsmomente und deren Prüfung).
Das Tiefersetzen der Anhängekupplung ohne gleichzeitiges Tiefersetzen des Schlußquerträgers ist nicht zulässig!
Beispiele des Tiefersetzens sind in Bild 3 und Bild 4 dargestellt. Die Beispiele sind bewusst schematisch dargestellt, sie stellen keine Konstruktionsanweisung dar.
Die Konstruktionsverantwortung liegt beim jeweiligen Auf-/Umbauer.

Bild 3:    Tiefergesetzte Anhängekupplung ESC-515



Bild 4:    Unter den Rahmen gesetzte Anhängekupplung ESC-542




2.    Anhängekupplung, D-Wert

Die erforderliche Größe der Anhängekupplung wird durch den D-Wert bestimmt. Auf der Anhängekupplung ist vom Hersteller der Anhängekupplung ein Typenschild angebracht, auf dem der maximal zulässige D-Wert abzulesen ist. Die Angabe des D-Wertes erfolgt in Kilonewton [kN].

Die D-Wert-Formel lautet:

Formel 1:    D-Wert

                                   9,81 • T • R
                    D    =    -----------------
                                       T + R

Ist der D-Wert der Anhängekupplung und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bekannt, dann wird das maximal zulässige Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs mit Hilfe der folgenden Formel errechnet:

Formel 2:    D-Wert-Formel für zul. Gesamtgewicht

                                         R • D
                    T    =   --------------------
                                 (9,81 • R) - D

Bei bekanntem D-Wert und vorhandenem zulässigen Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs beträgt das maximal zulässige Gesamtgewicht des Anhängers:

Formel 3:    D-Wert-Formel für zulässiges Anhängergewicht

                                       T • D
                    R    =   ---------------
                                 (9,81 • T) - D

Es bedeuten:

                    D    =    D-Wert in [kN]
                    T    =    zulässiges Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs in [t]
                    R    =    zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers in [t]

Berechnungsbeispiele sind im Heft „Aufbaurichtlinien_TGL-TGM“, Kapitel ‚Berechnungen‘ zu finden.





3.    Starrdeichselanhänger, Zentralachsanhänger, Dc-Wert, V-Wert

Es gelten folgende Begriffsdefinitionen:

•    Starrdeichselanhänger (SDAH): Anhängefahrzeug mit einer Achse oder Achsgruppe bei dem:
     -    die winkelbewegliche Verbindung zum ziehenden Fahrzeug über eine Zugeinrichtung (Deichsel) erfolgt,
     -    die Deichsel nicht frei beweglich mit dem Fahrgestell verbunden ist und deshalb Vertikalmomente übertragen kann und
     -    nach seiner Bauart ein Teil seines Gesamtgewichts von dem ziehenden Fahrzeug getragen wird.
•    Zentralachsanhänger (ZAA): gezogenes Fahrzeug mit einer Zugeinrichtung, die nicht senkrecht zum Anhänger beweglich ist und dessen Achsen
     (bei gleichmäßiger Beladung) nahe am Massenschwerpunkt des Fahrzeugs angeordnet sind, so dass nur eine kleine statische vertikale Last von höchstens
     10% der Anhängemasse oder 1.000kg (es gilt der kleinere Wert) auf das Zugfahrzeug übertragen wird. Zentralachsanhänger sind also eine Untergruppe
     der Starrdeichselanhänger.
•    Stützlast (S): vertikale Last der Zugdeichsel am Kuppelpunkt. Sie wird bei angekuppelten Anhängern dem Zugfahrzeug zugeschlagen und ist deshalb bei
     der Fahrzeugauslegung (Achslastberechnung) zu berücksichtigen.

Zusätzlich zur D-Wert-Formel gelten für Starrdeichselanhänger/ Zentralachsanhänger weitere Bedingungen: Anhängekupplungen und Schlußquerträger haben verringerte Anhängelasten, da in diesem Fall zusätzlich die auf Anhängekupplung und Schlußquerträger wirkende Stützlast zu berücksichtigen ist.

Zur Angleichung der Rechtsvorschriften innerhalb der europäischen Union wurden mit der EG-Richtlinie 94/20/EG deshalb die Begriffe DC-Wert und V-Wert eingeführt: Es gelten folgende Formeln:

Formel 4:    Dc-Wert-Formel für Starrdeichsel und Zentralachsanhänger

                                    9,81 • T • C
                    Dc    =   -----------------
                                         T + C

Formel 5:    V-Wert-Formel für Zentralachs- und Starrdeichselanhänger mit einer zulässigen Stützlast von < 10% der Anhängemasse und nicht mehr als 1.000kg

                                         x2                 x2                                                                     x2
                    V    =    a •   ----   • c ;    -----  ≥ 1 Bei rechnerisch ermittelten Werten   -----    < 1 ist 1,0 einzusetzen
                                         l                  l2                                                                      l2

