MANTED®

Aufbaurichtlinien



TRUCKNOLOGY® GENERATION S und X
Edition 2010

HERAUSGEBER   MAN Nutzfahrzeuge AG   Abteilung ESC

Engineering Services Consultation (vormals TDB)

Dachauer Str. 667   D - 80995 München

E-Mail: esc@man.eu   Fax: + 49 (0) 89 1580 4264

  1.          Gültigkeit und rechtliche Vereinbarungen

  1.1        Gültigkeit

  1.2        Haftung und Genehmigungsablauf

  1.2.1     Voraussetzungen

  1.2.2     Verantwortung

  1.2.3     Qualitätssicherung

  1.2.4     Genehmigung

  1.2.5     Vorlage der Unterlagen

  1.2.6     Sachmängelhaftung

  1.2.7     Produkthaftung

  1.2.8     Sicherheit

  1.2.9     Anleitungen von Auf- und Umbaufirmen

  1.2.10   Haftungsbeschränkung für Zubehör/Ersatzteile

  2.          Produktkennzeichnung

  2.1        Fahrzeugbezeichnung, Radformel

  2.1.1     Türbezeichnung

  2.1.2     Variantenbeschreibung

  2.1.3     Radformel

  2.1.4     Suffix

  2.2        Typnummer, Fahrzeugidentifizierungsnummer, Fahrzeugnummer,
                Grundfahrzeugnummer

  2.3        Verwendung von Markenzeichen

  2.4         Fahrerhäuser

  2.5         Motorvarianten

  3.          Allgemeine technische Grundlagen

  3.1        Achsüberlastung, einseitige Beladung

  3.2         Mindestvorderachslast

  3.3         Räder, Abrollumfang

  3.4        Zulässige Überhanglänge

  3.5        Theoretischer Radstand, Überhang, theoretische Achsmitte

  3.6         Achslastberechnung und Wiegevorgang

  3.7         Kontroll-/ Einstellarbeiten nach der Aufbaumontage

  3.8         Hinweise zum MAN Hydrodrive®

  4.           Fahrgestelle ändern

  4.1         Rahmenwerkstoffe

  4.2         Korrosionsschutz

  4.3         Bohrungen, Niet- und Schraubverbindungen am Rahmen

  4.4         Rahmenänderung

  4.4.1      Schweißen am Rahmen

  4.4.2      Rahmenüberhang ändern

  4.4.3      Radstandsänderungen

  4.5         Nachträglicher Einbau von Zusatzaggregaten, Anbauteilen und Zubehör

  4.6         Gelenkwellen

  4.6.1      Einfachgelenk

  4.6.2      Gelenkwelle mit zwei Gelenken

  4.6.3      Räumliche Gelenkwellenanordnung

  4.6.3.1   Gelenkwellenstrang

  4.6.3.2   Kräfte im Gelenkwellensystem

  4.6.4      Änderung der Gelenkwellenanordnung im Triebstrang von
                 MAN-Fahrgestellen

  4.7        Änderung der Radformel

  4.8         Verbindungseinrichtungen

  4.8.1      Grundlagen

  4.8.2      Anhängekupplung, D-Wert

  4.9         Sattelzugmaschinen und Änderung der Fahrzeugart Lkw/
                 Sattelzugmaschine

  4.9.1      Sattelkraftfahrzeuge

  4.9.2      Umbau Lkw in Sattelzugmaschine oder Sattelzugmaschine in Lkw

  4.10       Fahrerhausänderungen

  4.10.1    Allgemeines

  4.10.2    Spoiler, Dachaufbauten, Dachlaufsteg

  4.10.3    Dachkabinen

  4.11       Rahmenanbauteile

  4.11.1    Hinterer Unterfahrschutz

  4.11.2    Frontunterfahrschutz FUP (FUP= front underride protection)

  4.11.3    Seitliche Schutzvorrichtung

  4.12       Änderungen am Motorumfeld

  4.12.1    Änderung an der Luftansaugung und an der Abgasführung

  4.12.2   Zusätzliche Vorgabe bei Änderungen am AdBlue®-System/
                 Abgassystem bei Euro 5-Fahrzeugen

  4.12.3    Motorkühlung

  4.12.4    Motorkapsel, Geräuschdämmung

  4.13       Einbau anderer Schaltgetriebe, Automatikgetriebe, Verteilergetriebe

  5.          Aufbau

  5.1        Allgemeines

 5.1.1     Befestigung der Gefahrguttafel an der Frontklappe

  5.2        Korrosionsschutz

  5.3        Hilfsrahmen

  5.3.1     Allgemeines

  5.3.2     Zulässige Werkstoffe, Streckgrenze

  5.3.3     Hilfsrahmengestaltung

  5.3.4     Befestigen von Hilfsrahmen und Aufbauten

  5.3.5     Schraub- und Nietverbindungen

  5.3.6     Schubweiche Verbindung

  5.3.7     Schubstarre Verbindung

  5.4        Aufbauten

  5.4.1     Aufbauprüfung

  5.4.2     Pritschen- und Kofferaufbauten

  5.4.3     Ladebordwand

  5.4.4     Wechselbehälter

  5.4.5     Selbsttragende Aufbauten ohne Hilfsrahmen

  5.4.6     Drehschemelaufbau

  5.4.7     Tank und Behälteraufbau

  5.4.8     Kipper

  5.4.9     Absetz-, Gleitabsetz- und Gleitabrollkipper

  5.4.10    Luftgefederte Fahrzeuge abstützen

  5.4.11    Ladekran

  5.4.12   Seilwinde

  5.4.13   Transportmischer

  5.4.14   PKW-Transporter

  6.          Elektrik, Elektronik, Leitungen

  6.1        Allgemeines

  6.2        Leitungsverlegung, Masseleitung

  6.3        Behandlung der Batterien

  6.3.1      Behandlung und Pflege der Batterien

 6.3.2      Behandlung und Pflege von Batterien mit PAG-Technologie

  6.4        Zusatzschaltpläne und Kabelstrangzeichnungen

  6.5        Zusätzliche Verbraucher

  6.6         Beleuchtungsanlage

  6.7         Elektromagnetische Verträglichkeit

  6.8         Funkgeräte und Antennen

  6.9         Schnittstellen am Fahrzeug, Aufbauvorbereitungen

  6.9.1      Elektrische Schnittstelle Ladebordwand

  6.9.2      Start-Stopp Einrichtung am Rahmenende

  6.9.3      Geschwindigkeitssignal abnehmen

  6.10       Elektronik

  6.10.1   Anzeige- und Instrumentierungskonzept

  6.10.2   Diagnosekonzept und Parametrierung mit MAN-cats®

  6.10.3   Parametrierung der Fahrzeugelektronik

  7.          Nebenabtriebe (siehe separates Heft)

  8.          Bremsen, Leitungen

  8.1        ALB, EBS-Bremse

  8.2        Brems- und Druckluftleitungen

  8.2.1     Grundsätze

  8.2.2     Steckverbinder, des Systems Voss 232

  8.2.3     Verlegung und Befestigung von Leitungen

  8.2.4     Druckluftverlust

  8.3        Anschluss von Nebenverbrauchern

  8.4        Nachrüstung von MAN-fremden Dauerbremsen

  9.          Berechnungen

  9.1        Geschwindigkeit

  9.2        Wirkungsgrad

  9.3        Zugkraft

  9.4        Steigfähigkeit

  9.4.1     Weg bei Steigung oder Gefälle

  9.4.2     Steigungs- oder Gefällewinkel

  9.4.3      Berechnung der Steigfähigkeit

  9.5         Drehmoment

  9.6         Leistung

  9.7         Nebenabtriebsdrehzahlen am Verteilergetriebe

  9.8         Fahrwiderstände

  9.9        Spurkreis

  9.10      Achslastberechnung

  9.10.1    Durchführen einer Achslastberechnung

  9.10.2   Gewichtsberechnung Nachlaufachse angehoben

  9.11      Auflagerlänge bei Aufbau ohne Hilfsrahmen

  9.12      Verbindungseinrichtungen

  9.12.1   Anhängekupplung

  9.12.2   Strarrdeichselanhänger/Zentralachsanhänger

  9.12.3   Sattelkupplung



In Bildern genannte ESC-Numern dienen der internen Organisation. Sie haben für den Leser keine Bedeutung.