Es bedeuten:

                    Dc    =    reduzierter D-Wert beim Betrieb mit Zentralachsanhänger in [kN]
                    V    =    V-Wert in [kN]
                    T    =    zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs in [t]
                    C    =    Summe der Achslasten des mit der zulässigen Masse beladenen Zentralachsanhängers in [t] ohne Stützlast
                    a    =    Vergleichsbeschleunigung im Kuppelpunkt in [m/s²]. Es sind zu verwenden: 1,8 m/s² bei Luftfederung oder vergleichbarer Federung
                                am Zugfahrzeug bzw. 2,4 m/s² bei allen anderen Federungen
                    S    =    zulässige Stützlast am Kuppelpunkt in [kg]
                    x    =    Aufbaulänge Anhänger in [m] siehe Bild 5
                     l    =    theoretische Zugdeichsellänge in [m] siehe Bild 5

Bild 5:    Aufbaulänge Anhänger und theoretische Zugdeichsellänge ESC-510



Für den Betrieb mit Zentralachsanhänger/ Starrdeichselanhänger setzt MAN voraus:

Für die ab Werk lieferbare Ausrüstung ist eine Stützlast von mehr als 10% der zulässigen Anhängermasse und mehr als 1.000kg nicht möglich (ausgenommen ist das MAN-Tiefkuppelsystem). Andere Lasten liegen im Verantwortungsbereich des Herstellers der jeweiligen Anhängevorrichtung. MAN kann keine Aussage in Bezug auf zulässige Lasten und rechnerische Betrachtungen (z.B. nach 94/20/EG) zu diesen Anhängevorrichtungen machen. Stützlasten haben wie alle Hecklasten eine Auswirkung auf die Achslastverteilung. Deshalb - vor allem in Verbindung mit weiteren Hecklasten (z. B. Ladebordwand, Heckladekran) - mittels Achslastberechnung prüfen ob Stützlasten möglich sind.
Fahrzeuge mit liftbarer Nachlaufachse dürfen die Nachlaufachse nicht anheben, wenn ein Zentralachsanhänger/ Starrdeichselanhänger angekuppelt ist.
Bei unbeladenem Fahrzeug darf nur ein unbeladener Starrdeichsel-/Zentralachsanhänger mitgeführt werden. Für eine ausreichende Lenkbarkeit sind die Mindestvorderachslasten des Fahrzeugs einzuhalten (siehe Hefte TGA bzw. TGL/TGM).
Mögliche Kombinationen von Anhänge- und Stützlasten, sowie D, DC und V-Werte nennt Tabelle 2, die Zuordnung zum Fahrzeug (nach Typnummer und Fahrzeugart) ist Tabelle 1 zu entnehmen.
Die Änderung eingetragener Lasten ist u.U. möglich, Auskunft erteilt Abteilung ESC (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“).


4.    Schlußquerträger und Anhängekupplungen

Hinweis: Ist der Schlußquerträger mit der MAN-Sachnummer 81.41250.0133 verbaut (die letzten 4 Ziffern sind hinten rechts im
Schlußquerträger eingeschlagen), dann ist die Flanschplatte der jeweiligen Anhängekupplung oben und unten gemäß Bild 6 anzufasen.

Bild 6:    45°-Fase an der Flanschplatte der AHK bei Schlußquerträger 81.41250.0133



Tabelle 1:    Zuordnung Fahrzeug nach Baureihe, Typnummer und Schlußquerträger

TGL

Typ-Nr. MAN-Sachnummer Bohrbild [mm] Bemerkung
N01, N02

N11, N12

81.41250.0131 ohne nicht für AHK
81.41250.5179 140x80 für AHK-Typ G 145
81.41660.5189 (3x)83x56 Unterfahrschutz und Anhängebock für KKK
N03, N04

N05, N13

N14, N15

81.41250.0131 ohne nicht für AHK
81.41250.5179 140x80 für AHK-Typ G 145
81.41250.5188 120x55 100mm tiefer, für Feuerwehr, für AHK-Typ G 135, zusätzliches Bohrbild 83x56
81.41660.5189 (3x)83x56 Unterfahrschutz und Anhängebock für KKK