Wenn nicht anders angegeben: Alle Maße in mm, alle Gewichte und Lasten in kg




1.   Gültigkeit und rechtliche Vereinbarungen


1.1   Gültigkeit

Die Aussagen in diesen Richtlinien sind verbindlich, Ausnahmen können - bei technischer Machbarkeit - nur auf schriftliche Anfrage bei MAN,
Abteilung ESC (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“) genehmigt werden.


1.2   Haftung und Genehmigungsablauf


1.2.1   Voraussetzungen

Das ausführende Unternehmen muss zusätzlich zu diesen Aufbaurichtlinien alle auf den Betrieb und Aufbau des Fahrzeugs anzuwendenden

•    Gesetze und Verordnungen
•    Unfallverhütungsvorschriften
•    Betriebsanleitungen beachten.

Normen sind technische Standards, sie sind daher Mindestanforderungen. Wer nicht bemüht ist, diese Mindestanforderungen einzuhalten, handelt fahrlässig. Normen sind verbindlich, wenn sie Bestandteil von Vorschriften sind. Auskünfte von MAN auf telefonische Anfragen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt. Anfragen sind an die jeweils zuständige Abteilung der MAN zu richten. Angaben beziehen sich auf Einsatzverhältnisse wie sie in Europa üblich sind. Davon abweichende Maße, Gewichte und andere Basiswerte müssen bei der Aufbauauslegung, Aufbaubefestigung und Hilfsrahmengestaltung berücksichtigt werden. Die durchführende Firma muss dafür sorgen, dass das Gesamtfahrzeug den zu erwartenden Einsatzverhältnissen standhält. Für gewisse Aggregate, wie z.B. Ladekräne, Ladebordwände, Seilwinden ect. haben die jeweiligen Hersteller eigene Aufbauvorschriften ausgearbeitet. Sofern sie im Vergleich zu den MAN-Aufbaurichtlinien weitere Auflagen vorschreiben, sind auch diese einzuhalten.

Hinweise auf

•    gesetzliche Bestimmungen
•    Unfallverhütungsvorschriften
•    Verordnungen der Berufsgenossenschaften
•    Arbeitsvorschriften
•    sonstige Richtlinien und Quellenangaben

sind keineswegs vollständig und lediglich als Informationsanregung gedacht. Sie ersetzen nicht die eigene Prüfpflicht des Unternehmens.

Durch Fahrzeugänderungen, den Aufbau und seine Gestaltung sowie durch den Betrieb von Aggregaten mittels Fahrzeugmotor wird der Kraftstoffverbrauch erheblich beeinflusst. Es wird daher erwartet, dass die durchführende Firma ihre Konstruktion so gestaltet, dass ein möglichst niedriger Kraftstoffverbrauch erreicht wird.


1.2.2   Verantwortung

Die Verantwortung für eine fachgerechte

•    Konstruktion
•    Produktion
•    Montage von Aufbauten
•    Änderung von Fahrgestellen

hat immer und in vollem Umfang das Unternehmen, welches den Aufbau herstellt, montiert oder die Änderung ausführt (Produzentenhaftung). Dies gilt auch dann, wenn MAN den Aufbau oder die Änderung ausdrücklich genehmigt hat. Von MAN schriftlich genehmigte Aufbauten/Umbauten entbinden den Aufbauhersteller nicht von seiner Produktverantwortung. Erkennt das durchführende Unternehmen bereits im Planungsstadium oder in den Absichten des

•    Kunden
•    Anwenders
•    eigenen Personals
•    Fahrzeugherstellers

einen Fehler, so ist der Betroffene auf seinen Fehler aufmerksam zu machen.
Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass die

•    Betriebssicherheit
•    Verkehrssicherheit
•    Wartungsmöglichkeit
•    Fahreigenschaften

des Fahrzeugs keine nachteiligen Eigenschaften aufweisen.
Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit muss sich das Unternehmen bei

•    Konstruktion
•    Produktion von Aufbauten
•    Montage von Aufbauten
•    Änderung von Fahrgestellen
•    Instruktionen
•    Betriebsanleitungen

nach dem neuesten Stand der Technik und nach den anerkannten Regeln des Fachs richten. Erschwerte Einsatzverhältnisse sind zusätzlich zu berücksichtigen.


1.2.3   Qualitätssicherung

Zur Erfüllung der hohen Qualitätserwartungen unserer Kunden und unter dem Gesichtspunkt der internationalen Produkt-/Produzentenhaftung ist eine laufende Qualitätsüberwachung auch bei der Durchführung von Umbauten und der Herstellung/Montage von Aufbauten erforderlich. Dies setzt ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem voraus.Dem Aufbauhersteller wird empfohlen, ein den allgemeinen Anforderungen und anerkannten Regeln entsprechendes Qualitätsmanagement-System (z.B. nach DIN EN ISO 9000 ff oder VDA 8) einzurichten und nachzuweisen.
Ist MAN der Auftraggeber des Aufbaus oder der Änderung wird ein Qualifi zierungsnachweis verlangt. MAN Nutzfahrzeuge AG behält sich vor, beim Lieferanten ein eigenes Systemaudit nach VDA 8 oder entsprechende Prozessablaufuntersuchungen durchzuführen. Der VDA-Band 8 ist mit den Aufbauherstellerverbänden ZKF (Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik) und BVM (Bundesverband Metall Vereinigung Deutscher Metallhandwerke) sowie mit dem ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) abgestimmt.

Schriften: VDA Band 8
Mindestanforderungen an ein Managementsystem bei Anhänger- und Aufbautenhersteller sind beim Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA),
  http://www.vda-qmc.de erhältlich.


1.2.4   Genehmigung

Eine Genehmigung für einen Aufbau oder eine Fahrgestelländerung durch MAN ist nicht erforderlich, wenn die Aufbauten oder Änderungen nach diesen Aufbaurichtlinien durchgeführt werden. Genehmigt MAN einen Aufbau oder eine Fahrgestelländerung, so bezieht sich diese Genehmigung

•    bei Aufbauten nur auf die grundsätzliche Verträglichkeit mit dem jeweiligen Fahrgestell und den Schnittstellen zum Aufbau (z.B. Dimensionierung und
     Befestigung des Hilfsrahmens)
•    bei Fahrgestelländerungen nur auf die grundsätzliche konstruktive Zulässigkeit für das betroffene Fahrgestell.

Der Genehmigungsvermerk, den MAN auf den vorgelegten technischen Unterlagen einträgt, umfasst nicht die Überprüfung der

•    Funktion
•    Konstruktion
•    Ausstattung des Aufbaus oder der Änderung.