TGM

Typ-Nr. MAN-Sachnummer Bohrbild [mm] Bemerkung
N08 81.41250.0131 ohne nicht für AHK
81.41250.5180 160x100 für AHK Typ G150
81.41250.5188 120x55 100mm tiefer, für Feuerwehr, für AHK-Typ G 135, zusätzliches Bohrbild 83x56
N16 81.41250.0131 ohne nicht für AHK
81.41250.5180 160x100 für AHK Typ G150
81.41250.5188 120x55 100mm tiefer, für Feuerwehr, für AHK-Typ G 135, zusätzliches Bohrbild 83x56
N18 81.41250.0131 ohne nicht für AHK
81.41250.5180 160x100 für AHK Typ G150
81.41250.5188 120x55 100mm tiefer, für Feuerwehr, für AHK-Typ G 135, zusätzliches Bohrbild 83x56
N26 81.41250.0131 ohne nicht für AHK
81.41250.5180 160x100 für AHK Typ G150
N28 81.41250.0131 ohne nicht für AHK
81.41250.5180 160x100 für AHK Typ G150
N34 81.41250.5179 140x80 für AHK-Typ G 145
81.41250.5188 120x55 100mm tiefer, für Feuerwehr, für AHK-Typ G 135, zusätzliches Bohrbild 83x56
N36 81.41250.5179 140x80 für AHK-Typ G 145
81.41250.5188 120x55 100mm tiefer, für Feuerwehr, für AHK-Typ G 135, zusätzliches Bohrbild 83x56
N38 81.41250.5180 160x100 für AHK Typ G150
81.41250.5188 120x55 100mm tiefer, für Feuerwehr, für AHK-Typ G 135, zusätzliches Bohrbild 83x56
N48 81.41250.0139 160x100 nicht für Anhängelast, nur für Abschleppkupplung


TGA

Typ-Nr. MAN-Sachnummer Bohrbild [mm] Bemerkung
H01 81.41250.0129 Ohne Sattel, nicht für AHK, ersetzt durch .0135
81.41250.0132 160x100 Sattel, Betrieb mit Anänger nicht zulässig
81.41250.0135 Ohne Sattel, nicht für AHK, Ersatz für .0129
H02 81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .5145 und .0130
81.41250.5145 160x100 Ersetzt durch .0133
H03 81.41250.0133 160x100 Ersatz für .5145
81.41250.5145 160x100 Ersetzt durch .0133
H04 81.41250.0128 160x100 Sattel
81.41250.5145 160x100
H05 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0129 Ohne Sattel, nicht für AHK, ersetzt durch .0135
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .5145
81.41250.0135 Ohne Sattel, nicht für AHK, Ersatz für .0129
81.41250.5145 160x100 Ersetzt durch .0133
H06 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0129 Ohne Sattel, nicht für AHK, ersetzt durch .0135
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0133 160x100
81.41250.0135 Ohne Sattel, nicht für AHK, Ersatz für .0129
H07 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0129 Ohne Sattel, nicht für AHK, ersetzt durch .0135
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .5145
81.41250.0135 Ohne Sattel, nicht für AHK, Ersatz für .0129
81.41250.5145 160x100 Ersetzt durch .0133
H08 81.41250.0129 Ohne Sattel, nicht für AHK, ersetzt durch .0135
81.41250.0132 160x100 Sattel, Betrieb mit Anänger nicht zulässig
81.41250.0135 Ohne Sattel, nicht für AHK, Ersatz für .0129
H09 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0129 Ohne Sattel, nicht für AHK, ersetzt durch .0135
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .5145
81.41250.0135 Ohne Sattel, nicht für AHK, Ersatz für .0129
81.41250.5145 160x100 Ersetzt durch .0133
H10 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0129 Ohne Sattel, nicht für AHK, ersetzt durch .0135
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0133 160x100
81.41250.0135 Ohne Sattel, nicht für AHK, Ersatz für .0129
H12 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
H13 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
H14 81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
H15 81.41250.0133 160x100
H16 81.41250.0133 160x100 Ersatz für .5145
81.41250.5145 160x100 Ersetzt durch .0133
H17 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .5145
81.41250.5145 160x100 Ersetzt durch .0133
H18 81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .5145
81.41250.5145 160x100 Ersetzt durch .0133
H19 81.41250.0133 160x100 Ersatz für .5145
81.41250.5145 160x100 Ersetzt durch .0133
H20 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .5145
81.41250.5145 160x100 Ersetzt durch .0133
H21 81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .5145
81.41250.5145 160x100 Ersetzt durch .0133
H22 81.41250.0129 Ohne Sattel, nicht für AHK, ersetzt durch .0135
81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100
81.41250.0135 Ohne Sattel, nicht für AHK, Ersatz für .0129
H23 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0129 Ohne Sattel, nicht für AHK, ersetzt durch .0135
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .5145
81.41250.0135 Ohne Sattel, nicht für AHK, Ersatz für .0129
81.41250.5145 160x100 Ersetzt durch .0133
H24 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .5145
H25 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
81.41250.5184 160x100 Kipper, 150mm tiefer
H26 81.41250.0132 160x100 Sattel,
81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
81.41250.5184 160x100 Kipper, 150mm tiefer
H27 81.41250.0133 160x100 Ersatz für .5145
81.41250.5145 160x100 Ersetzt durch .0133
H28 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
81.41250.5184 160x100 Kipper, 150mm tiefer
H29 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
81.41250.5184 160x100 Kipper, 150mm tiefer
H30 81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100
81.41250.5184 160x100 Kipper, 150mm tiefer
H31 81.41250.0133 160x100
H32 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0129 Ohne Sattel, nicht für AHK, ersetzt durch .0135
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0135 Ohne Sattel, nicht für AHK, Ersatz für .0129
H33 81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100 Kipper
81.41250.5184 160x100 Kipper, 150mm tiefer
H34 81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100 Kipper
81.41250.5184 160x100 Kipper, 150mm tiefer
H35 81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100
H36 81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
H37 81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
H38 81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
H39 81.41250.0133 160x100
H40 81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
H41 81.41250.0133 160x100
H42 81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100
H43 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
H44 81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
H45 81.41250.0133 160x100
H46 81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
H47 81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100
81.41250.5184 160x100 Kipper, 150mm tiefer
H48 81.41250.0133 160x100
H49 81.41250.0133 160x100
81.41250.5187 Ohne Hinterkipper
H51 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
81.41250.5184 160x100 Kipper, Fahrgestell, 150mm tiefer
H52 81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100
81.41250.5184 160x100 Kipper, Fahrgestell 150mm tiefer
H54 81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100
81.41250.5184 160x100 Kipper, Fahrgestell, 150mm tiefer
H55 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
81.41250.5184 160x100 Kipper, Fahrgestell, 150mm tiefer
H56 81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100
81.41250.5184 160x100 Kipper, Fahrgestell, 150mm tiefer
H57 81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100 Kipper
H58 81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100 Kipper
H70 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
81.41250.5184 160x100 Kipper, 150mm tiefer
H71 81.41250.0133 160x100
H72 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
81.41250.5184 160x100 Kipper, Fahrgestell, 150mm tiefer
H73 81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
81.41250.5184 160x100 Kipper, 150mm tiefer
H74 81.41250.0133 160x100
H75 81.41250.0133 160x100
H76 81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
81.41250.5184 160x100 Kipper, 150mm tiefer
H80 81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100 Kipper
81.41250.5184 160x100 Kipper, 150mm tiefer
H81 81.41250.0133 160x100
81.41250.5184 160x100 Kipper, Fahrgestell, 150mm tiefer
H82 81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100
81.41250.5184 160x100 Kipper, Fahrgestell, 150mm tiefer
H84 81.41250.0133 160x100
81.41250.5184 160x100 Kipper, Fahrgestell, 150mm tiefer
H85 81.41250.0133 160x100
H86 81.41250.0128 160x100 Sattel, ersetzt durch .0132
81.41250.0132 160x100 Sattel, Ersatz für .0128
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .5145
81.41250.5145 160x100 Ersetzt durch .0133
H87 81.41250.0133 160x100
H88 81.41250.0130 160x100 Ersetzt durch .0133
81.41250.0133 160x100 Ersatz für .0130
H89 81.41250.0132 160x100 Sattel
81.41250.0133 160x100 Fahrgestell
H90 81.41250.0133 160x100
H91 81.41250.0133 160x100
H92 81.41250.0133 160x100
H93 81.41250.0133 160x100
81.41250.5184 160x100 Kipper, 150mm tiefer
H94 81.41250.0133 160x100
82.41250.5092 330x110 10-fach Verschraubung für 100t-Kupplung, normal und tief, Überhang 725mm
81.41250.5094 330x110 10-fach Verschraubung für 100t-Kupplung, normal, Überhang 725mm
H95 81.41250.0133 160x100
82.41250.5092 330x110 10-fach Verschraubung für 100t-Kupplung, normal und tief, Überhang 725mm
81.41250.5094 330x110 10-fach Verschraubung für 100t-Kupplung, normal, Überhang 725mm
H96 81.41250.0133 160x100
81.41250.5184 160x100 Kipper, 150mm tiefer





Tabelle 2:    Schlußquerträger TG und technische Daten

TGL-Schlußquerträger-Tabelle

MAN-

Sachnummer,

SQT

Bohrbild

[mm]

D

[kN]

S

[kg]

C

[kg]

Rc=C+S [kg] DC [kN] V [kN] Max.

Anhänge

last [kg]

t

[mm]

Ge-

wicht

[kg]