Die Einhaltung dieser Aufbaurichtlinien befreit den Anwender nicht von seiner Verantwortung für eine technisch einwandfreie Aufbau- oder Änderungsausführung.
Der Genehmigungsvermerk betrifft nur solche Maßnahmen oder Teile, die aus den vorgelegten technischen Unterlagen zu entnehmen sind.

MAN behält sich vor, die Erteilung von Aufbau- oder Änderungsgenehmigungen abzulehnen, auch wenn früher bereits eine vergleichbare Genehmigung erteilt wurde. Der technische Fortschritt lässt eine Gleichbehandlung nicht ohne weiteres zu. MAN behält sich weiterhin vor, diese Aufbaurichtlinien jederzeit zu ändern oder für einzelne Fahrgestelle von diesen Aufbaurichtlinien abweichende Anleitungen zu erteilen.

Haben mehrere gleiche Fahrgestelle gleiche Aufbauten oder Änderungen, so kann MAN zur Vereinfachung eine Sammelgenehmigung erteilen.





1.2.5   Vorlage der Unterlagen

Unterlagen sind nur dann an MAN zu senden, wenn Aufbauten von diesen Aufbaurichtlinien abweichen. Vor Beginn der Arbeiten am Fahrzeug sind genehmigungs- und prüffähige technische Unterlagen an MAN, Abt. ESC zu senden (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“).

Ein zügiger Genehmigungsablauf erfordert:

•    zweifache Ausfertigung der Unterlagen
•    möglichst geringe Anzahl der Schriftstücke
•    vollständige technische Angaben und Unterlagen.

Folgende Angaben sollen enthalten sein:

Fahrzeugtyp (Typschlüssel, siehe Kapitel 2.2) mit
     -    Fahrerhausausführung
     -    Radstand
     -    Rahmenüberhang
•    Fahrzeugidentifizierungsnummer oder Fahrzeugnummer (falls bereits vorhanden, siehe Kapitel 2.2)
     Kennzeichnung der Abweichungen von diesen Aufbaurichtlinien in allen Unterlagen!
•    Lasten und deren Lastangriffspunkte:
     -    Kräfte aus dem Aufbau
•    Achslastberechung
•    besondere Einsatzbedingungen:
•    Hilfsrahmen:
     -    Werkstoff und Querschnittswerte
     -    Maße
     -    Profilart
     -    Querträgeranordnung im Hilfsrahmen
     -    Besonderheiten der Hilfsrahmengestaltung
     -    Querschnittsänderungen
     -    zusätzliche Verstärkungen
     -    Kröpfungen etc.
•    Verbindungsmittel:
     -    Positionierung (bezogen auf das Fahrgestell)
     -    Art
     -    Größe
     -    Anzahl.

Nicht prüf- und genehmigungsfähig sind:

•    Stücklisten
•    Prospekte
•    Fotos
•    sonstige unverbindliche Informationen.

Zeichnungen haben ihren Aussagewert nur unter der ihnen zugeteilten Nummer. Es ist deshalb nicht zulässig, in den von MAN zur Verfügung gestellten Fahrgestellzeichnungen die Aufbauten oder Änderungen einzuzeichnen und zur Genehmigung vorzulegen.


1.2.6   Sachmängelhaftung

Ansprüche auf Sachmängelhaftung bestehen nur im Rahmen des Kaufvertrages zwischen Käufer und Verkäufer. Danach obliegt die Verpfl ichtung zur Sachmängelhaftung dem jeweiligen Verkäufer des Liefergegenstandes.Ansprüche gegen MAN bestehen nicht, wenn der beanstandete Fehler darauf beruht, dass

•    diese Aufbaurichtlinien nicht eingehalten wurden
•    im Hinblick auf den Einsatzzweck des Fahrzeugs ein ungeeignetes Fahrgestell gewählt wurde
•    der Schaden am Fahrgestell herbeigeführt wurde durch
     -    den Aufbau
     -    Art/Durchführung der Aufbaumontage
     -    die Fahrgestelländerung
     -    unsachgemäße Bedienung.


1.2.7   Produkthaftung

Von MAN festgestellte Arbeitsfehler sind zu berichtigen. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, wird jede Haftung von MAN, insbesondere für Folgeschäden, ausgeschlossen.

Die Produkthaftung regelt:

•    die Haftung des Herstellers für sein Produkt oder Teilprodukt
•    den Ausgleichsanspruch des in Anspruch genommenen Herstellers gegen den Hersteller eines integrierten Teilprodukts, wenn der aufgetretene Schaden
     auf einem Fehler des Teilproduktes beruht.

Das Unternehmen, welches den Aufbau oder die Fahrgestelländerung ausführt, hat MAN von jeder etwaigen Haftung gegenüber ihrem Kunden oder sonstigen Dritten freizustellen, sofern ein eingetretener Schaden darauf beruht, dass

•    das Unternehmen diese Aufbaurichtlinien nicht eingehalten hat,
•    der Aufbau oder die Fahrgestelländerung Schäden durch fehlerhafte
     -    Konstruktion
     -    Herstellung
     -    Montage
     -    Instruktion
     verursacht haben
•    in sonstiger Weise den niedergelegten Grundsätzen nicht entsprochen wurde.


1.2.8   Sicherheit

Die am Fahrgestell/Fahrzeug tätigen Unternehmen sind haftbar für Schäden, die auf mangelhafte Funktions- und Betriebssicherheit oder mangelhafte Betriebsanleitungen zurückzuführen sind. MAN verlangt daher vom Aufbauhersteller bzw. Fahrzeugumbauer:

•    höchstmögliche Sicherheit entsprechend dem Stand der Technik
•    verständliche und ausreichende Betriebsanleitungen
•    gut sichtbare und dauerhaft angebrachte Hinweisschilder auf Gefahrenpunkte für Bediener und/oder dritte Personen
•    Einhaltung erforderlicher Schutzmaßnahmen (z.B. Brand- und Explosionsschutz)
•    vollständige Angaben zur Toxikologie
•    vollständige Angaben zur Ökologie.

Die Sicherheit hat Vorrang! Alle technischen Möglichkeiten zur Vermeidung von Betriebsunsicherheiten sind auszunützen.
Dies gilt gleichermaßen für die

•    aktive Sicherheit = Verhinderung von Unfällen. Hierzu zählen:
     -    Fahrsicherheit als Ergebnis der Gesamtfahrzeugkonzeption mit Aufbau
     -    Konditionssicherheit als Folge einer möglichst geringen körperlichen Belastung der Insassen durch Schwingungen, Geräusche, klimatische Einflüsse usw.
     -    Wahrnehmungssicherheit vor allem die richtige Gestaltung von Beleuchtungseinrichtungen, Warneinrichtungen, ausreichende direkte Sicht,
          ausreichende indirekte Sicht
     -    Bedienungssicherheit, hierzu zählt die optimale Bedienbarkeit aller Einrichtungen, auch die des Aufbaus
•    passive Sicherheit = Vermeidung und Verminderung von Unfallfolgen. Hierzu zählen:
     -    Äußere Sicherheit wie z.B. Gestaltung des Fahrzeug- und Aufbauaußenbereichs hinsichtlich Deformationsverhalten, Montage von Schutzeinrichtungen
     -    Innere Sicherheit, umfasst den Schutz der Insassen von Fahrzeugen, aber auch Kabinen, die von Aufbaufirmen montiert werden.

Klima und Umweltbedingungen haben Auswirkungen auf:

•    Betriebssicherheit
•    Einsatzbereitschaft
•    Betriebsverhalten
•    Lebensdauer
•    Wirtschaftlichkeit.