Bemerkung
81.41250.0131 ohne 0 0 0 0 0 0 0 4 8,2 nicht für AHK; Mindest-SQT, wenn kein SQT verbaut für Einbau LBW oder Einbau Anhängebock-KKK und/oder Entfall Unterfahrschutz
81.41250.2317 140x80 # # # # # # # 8 26,5 Grundteil für 81.41250.5179; # nur mit innerer Verstärkung 81.41250.2314.
81.41250.5179 140x80 69 1.000 13.000 14.000 64 35 16.000 8 29 SQT für TGL 8t-er bis 12t-er, Typ N02/N12/N03/N13/N04/N14/N05/N15 für AHK-Typ G145
81.41250.5179 140x80 30 500 4.500 5.000 30 19 4.500 8 29 SQT für TGL 7t-er, Typ N01/N11, für AHK-Typ G145
81.41250.5188 83x56 19 80 2.000 2.080 18 10 2.080 8 31 100 mm tiefer, für Feuerwehr, zusätzliches Bohrbild 120x55
81.41250.5188 120x55 60 700 6.500 7.200 40 18 12.000 8 31 100 mm tiefer, für Feuerwehr, zusätzliches Bohrbild 83x56
81.41660.5189 (3x)83x56 26,8 200 3.500 3.700 0 0 3.500 - 30 Unterfahrschutz und Anhängebock für KKK, nur in Verbindung mit SQT 81.41250.0131 oder .5179


TGM-Schlußquerträger-Tabelle

MAN-

Sachnummer,

SQT

Bohrbild

[mm]

D

[kN]

S

[kg]

C

[kg]

Rc=C+S [kg] DC [kN] V [kN] Max.

Anhänge

last [kg]

t

[mm]

Ge-

wicht

[kg]

Bemerkung
81.41250.0131 ohne 0 0 0 0 0 0 0 4 8,2 nicht für AHK; Mindest-SQT, wenn kein SQT verbaut für Einbau LBW und/oder Entfall Unterfahrschutz
81.41250.0139 160x100 0 0 0 0 0 0 0 8,5 23,7 nicht für Anhängelast freigegeben, nur für Abschleppkupplung
81.41250.2313 160x100 # # # # # # # 9,3 31 Grundteil für 81.41250.5180; # nur mit innerer Verstärkung 81.41250.2315.
81.41250.2317 140x80 # # # # # # # 8 26,5 Grundteil für 81.41250.5179; # nur mit innerer Verstärkung 81.41250.2314.
81.41250.5179 140x80 69 1.000 13.000 14.000 64 35 16.000 8 29 SQT für TGL 8t-er bis 12t-er, Typ N02/N12/N03/N13/N04/N14/N05/N15 für AHK-Typ G145
81.41250.5180 160x100 104 1.000 16.000 17.000 90 50 24.000 9,3 38 SQT für 15/18t-er für AHK-Typ, G150,nur in Verbindung mit Beilagen 81.41290.0164(1)
81.41250.5188 83x56 19 80 2.000 2.080 18 10 2.080 8 31 Feuerwehr, zusätzliches Bohrbild 120x55
81.41250.5188 120x55 60 700 6.500 7.200 40 18 12.000 8 31 zusätzliches Bohrbild 83x56


(1)     Bei Schlußquerträger-Nachrüstung: Verschraubung des Schlußquerträgers (SQT) zum Hauptrahmen mit 2 Beilagen 81.41290.0164 innen am SQT.

TGA-Schlußquerträger-Tabelle

MAN-

Sachnummer,

SQT

Bohrbild

[mm]

D

[kN]

S

[kg]

C

[kg]

Rc=C+S [kg] DC [kN] V [kN] t

[mm]

Ge-

wicht

[kg]

Bemerkung
81.41250.0128 160x100 130 1.000 9.500 10.500 64 35 9,5 25,6 Nur Sattel mit Rahmenabschrägung, kein Austausch möglich! Ersetzt durch 81.41250.0132
81.41250.0129 ohne 0 0 0 0 0 0 5 13,4 Nicht für AHK, nur Sattel mit Rahmenabschrägung, ersetzt durch 81.41250.0135
81.41250.0130 160x100 190 1.000 18.000 19.000 125 65 9,5 31,9 AHK-Bohrbild mittig auf SQT-Höhe, ersetzt durch 81.41250.0133
81.41250.0132 160x100 130 1.000 9.500 10.500 64 35 9,5 25,6 Nur Sattel mit Rahmenab-schrägung; Ersatz für und entsteht aus 81.41250.0128, kein Austausch möglich!
81.41250.0133 160x100 200 1.000 18.000 19.000 130 70 9,5 31,5 AHK-Bohrbild 27,5mm tiefer als 81.41250.0130, Ersatz für 81.41250.0130 u. .5145
81.41250.0135 ohne 0 0 0 0 0 0 5 12,9 Nicht für AHK, nur Sattel mit Rahmenabschrägung, Ersatz für 81.41250.0129
81.41250.5145 160x100 200 1.000 18.000 19.000 130 70 11 28,7 SQT verstärkt, TGA und F2000, ersetzt durch 81.41250.0133
81.41250.5184 160x100 190 1.000 18.000 19.000 130 70 9,5 50,1 150 mm tiefer als Serie
82.41250.5092 330x110 314 0 0 0 0 0 20 156,6 10-fach Verschraubung für 100t-Kupplungs-Einbau normal und tief, zusätzliches Bohrbild 160x100 normal und tief, nur in Verbindung mit Knotenblechen MAN-Nr. 82.41250.5090 und 82.41250.5091, Rahmenüberhang 725mm
82.41250.5092 160x100 200 1.000 18.000 19.000 130 70 20 156,6 Normal und tief, zusätzliches Bohrbild für 10-fach Verschraubung für 100t-Kupplungs-Einbau normal und tief, nur in Verbindung mit Knotenblechen MAN-Nr. 82.41250.5090 und 82.41250.5091, Rahmenüberhang 725mm
82.41250.5094 330x110 314 0 0 0 0 0 15 50,6 10-fach Verschraubung für 100t-Kupplungs-Einbau normal, zusätzliches Bohrbild 160x100 normal, nur in Verbindung mit Knotenblechen MAN-Nr. 82.41250.5090 und 82.41250.5091, Rahmenüberhang 725mm
82.41250.5094 160x100 200 1.000 18.000 19.000 130 70 15 50,6 Zusätzliches Bohrbild für 10-fach Verschraubung für 100t-Kupplungs-Einbau normal, nur in Verbindung mit Knotenblechen MAN-Nr. 82.41250.5090 und 82.41250.5091, Rahmenüberhang 725mm
81.42030.5116 160x100 190 1.000 18.000 19.000 150 50 44,5 Nur bei MAN-Tiefkuppelsystem
81.42030.5116 160x100 190 1.000 18.000 19.000 130 75 44,5 Nur bei MAN-Tiefkuppelsystem
81.42030.5116 160x100 190 2.000 18.000 20.000 130 63 44,5 Nur bei MAN-Tiefkuppelsystem