Klima- und Umwelteinflüsse sind z.B.:

•    Temperatureinflüsse
•    Feuchtigkeit
•    aggressive Stoffe
•    Sand und Staub
•    Strahlung.

Die ausreichende Freigängigkeit aller für einen Bewegungsvorgang dienenden Teile, dazu zählen auch alle Leitungen, muss gewährleistet sein. Die Betriebsanleitungen der MAN-Lkw geben Auskunft über die Wartungsstellen am Fahrzeug. Unabhängig von der Aufbauart ist in allen Fällen auf eine gute Zugänglichkeit der Wartungsstellen zu achten. Die Wartung muss ohne Ausbau irgendwelcher Teile ungehindert erfolgen können. Für ausreichende Belüftung und/oder Kühlung der Aggregate ist zu sorgen.


1.2.9   Anleitungen von Auf- und Umbaufirmen

Der Betreiber des Fahrzeugs hat auch beim Aufbau oder bei Fahrzeugänderungen durch Umbaufirmen einen Anspruch auf eine Betriebsanleitung.
Alle spezifischen Produktvorzüge sind nutzlos, wenn es dem Kunden nicht ermöglicht wird das Produkt

•    sicher und funktionsgerecht zu handhaben
•    rationell und mühelos zu nutzen
•    fachgerecht instand zu halten
•    souverän in allen Funktionen zu beherrschen.

Demzufolge hat auch jeder Fahrzeugauf- und -umbauer seine technischen Anleitungen auf:

•    Verständlichkeit
•    Vollständigkeit
•    Richtigkeit
•    Nachvollziehbarkeit
•    produktspezifische Sicherheitshinweise

zu überprüfen.

Eine mangelhafte oder nicht vollständige Betriebsanleitung hat erhebliche Risikofaktoren für den Anwender.
Mögliche Auswirkungen sind:

•    Mindernutzen, weil Produktvorteile unerkannt bleiben
•    Reklamationen und Ärger
•    Ausfälle und Schäden, die meist dem Fahrgestell angelastet werden
•    unerwartete und unnötige Mehrkosten durch Reparaturen und Zeitverlust
•    ein negatives Image und damit geringe Neigung zu Folgekäufen.

Je nach Fahrzeugaufbau oder -änderung ist das Bedienungspersonal über die Bedienung und Wartung zu unterrichten. Die Unterweisung muss auch die mögliche Beeinflussung des statischen und dynamischen Fahrzeugverhaltens beinhalten.


1.2.10   Haftungsbeschränkung für Zubehör/Ersatzteile

Zubehör- und Ersatzteile, die MAN nicht hergestellt oder zur Verwendung in seinen Produkten nicht freigegeben hat, können die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen und Gefahrensituationen schaffen. Die MAN Nutzfahrzeuge Aktiengesellschaft (bzw. der Verkäufer) übernimmt keine Haftung für Ansprüche gleich welcher Art, die ihren Grund in der Kombination des Fahrzeuges mit einem Zubehörteil eines anderen Herstellers haben, es sei denn, die MAN Nutzfahrzeuge Aktiengesellschaft (bzw. der Verkäufer) hat das Zubehörteil selbst vertrieben oder an dem Fahrzeug (bzw. dem Vertragsgegenstand) angebracht.


2.   Produktkennzeichnung


2.1   Fahrzeugbezeichnung, Radformel

Zur eindeutigen und leicht nachvollziehbaren Kennzeichnung der Varianten wurden systematisch neue Fahrzeugbezeichnungen eingeführt.
Die Fahrzeugbezeichnung wird in 3 Ebenen verwendet als:
     -    Türbezeichnung
     -    Variantenbeschreibung (in den Verkaufs- und technischen Unterlagen (beispielsweise Datenblätter, Fahrgestellzeichnung))
     -    Typenschlüssel.


2.1.1 Türbezeichnung

Die Türbezeichnung besteht aus:

Baureihe + zulässigem Gewicht + Leistungsangabe
TGX 18.400

Baureihe + zulässiges Gewicht + Leistungsangabe
TGX 18 .400


Baureihe in der Kurzform TGX = Trucknology® Generation X
technisch zulässiges Gewicht in [t]
Motorleistung [DIN-PS], wobei auf 10 PS gerundet wird.


2.1.2 Variantenbeschreibung

Die Variantenbeschreibung = Fahrzeugbezeichnung besteht aus der Türbezeichnung + Radformel + Suffix.
Die Begriffe Radformel und Suffix werden direkt im Anschluss definiert.
Baureihe + zulässiges Gewicht + Leistungsangabe - Radformel + Suffix
TGS 24.480 6x2-2 LL-U

Baureihe + zulässiges Gewicht + Leistungsangabe
TGS 24 .480 6x2-2 LL-U
Radformel Suffix





2.1.3   Radformel

Die Radformel benennt die Anzahl der Achsen und dient zusätzlich der Kennzeichnung von Antriebs-, Lenk- und Nach-/Vorlaufachsen. Radformel ist zwar ein geläufiger Begriff, der aber nicht genormt ist. Gezählt werden „Radstellen“ und nicht einzelne Räder, Zwillingsbereifung wird also als einzelnes Rad betrachtet.

Zwei Beispiele sollen den Begriff Radformel erläutern:

Tabelle 1:   Radformel Beispiele

6 x 2 - 4
6 x 2 / 4
6                      =    Anzahl der Radstellen insgesamt, also 3 Achsen
   x                   =    keine Aussage
     2                 =    Anzahl der angetriebenen Räder
        -               =    Nachlaufachse hinter dem angetriebenen Hinterachsaggregat
         /              =    Vorlaufachse vor dem angetriebenen Hinterachsaggregat
           4           =    Anzahl der gelenkten Räder

Die Anzahl der gelenkten Räder wird nur genannt, wenn außer gelenkten Vorderrädern noch gelenkte Vor-oder Nachlaufachsen beteiligt sind.
Eine Vorlaufachse läuft „vor“ einem angetriebenen Hinterachsaggregat, eine Nachlaufachse läuft „nach“ dem angetriebenen Hinterachsaggregat, wobei ein Schrägstrich „/“ für eine Vorlaufachse und ein Bindestrich „-“ für eine Nachlaufachse steht. Hat ein Fahrgestell Vor- und Nachlaufachse, wird die Zahl der gelenkten Räder mit Bindestrich „-“ angegeben. Bei hydrostatischem Vorderachsantrieb MAN HydroDrive® erhält die Radformel zusätzlich ein H, z.B. 6x4H = Vorderachse mit MAN HydroDrive®, 2 Hinterachsen, davon eine angetrieben.

Es gibt derzeit folgende Radformeln ab Werk:

Tabelle 2:   Radformeln TGS und TGX

4x2 Zweiachser mit einer angetriebenen Achse
4x4 Zweiachser mit zwei angetriebenen Achsen „Allrad“
4x4H Zweiachser mit zwei angetriebenen Achsen, Vorderachse mit MAN HydroDrive®
6x2/2 Dreiachser mit nicht gelenkter Vorlaufachse „Pusher“
6x2/4 Dreiachser mit gelenkter Vorlaufachse
6x2-2 Dreiachser mit nicht gelenkter Nachlaufachse
6x2-4 Dreiachser mit gelenkter Nachlaufachse
6x4 Dreiachser mit zwei angetriebenen und nicht gelenkten Hinterachsen
6x4-4 Dreiachser mit Antrieb auf 2 Achsen (erste und zweite Achse), gelenkte Nachlaufachse
6x4H/2 Dreiachser mit MAN HydroDrive®-Antrieb auf der Vorderachse, einer angetriebenen Hinterachse nicht gelenkte Vorlaufachse
6x4H/4 Dreiachser mit MAN HydroDrive®-Antrieb auf der Vorderachse, einer angetriebenen Hinterachse, gelenkte Vorlaufachse
6x4H-2 Dreiachser mit MAN HydroDrive®-Antrieb auf der Vorderachse, einer angetriebenen Hinterachse, nicht gelenkte Nachlaufachse
6x4H-4 Dreiachser mit MAN HydroDrive®-Antrieb auf der Vorderachse, einer angetriebenen Hinterachse , gelenkte Nachlaufachse
6x6 Dreiachser mit Allradantrieb
6x6H Dreiachser mit Allradantrieb, Vorderachse mit MAN HydroDrive®
8x2-4 Vierachser, eine Achse angetrieben, zwei Vorderachsen gelenkt, nicht gelenkte Nachlaufachse oder Vierachser mit drei Hinterachsen Vorderachse u. Nachlaufachse gelenkt
8x2-6 Vierachser, eine Achse angetrieben, zwei Vorderachsen gelenkt, gelenkte Nachlaufachse
8x4 Vierachser mit zwei gelenkten Vorderachsen und zwei angetriebenen Hinterachsen
8x4/4 Vierachser mit einer Vorderachse, eine gelenkte Vorlaufachse und zwei angetrieben Hinterachsen
8x4-4 Vierachser mit einer Vorderachse, zwei angetriebenen Hinterachsen und einer gelenkten Nachlauflaufachse
8x4H-6 Vierachser mit zwei gelenkten Vorderachsen (2. Vorderachse mit MAN HydroDrive®), einer angetriebenen Hinterachse und einer gelenkten Nachlauflaufachse
8x6 Vierachser „Allrad“ mit zwei Vorderachsen (2. angetrieben) und zwei angetriebenen Hinterachsen
8x6H Vierachser „Allrad“ mit zwei Vorderachsen (2. Vorderachse mit MAN HydroDrive®) und zwei angetriebenen Hinterachsen
8x8 Vierachser „Allrad“ mit zwei Vorderachsen und zwei Hinterachsen, alle angetrieben



2.1.4   Suffix

Der Suffix der Fahrzeugbeschreibung definiert die Federungsart, kennzeichnet Sattelzugmaschinen gegenüber Lkw und beschreibt spezielle Produkteigenschaften

TGX 25.480 6x2-2 LL-U
Suffix


Federungsart (Stellen 1 und 2 des Suffix)

Tabelle 3:   Federungsart

BB Blattfederung an Vorderachse(n), Blattfederung an Hinterachse(n)
BL Blattfederung an Vorderachse(n), Luftfederung an Hinterachse(n)
LL Luftfederung an Vorderachse(n), Luftfederung an Hinterachse(n)


Sattelzugmaschinen werden durch ein angehängtes ‚S‘ gekennzeichnet, die Fahrzeugart Lkw wird nicht gesondert gekennzeichnet.

Beispiel für Sattel:

TGS 33.440 6x6 BBS
S = Sattel


Spezielle (konstruktive) Produkteigenschaften werden durch einen Bindestrich (‚-‘) vom vorderen Teil des Suffix getrennt angehängt.
Beispiel für spezielle Produkteigenschaften:

TGS 18.350 4x2 BLS -TS
-TS = gewichtsoptimierte Ausführung für Tank/Silo


Tabelle 4:    Zur Kennzeichnung bisher verwendeter spezieller Ausführungen (werden durch weitere ergänzt)

-U für niedrige Bauart ‚Ultra‘ Beispiel: TGX 18.400 4x2 LLS-U
-TS gewichtsoptimierte Ausführung für Tank/Silo, Beispiel: TGS 18.350 4x2 BLS-TS
-WW „world wide“ Variante, nur außerhalb Europa zulassungsfähig, Beispiel TGS 40.xxx 6X6 BB-WW
-CKD „completely knocked down“ komplett zerlegt zur Montage im MAN Werk des Empfängerlandes, Beispiel: TGS 40.xxx 6X4 BB-WW-CKD



2.2   Typnummer, Fahrzeugidentifizierungsnummer, Fahrzeugnummer, Grundfahrzeugnummer

Die technische Identifikation des MAN-Fahrgestells und die Zuordnung zur Baureihe geschieht durch die dreistellige Typnummer auch Typschlüsselnummer genannt. Sie ist Bestandteil der 17-stelligen Fahrzeugidentifizierungsnummer(auch Fahrzeug-Ident.-Nr. FIN, Vehicle Identifier Number VIN) und dort an der 4. bis 6. Stelle zu finden. Zu Vertriebszwecken wird die Grundfahrzeugnummer (GFZ-Nr.) gebildet, sie enthält an der 2. bis 4. Stelle die Typnummer. Die Fahrzeugnummer ist 7-stellig und beschreibt die technische Ausrüstung des Fahrzeugs, sie enthält die Typnummer an der 1.-3. Stelle und anschließend eine 4-stellige Zählnummer. Sie befindet sich in den Fahrzeugpapieren und am Fabrikschild des Fahrzeugs und kann bei allen technischen Anfragen für Um- und Aufbauten anstelle der 17-stelligen Fahrzeugidentifizierungsnummer angegeben werden. Die Tabelle 5 zeigt einige Beispiele zu den Begriffen Typnummer, Fahrzeugidentifizierungsnummer, Grundfahrzeugnummer und Fahrzeugnummer.

Tabelle 5:    Beispiele Fahrzeugbezeichnung, Typnummer, Fahrzeugidentifizierungsnummer, Grundfahrzeugnummer und Fahrzeugnummer

Fahrzeugbezeichnung Typnummer
Typschlüsselnummer
Fahrzeug-Ident.-Nr.(FIN)
Fahrzeugidentifizierungsnummer
GFZ-Nr.
Grundfahrzeugnr.
Fahrzeugnummer
TGX 18.440 4x2 BLS
TGS 26.410 6x2-4 LL
TGX 33.540 6x4 BB
06X
21S
26X
WMA06XZZ97K001464
WMA21SZZ67M479579
WMA26XZZ67K001465
L06XKG31
L21SGF38
L26XLV12
06X0004
21S0002
26X0001


Bis zum Redaktionsschluss (03/2010) besteht TGS und TGX aus folgenden Typnummern:

Tabelle 6:  Typnummern, Tonnageklasse, Fahrzeugbezeichnung und Radformel bei TGS, TGS-WW und TGX