Abkürzungen:    ZAA: Starrdeichsel-/ Zentralachsanhänger    AHK: Anhängekupplung    GG: Gesamtgewicht Blechdicke Schlußquerträger
                              RC: zulässiges Gesamtgewicht des ZAA

Tabelle 3:    Einbauzeichnung für AHK

TGL: Zuordnung AHK-Einbauzeichnung zu Schlußquerträger

MAN-

Sachnummer,

SQT

Bohrbild

[mm]

AHK

Bolzen

40mm

Kugelkopf-kupplung AHK-

Einbauzeichnung

MAN-Sachnummer

Bemerkung
81.41250.5179 140x80 G 145 -   81.42000.8154 max. zulässige Werte in TGL-Schlußquerträger -Tabelle beachten
81.41250.5188 120x55 G 135 -   81.42000.8200 max. zulässige Werte in TGL-Schlußquerträger-Tabelle beachten
81.41250.5188 83x56 TK 226 -   81.42000.8186 max. zulässige Werte in TGL-Schlußquerträger-Tabelle beachten
81.41660.5189 (3x)83x56 - X   81.42000.8166   siehe auch Einbau Unterfahrschutz-Anhängebock 81.41660.8186


TGM: Zuordnung AHK-Einbauzeichnung zu Schlußquerträger

MAN-

Sachnummer,

SQT

Bohrbild

[mm]

AHK

Bolzen

40mm

AHK

Bolzen

50mm

AHK-

Einbauzeichnung

MAN-Sachnummer

Bemerkung
81.41250.5179 140x80 G 145 -   81.42000.8154 max. zulässige Werte in TGM-Schlußquerträger-Tabelle beachten
81.41250.5180 160x100 G 150 -   81.42000.8164 max. zulässige Werte in TGM-Schlußquerträger-Tabelle beachten
81.41250.5188 120x55 G 135 -   81.42000.8200 max. zulässige Werte in TGM-Schlußquerträger-Tabelle beachten
81.41250.5188 83x56 TK 226 -   81.42000.8186 max. zulässige Werte in TGM-Schlußquerträger-Tabelle beachten


TGA: Zuordnung AHK-Einbauzeichnung zu Schlußquerträger

MAN-

Sachnummer,

SQT

Bohrbild

[mm]

AHK

Bolzen

40mm

AHK

Bolzen

50mm

100t AHK

Bolzen

50mm

AHK-

Einbauzeichnung

MAN-Sachnummer

Bemerkung
81.41250.0128 160x100 X X   81.42000.8152_3 Nur Sattel
81.41250.0130 160x100 X X   81.42000.8129_3
81.41250.0132 160x100 X X   81.42000.8152_3 Nur Sattel
81.41250.0133 160x100 X X   81.42000.8152_2 Fasen an der AHK-Flanschplatte oben und unten erforderlich
81.41250.5145 160x100 X X   81.42000.8129_1
81.41250.5184 160x100 X X   81.42000.8152_4
81.42030.5116 160x100 X   81.42000.8152_1 MAN-Tiefkuppelsystem
82.41250.5092 160x100 X X bis Redaktionsschluss nicht verfügbar
82.41250.5092 330x110 X   82.42000.8021_1 Normal oder tief
82.41250.5094 160x100 X X bis Redaktionsschluss nicht verfügbar
82.41250.5094 330x110 X   82.42000.8021_1



5.    Kugelkopfkupplung

Auch geringe Stützlasten haben wie alle Hecklasten eine Auswirkung auf die Achslastverteilung. Deshalb, vor allem in Verbindung mit weiteren Hecklasten (z. B. Ladebordwand, Heckladekran) mittels Achslastberechnung prüfen, ob Stützlasten möglich sind.

Weitere Voraussetzungen für den Anbau von Kugelkopfkupplungen:

•    ausreichend dimensionierte und bauartgenehmigte Kugelkopfkupplung (Stützlast, Anhängelast)
•    ausreichend dimensionierter und bauartgenehmigter Anhängebock
•    der Anhängebock ist an den senkrechten Stegen des Hauptrahmens zu befestigen (eine Befestigung nur am Hauptrahmenuntergurt ist von MAN nicht freigegeben)
•    Die ausreichende Dimensionierung und Anbindung an den Fahrzeugrahmen ist von der Prüfstelle (z.B. DEKRA/TÜV) bei der Eintragung der Anhängekupplung
     zu kontrollieren
•    Hinweise in den Montageanleitungen/ Richtlinien der Hersteller von Anhängebock und Kugelkopfkupplung sind zu beachten
•    Erforderliche Freiraummaße z.B. nach DIN 74058 sind zu beachten (siehe Bild 2)


6.    Sattelkupplung

Sattelauflieger und Sattelzugmaschinen sind zu überprüfen, ob beide ein Sattelkraftfahrzeug aufgrund ihrer Maße und Gewichte bilden können.

Deshalb sind zu prüfen:

•    Durchschwenkradien
•    Sattellast
•    Freigängigkeit aller Teile
•    gesetzliche Auflagen

Um die maximale Sattellast zu erreichen, sind vor der Inbetriebnahme des Fahrzeugs folgende Maßnahmen erforderlich:

•    Fahrzeug verwiegen
•    Achslastberechnung erstellen
•    optimales Sattelvormaß ermitteln
•    vorderen Durchschwenkradius überprüfen
•    hinteren Durchschwenkradius überprüfen
•    vorderen Neigungswinkel überprüfen
•    hinteren Neigungswinkel überprüfen
•    Gesamtlänge des Sattelkraftfahrzeugs überprüfen
•    Sattelkupplung entsprechend aufbauen.

Der erforderliche Neigungswinkel beträgt nach DIN-ISO 1726 vorne 6°, hinten 7°, und zur Seite 3°. Unterschiedliche Reifengrößen, Federraten oder Aufsattelhöhen zwischen Zugmaschine und Auflieger vermindern diese Winkel, so dass sie nicht mehr der Norm entsprechen.
Zu berücksichtigen sind außer der Neigung des Sattelanhängers nach hinten auch die Seitenneigung bei Kurvenfahrt, Einfederung (Achsführung, Bremszylinder), Gleitschutzketten, Pendelbewegung des Achsaggregates bei Fahrzeugen mit Doppelachse und die Durchschwenkradien.
Die Sattelplattenebene am Sattelanhänger sollte bei zulässiger Sattellast parallel zur Fahrbahn verlaufen.
Die Höhe der Sattelkupplung muss dementsprechend ausgelegt werden.

Bild 7:    Maße an Sattelzugmaschinen ESC-002



Das in den Verkaufsunterlagen oder Fahrgestellzeichnungen angegebene Sattelvormaß gilt nur für das Standardfahrzeug.
Ausrüstungsteile, die das Fahrzeugleergewicht oder die Fahrzeugmaße beeinflussen, erfordern u. U. eine Änderung des Sattelvormaßes.
Dadurch kann sich auch die Nutzlast und die Fahrzeuglänge ändern.
Es dürfen nur typgeprüfte Sattelkupplungen und Montageplatten entsprechend EG-Richtlinie 94/20/EG verwendet werden.
Die Montage einer Sattelkupplung ohne Hilfsrahmen ist nicht zulässig. Unter Umständen ist die sog. Direktmontage einer Sattelkupplung möglich.
Dabei wird die Sattelkupplung gemeinsam mit einer Verstärkungsplatte (nicht typprüfpflichtig) auf den Hilfsrahmen montiert und die Montageplatte entfällt.
Die Hilfsrahmendimensionierung und Werkstoffqualität (σ0,2 > 350 N/mm2) muss einem vergleichbaren Serienfahrzeug entsprechen.
Die Sattelplatte darf nicht auf den Rahmenlängsträgern, sondern ausschließlich auf dem Sattelhilfsrahmen aufliegen. Zur Befestigung der Montageplatte nur von MAN oder vom Sattelplattenhersteller freigegebene Schrauben verwenden. Anleitungen/ Richtlinien der Sattelkupplungshersteller sind zu beachten.
Anschlussleitungen für Luftversorgung, Bremse, Elektrik und ABS dürfen nicht am Aufbau scheuern oder sich bei Kurvenfahrt verfangen.
Deshalb ist die Freigängigkeit aller Leitungen bei Kurvenfahrt mit Auflieger vom Aufbauer zu prüfen.
Beim Fahrbetrieb ohne Auflieger müssen alle Leitungen in Leerkupplungen bzw. Steckern sicher befestigt werden.