TGS Typschlüssel

Typnummer Tonnage Bezeichnung , xxx steht für verschiedene Motorleistungen Motor Federung
03S 18 t TGS 18.xxx 4X2 BB D20/D26 R6 BB
06S 18 t TGS 18.xxx 4X2 BL D20/D26 R6 BL
08S 18 t TGS 18.xxx 4X2 BLS-TS D20/D26 R6 BL
10S 18 t TGS 18.xxx 4X2 LL D20/D26 R6 LL
13S 18 t TGS 18.xxx 4X2 LLS-U D20/D26 R6 LL
15S 18 t TGS 18.xxx 4X2 LL-U D20/D26 R6 LL
18S 26 t TGS 26.xxx 6X2-2, 6X2-4 BL D20/D26 R6 BLL
21S 26 t TGS 26.xxx 6X2-2, 6X2-4 LL D20/D26 R6 LLL
22S 18 t TGS 18.xxx 4X4H BL D20/D26 R6 BL
24S 24/26 t TGS 24/26.xxx 6X2/2, 6X2/4 BL D20/D26 R6 BLL
26S 26/33 t TGS 26/33.xxx 6X4 BB D20/D26 R6 BBB
30S 26/33 t TGS 26/33.xxx 6X4 BL D20/D26 R6 BLL
35S 26 t TGS 26.xxx 6X4H-2, 6X4H-4 BL D20/D26 R6 BLL
37S 35 t TGS 35.xxx 8X4 BB D20/D26 R6 BBBB
39S 37/41 t TGS 37/41.xxx 8X4 BB D20/D26 R6 BBBB
41S 32/35 t TGS 32/35.xxx 8X4 BL D20/D26 R6 BBLL
42S 26 t TGS 26.xxx 6X4H/2, 6X4H/4 BL D20/D26 R6 BLL
45S 24 t TGS 24.xxx 6X2-2 LL-U D20/D26 R6 LLL
49S 32 t TGS 32.xxx 8X4 BB D20/D26 R6 BBBB
52S 18 t TGS 18.xxx 4X4 BB D20/D26 R6 BB
56S 26/33 t TGS 26/33.xxx 6X6 BB D20/D26 R6 BBB
58S 40 t TGS 40.xxx 6X6 BB D20/D26 R6 BBB
59S 35 t TGS 35.xxx 8X6H BL D20/D26 R6 BBLL
69S 39 t TGS 39.xxx 8X2-4 BL D20/D26 R6 BLLL
70S 26 t TGS 26.xxx 6X6H BL D20/D26 R6 BLL
71S 28 t TGS 28.xxx 6X4H-4 BL D20/D26 R6 BLL
73S 35 t TGS 35.xxx 8X4H-6 BL D20/D26 R6 BBLL
74S 28 t TGS 28.xxx 6X2-4 BL D20/D26 R6 BLL
80S 18 t TGS 18.xxx 4X4 BL D20/D26 R6 BL
82S 26/33 t TGS 26/33.xxx 6X6 BL D20/D26 R6 BLL
84S 28 t TGS 28.xxx 6X4-4 BL D20/D26 R6 BLL
89S 28 t TGS 28.xxx 6X2-2 BL D20/D26 R6 BLL
90S 35 t TGS 35.xxx 8X2-4, 8X2-6 BL D20/D26 R6 BBLL
92S 35 t TGS 35.xxx 8X4-4 BL D20/D26 R6 BLLL
93S 35/41 t TGS 35/41.xxx 8X6 BB D20/D26 R6 BBBB
96S 35/41 t TGS 35/41.xxx 8X8 BB D20/D26 R6 BBBB



TGS-WW Typschlüssel

Typnummer Tonnage Bezeichnung , xxx steht für verschiedene Motorleistungen Motor Federung
 03W 19 t TGS 19.xxx 4X2 BBS-WW D20/D26 R6 BB
06W 19 t TGS 19.xxx 4X2 BLS-WW D20/D26 R6 BL
18W 26 t TGS 26.xxx 6X2-2, 6X2-4 BL-WW D20/D26 R6 BLL
19W 28 t TGS 28.xxx 6X2-2 BL-WW D20/D26 R6 BLL
26W 33 t TGS 33.xxx 6X4 BB-WW D20/D26 R6 BBB
30W 26/33 t TGS 26/33.xxx 6X4 BLS-WW D20/D26 R6 BLL
34W 40 t TGS 40.xxx 6X4 BB-WW D20/D26 R6 BBB
39W 41 t TGS 41.xxx 8X4 BB-WW D20/D26 R6 BBBB
49W 32 t TGS 32.xxx 8X4 BB-WW D20/D26 R6 BBBB
52W 18 t TGS 18.xxx 4X4 BB-WW D20/D26 R6 BB
56W 33 t TGS 33.xxx 6X6 BB-WW D20/D26 R6 BBB
58W 40 t TGS 40.xxx 6X6 BB-WW D20/D26 R6 BBB
60W 35/41 t TGS 35/41.xxx 8X8 BB-WW D20/D26 R6 BBBB
71W 19 t TGS 19.xxx 4X2 BBS-WW-CKD D20/D26 R6 BB
72W 19 t TGS 19.xxx 4X2 BLS-WW-CKD D20/D26 R6 BL
73W 28 t TGS 28.xxx 6X2-2 BL-WW-CKD D20/D26 R6 BLL
76W 33 t TGS 33.xxx 6X4 BB-WW-CKD D20/D26 R6 BBB
77W 40 t  TGS 40.xxx 6X4 BB-WW-CKD D20/D26 R6 BBB
78W 26 t TGS 26.xxx 6X4 BL-WW-CKD D20/D26 R6 BLL
79W 41 t TGS 41.xxx 8X4 BB-WW-CKD D20/D26 R6 BBBB



TGX Typschlüssel

Typnummer Tonnage Bezeichnung , xxx steht für verschiedene Motorleistungen Motor Federung
05X 18 t TGX 18.xxx 4X2 BLS D20/D26 R6 BL
06X 18 t TGX 18.xxx 4X2 BL D20/D26 R6 BL
10X 18 t TGX 18.xxx 4X2 LL D20/D26 R6 LL
13X 18 t TGX 18.xxx 4X2 LLS-U D20/D26 R6 LL
15X 18 t TGX 18.xxx 4X2 LL-U D20/D26 R6 LL
18X 26 t TGX 26.xxx 6X2-2, 6X2-4 BL D20/D26 R6 BLL
21X 26 t TGX 26.xxx 6X2-2, 6X2-4 LL D20/D26 R6 LLL
22X 18 t TGX 18.xxx 4X4H BL D20/D26 R6 BL
24X 24/26 t TGX 24/26.xxx 6X2/2, 6X2/4 BL D20/D26 R6 BLL
26X 26/33 t TGX 26/33.xxx 6X4 BB D20/D26 R6 BBB
27X 28 t TGX 28.xxx 6X4 BB D20/D26 R6 BBB
28X 28 t TGX 28.xxx 6X4 BB-CKD D20/D26 R6 BBB
30X 26/33 t TGX 26/33.xxx 6X4 BL D20/D26 R6 BLL
35X 26 t TGX 26.xxx 6X4H-2, 6X4H-4 BL D20/D26 R6 BLL
42X 26 t TGX 26.xxx 6X4H/2, 6X4H/4 BL D20/D26 R6 BLL
45X 24 t TGX 24.xxx 6X2-2 LL-U D20/D26 R6 LLL
70X 26 t TGX 26.xxx 6X6H BL D20/D26 R6 BLL
78X 18 t TGX 18.xxx4X2 BLS D28 V8 BL
79X 33 t TGX 33.xxx 6X4 BL D28 V8 BLL
86X 41 t TGX 41.xxx 8X4/4 BBS D26 R6 BLBB
87X 41 t TGX 41.xxx 8X4/4 BLS D26 R6 BLLL
88X 28 t TGX 28.xxx 6X2-2 BL-CKD D20/D26 R6 BLL
89X 28 t TGX 28.xxx 6X2-2 BL D20/D26 R6 BLL
92X 35 t TGX 35.xxx 8X4-4 BL D20/D26 R6 BLLL
94X 41 t TGX 41.xxx 8X4/4 BBS D28 V8 BLBB
95X 41 t TGX 41.xxx 8X4/4 BLS D28 V8 BLLL



2.3    Verwendung von Markenzeichen

Am Fahrgestell vorhandene MAN-Markenzeichen dürfen ohne Genehmigung nicht entfernt oder modifiziert werden. Fahrgestelländerungen oder Aufbauten die nicht nach diesen Aufbaurichtlinien erfolgen und keine MAN-Genehmigung zum Um- oder Aufbau durch die zuständigen Abteilung ESC (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“) haben, müssen eine neue Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) des dann verantwortlichen Herstellers (in der Regel der Umbauer) erhalten. In den Fällen, bei denen das Fahrgestell/Fahrzeug eine neue FIN erhalten muss, sind die Markenkennzeichen am Kühlergrill (Schriftzug „MAN“, Löwe) und auf den Türen (Türbezeichnung siehe 2.1.1) zu entfernen.


2.4    Fahrerhäuser

TGS und TGX unterscheiden sich durch die Fahrerhausgrößen.
Es gibt je 3 verschiedene Fahrerhäuser.

Tabelle 7:   Fahrerhäuser TGS und TGX


Bezeichnung Maße* Ansichten
Name technische

Bezeichnung

Länge Breite Höhe Seite Front
TGS
M Linkslenker
F99L17S
Rechtslenker
F99R17S
1.880 2.240
L Linkslenker
F99L34S
Rechtslenker
F99R34S
2.280 2.240
LX Linkslenker
F99L39S
Rechtslenker
F99R39S
2.280 2.240 normal
TGX
XL Linkslenker
F99L44S
Rechtslenker
F99R44S
2.280 2.440
XLX Linkslenker
F99L49S
Rechtslenker
F99R49S
2.280 2.440 normal
XXL Linkslenker
F99L45S
Rechtslenker
F99R45S
2.280 2.440 hoch


*) Maße beziehen sich auf das Fahrerhaus ohne Anbauteile wie Kotflügel, Schürzen Spiegel, Spoiler etc.





2.5    Motorvarianten

Bei TGS und TGX werden Reihen-Sechszylinder-Dieselmotoren (R6) den neuen Motorenbaureihen D20 Common Rail/ D26 Common Rail
(= 1. - 3. Stelle der Motorbezeichnung) eingebaut. Die Motoren sind in Euro 4 mit gekühlter Abgasrückführung (AGR) und PM-Kat®  sowie Euro 5 mit SCR-Technologie (=Selective Catalytic Reduction, „AdBlue“ als Reduktionsmittel) erhältlich. Ein neu entwickelter V8 Common Rail aus der Motorenfamilien D28 ergänzt das Programm
im TGX. Nach europäischer Vorschrift sind die Motoren mit On-Board-Diagnose einschließlich NOx-Kontrolle ausgerüstet (Drehmomentreduzierung
im NOx-Kontroll-Fehlerfall).

Tabelle 8:    TGS/TGX Motoren/Motorbezeichnungen D20 Common Rail / D26 Common Rail, Euro 4, Euro 5 mit OBD 1 und NOX-Kontrolle, Euro 5 und EEV mit OBD 2, 

                       mit und ohne Drehmomentreduzierung

Fahrzeug-

klasse

Schadstoff-

klasse

Leistung

[kW]

ODB

Stufe

max. Drehmoment

[Nm] / bei [1/min]

Motor-

bauform

Motor-

bezeichnung

xx.320 Euro 4

(mit DMR)*

235 kW / 1.900 Nm AGR PM-Kat®

OBD 1

mit NOX - Kontrolle

1.600 bei 1.000 - 1.400 1/min R6 D2066LF39
xx.360 265 kW / 1.900 Nm 1.800 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF38
xx.400 294 kW / 1.900 Nm 1.900 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF37
xx.440 324 kW / 1.900 Nm 2.100 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF36
xx.480 353 kW / 1.900 Nm 2.300 bei 1.050 - 1.300 1/min D2676LF05
xx.320 Euro 5

(mit DMR)*

235 kW / 1.900 Nm

OBD 1

+ NOX - Kontrolle

1.600 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF28
xx.360 265 kW / 1.900 Nm 1.800 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF27
xx.400 294 kW / 1.900 Nm 1.900 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF26
xx.440 324 kW / 1.900 Nm 2.100 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF25
xx.480 353 kW / 1.900 Nm 2.300 bei 1.050 - 1.300 1/min D2676LF14
xx.540 397 kW / 1.900 Nm 2.500 bei 1.050 - 1.350 1/min D2676LF13
xx.320 235 kW / 1.900 Nm

OBD 2

+ NOX - Kontrolle

1.600 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF43
xx.360 265 kW / 1.900 Nm 1.800 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF42
xx.400 294 kW / 1.900 Nm 1.900 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF41
xx.440 324 kW / 1.900 Nm 2.100 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF40
xx.480 353 kW / 1.900 Nm 2.300 bei 1.050 - 1.400 1/min D2676LF07
xx.540 397 kW / 1.900 Nm 2.500 bei 1.050 - 1.350 1/min D2676LF06
xx.320 Euro 5

(ohne DMR)*

235 kW / 1.900 Nm

OBD 1

+ NOX - Kontrolle

1.600 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF20
xx.360 265 kW / 1.900 Nm 1.800 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF19
xx.400 294 kW / 1.900 Nm 1.900 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF18
xx.440 324 kW / 1.900 Nm 2.100 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF17
xx.480 353 kW / 1.900 Nm 2.300 bei 1.050 - 1.400 1/min D2676LF16
xx.540 397 kW / 1.900 Nm 2.500 bei 1.050 - 1.350 1/min D2676LF15
xx.320 235 kW / 1.900 Nm

OBD 2

+ NOX - Kontrolle

1.600 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF47
xx.360 265 kW / 1.900 Nm 1.800 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF46
xx.400 294 kW / 1.900 Nm 1.900 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF45
xx.440 324 kW / 1.900 Nm 2.100 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF44
xx.480 353 kW / 1.900 Nm 2.300 bei 1.050 - 1.400 1/min D2676LF09
xx.540 397 kW / 1.900 Nm 2.500 bei 1.050 - 1.350 1/min D2676LF08
xx.320 EEV

(mit DMR)*

235 kW / 1.900 Nm 1.600 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF60
xx.360 265 kW / 1.900 Nm 1.800 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF59
xx.400 294 kW / 1.900 Nm 1.900 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF58
xx.440 324 kW / 1.900 Nm 2.100 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF57
xx.480 353 kW / 1.900 Nm 2.300 bei 1.050 - 1.400 1/min D2676LF18
xx.540 397 kW / 1.900 Nm 2.500 bei 1.050 - 1.350 1/min D2676LF17
* = Motoren in ODB 1b oder ODB 2 mit oder ohne Drehmomentreduktion (DMR) im NOX-Kontrolle-Fehlerfall. Nur bei Motoren nur für Feuerwehr, Rettungsdienste und Militär gemäß Anhang I.6558 der Richtlinie 2005/55/EG, Fassung 2006/81/EG


Tabelle 9:    TGX Motoren/Motorbezeichnungen D28 V8 Common Rail, Euro 5 und EEV mit OBD 2 jeweils mit und ohne Drehmomentreduzierung

Fahrzeug-

klasse

Schadstoff-

klasse

Leistung

[kW]

ODB

Stufe

max. Drehmoment

[Nm] / bei [1/min]