Es gibt Zugsattelzapfen (auch Königszapfen oder Kingpin genannt):

•    Zugsattelzapfen 50 mit 2“ Durchmesser
•    Zugsattelzapfen 90 3,5“ Durchmesser

Welcher zur Anwendung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist, ähnlich wie bei Anhängekupplungen, der D-Wert. Für das gesamte Sattelkraftfahrzeug gilt der jeweils kleinere D-Wert von Königszapfen, Sattelkupplung und Montageplatte. Der D-Wert ist jeweils auf den Typschildern vermerkt.

Zur Ermittlung des D-Wertes gelten beim Sattelkraftfahrzeug folgende Formeln:

Formel 6:    D-Wert Sattel-Verbindungseinrichtung

                                    0,6 • 9,81 • T • R
                    D    =   --------------------------
                                          T + R - U

Bei gegebenem D-Wert und gesuchtem zulässigen Gesamtgewicht des Aufliegers gilt:

Formel 7:   Zulässiges Gesamtgewicht Auflieger

                                         D • (T - U)
                    R    =   ------------------------
                                (0,6 • 9,81 • T) - D

Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Aufliegers und der D-Wert der Verbindungseinrichtung fest, so lässt sich das zulässige Gesamtgewicht der Sattelzugmaschine mit folgender Formel errechnen:

Formel 8:    Zulässiges Gesamtgewicht Zugmaschine

                                          D • (R - U)
                    T    =   --------------------------
                                 (0,6 • 9,81 • R) - D

Wenn die Sattellast gesucht ist, alle anderen Lasten aber bekannt sind, ergibt sich die Formel zu:

Formel 9:    Sattellast

                                                0,6 • 9,81 • T • R
                    U    =    T + R -   -------------------------
                                                             D

Es bedeuten:

                    D    =    D-Wert in [kN]
                    R    =    zulässiges Gesamtgewicht des Sattelanhängers in [t] einschließlich der Sattellast
                    T    =    zulässiges Gesamtgewicht der Sattelzugmaschine in [t] einschließlich der Sattellast
                    U    =    Sattellast in [t]

Berechnungsbeispiele sind im Heft „Aufbaurichtlinien_TGL-TGM“, Kapitel ‚Berechnungen‘ zu finden.


7.    Umbau Lkw in Sattelzugmaschine oder Sattelzugmaschine in Lkw

Der Umbau eines TGL oder TGM Fahrgestells in eine Sattelzugmaschine ist nicht zulässig.
Den Umbau einer Sattelzugmaschine in einen LKW keinesfalls bei Fahrzeugen mit ESP (= Electronic Stability Program) vornehmen!
Für den Umbau Sattelzugmaschine in Lkw oder umgehrt ist eine Änderung der Fahrzeugparametrierung der EBS Bremse erforderlich. Damit verbunden ist je nach Ausgangsfahrzeug auch der Einbau anderer Hinterfedern oder bei Luftfederung der Einbau einer anderen Niveauregulierung. Deshalb ist für den Umbau eines Lkw in eine Sattelzugmaschine und umgekehrt sowie für den wahlweisen Betrieb als Sattelzugmaschine und Lkw immer eine MAN-Genehmigung erforderlich.
Auskunft erteilt Abteilung ESC (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“).

Die Parametrierung ist mit Einsatz des Diagnosesystems MAN-cats® mit der nächsten MAN-Servicestelle abzuklären.
Sattelkupplungen sind mit einer Montageplatte - oder bei der sog. ‚Direktmontage’ mit Verstärkungsplatte - auf einem Hilfsrahmen zu befestigen.
Der Hilfsrahmenquerschnitt und dessen Festigkeitswerte müssen mindestens einem vergleichbaren Hilfsrahmen eines Serienfahrzeugs entsprechen.

Luft- und Elektroanschlüsse müssen so versetzt werden, dass sicher an- und abgekuppelt werden kann und die Leitungen durch die Bewegungen des Aufliegers / Anhängers nicht beschädigt werden können. Müssen elektrische Leitungen geändert werden, sind passende MAN-Kabelstränge einzubauen, diese sind über den Ersatzteildienst erhältlich.

Ist das Anschließen von Luft- und Elektroanschlüssen von der Fahrbahn aus nicht möglich, muss eine geeignete Arbeitsfläche von mindestens 400mm x 500mm, sowie ein Aufstieg zu dieser Arbeitsfläche vorgesehen werden.