Motor-

bauform

Motor-

bezeichnung

xx.680 Euro 5

(mit DMR)*

500 kW / 3.000 Nm OBD 1

+ NOX - Kontrolle

2.700 bei 1.100 - 1.700 1/min V8 D2066LF39
xx.680 500 kW / 2.700 Nm 3.000 bei 1.100 - 1.500 1/min D2868LF03
xx.680 Euro 5

(ohne DMR)*

500 kW / 1.900 Nm OBD 2

+ NOX - Kontrolle

2.700 bei 1.100 - 1.700 1/min D2868LF04
xx.680 Euro 5

(mit DMR)*

500 kW / 1.900 Nm 2.700 bei 1.100 - 1.700 1/min D2868LF06
xx.680 Euro 5

(mit DMR)*

500 kW / 1.800 Nm 3.000 bei 1.100 - 1.500 1/min D2868LF05
* = Motoren in ODB 1b oder ODB 2 mit oder ohne Drehmomentreduktion (DMR) im NOX-Kontrolle-Fehlerfall.  Nur bei Motoren nur für Feuerwehr, Rettungsdienste und Militär gemäß Anhang I.6558 der Richtlinie 2005/55/EG, Fassung 2006/81/EG


Tabelle 10:    TGS-WW Motoren/Motorbezeichnungen D20 Common Rail / D26 Common Rail, Euro 3 mit AGR und Euro 4 mit OBD 1 + NOX -Kontrolle

Fahrzeug-

klasse

Schadstoff-

klasse

Leistung

[kW]

ODB

Stufe

max. Drehmoment

[Nm] / bei [1/min]

Motor-

bauform

Motor-

bezeichnung

xx.360 Euro 3 265 kW / 1.900 Nm AGR 1.600 bei 1.000 - 1.400 1/min R6 D2066LF48
xx.400 294 kW / 1.900 Nm 1.900 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF49
xx.440 324 kW / 1.900 Nm 2.100 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF50
xx.480 353 kW / 1.900 Nm 2.300 bei 1.000 - 1.400 1/min D2676LF31
xx.320 Euro 4 235 kW / 1.900 Nm OBD 1

+ NOX - Kontrolle

2500 bei 1.050 - 1.350 1/min D2066LF65
xx.360 265 kW / 1.900 Nm 2300 bei 1.050 - 1.400 1/min D2066LF64
xx.400 294 kW / 1.900 Nm 2100 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF63
xx.440 324 kW / 1.900 Nm 1900 bei 1.000 - 1.400 1/min D2066LF62
xx.480 353 kW / 1.900 Nm 1800 bei 1.000 - 1.400 1/min D2676LF20
xx.540 397 kW / 1.900 Nm 1600 bei 1.000 - 1.400 1/min D2676LF19


Tabelle 11:    Motor für Modelle 27X und 28X  Motorbezeichnungen D26 Common Rail, Euro 4 mit AGR und Oxi-Kat (nicht EG und ohne Drehmomentreduzierung)
                       in Modell 27X und 28X

Fahrzeug-

klasse

Schadstoff-

klasse

Leistung

[kW]

ODB

Stufe

max. Drehmoment

[Nm] / bei [1/min]

Motor-

bauform

Motor-

bezeichnung

xx.440 Euro 4 324 kW / 1.900 Nm AGR + Oxi-Kat 2.100 bei 1.000 - 1.400 1/min R6 D2676LF10




3.    Allgemeine technische Grundlagen

Nationale und internationale Vorschriften gelten vor technisch zulässigen Maßen und Gewichten, wenn sie die technisch zulässigen Maße und Gewichte einschränken. Aus den Angebots- und den MANTED® -Unterlagen unter www.manted.de sind zu entnehmen:

•    Maße
•    Gewichte
•    Schwerpunktlage für Nutzlast und Aufbau (minimale und maximale Aufbaulage)

des serienmäßigen Fahrgestells der serienmäßigen Sattelzugmaschine. Die dort genannten Daten können sich je nach technischem Lieferumfang des Fahrzeugs ändern. Maßgebend ist der tatsächliche Bau- und Lieferzustand des Fahrzeugs. Um optimale Nutzlastverhältnisse zu erzielen ist eine Verwiegung des angelieferten Fahrgestells vor Aufbaubeginn erforderlich. Durch Nachrechnung muss die günstigste Schwerpunktlage für Nutzlast und Aufbau und die optimale Aufbaulänge ermittelt werden. Bedingt durch Bauteiltoleranzen sind Gewichtsabweichungen von ±5% laut DIN 70020 zulässig. Abweichungen von der serienmäßigen Ausstattung machen sich maßlich und gewichtsmäßig bemerkbar. Abweichungen von den zulässigen Maßen- und Gewichten sind durch eine geänderte Ausstattung möglich, besonders dann, wenn eine Umbereifung vorgenommen wird, die gleichzeitig eine Änderung der zulässigen Lasten zur Folge hat.

Bei jedem Aufbaufall ist zu beachten, dass

•    die zulässigen Achslasten in keinem Fall überschritten werden
•    eine ausreichende Mindestvorderachslast erreicht wird
•    eine einseitige Schwerpunktlage und Belastung nicht zustande kommen darf
•    die zulässige Überhanglänge (Fahrzeugüberhang) nicht überschritten wird.


3.1    Achsüberlastung, einseitige Beladung

Bild 1:    Überlastung der Vorderachse ESC-452



Bild 2:    Radlastdifferenz ESC-126



Formel 1:    Radlastdifferenz

                   ∆G ≤ 0,05 • Gtat

In der Aufbauprojektierung dürfen einseitige Radlasten nicht vorkommen. Bei Nachprüfungen sind max. 5% Radlastdifferenz zulässig.
Dabei ist 100% die tatsächliche Achslast und nicht die zulässige Achslast.

Beispiel:
Tatsächlich vorhandene Achslast    Gtat    =    11.000 kg
Somit zulässige Radlastdifferenz:

                     ∆G    =    0,05 Gtat    =    0,05 · 11.000 kg
                     ∆G    =    550 kg

Somit z.B. 5.225 kg auf der einen und 5.775 kg auf der anderen Seite.
Die ermittelte maximale Radlast gibt keine Auskunft über die zulässige Einzelradlast der jeweiligen Bereifung.
Hierzu geben die technischen Handbücher der Reifenhersteller entsprechende Informationen.


3.2    Mindestvorderachslast

Zur Erhaltung der Lenkfähigkeit muss in jedem Beladungszustand des Fahrzeugs die Vorderachse eine vorgegebene Mindestbelastung gemäß Tabelle 12 aufweisen.

Bild 3:    Mindestbelastung der Vorderachse ESC-451



Tabelle 12:    Mindestbelastung der Vorderachse(n) in jedem Beladungszustand in % des jeweiligen tatsächlichen Fahrzeuggewichts

Mindestbelastung der Vorderachse(n) in jedem Beladungszustand in % des jeweiligen tatsächlichen Fahrzeuggewichts

SDAH = Starrdeichselanhänger ZAA = Zentralachsanhänger

GG = Gesamtgewicht (Fahrzeug/Anhänger)

Achszahl Radformel ohne SDAH/ZAA mit SDAH/ZAA

GG ≤ 18 t

Tridem SDAH/ZAA

GG > 18 t

sonstige Hecklast

z.B. Kran

Zweiachser 4x2, 4x4H,

4x4

25% 25% 30% 30%
mehr als 2 Achsen

Dreiachsige Fahrzeuge mit liftbarer Vor- oder Nachlaufachse sind bei betätigtem Lift als Zweiachser zu betrachten. In diesem Zustand gilt damit die höhere Mindestvorderachslast zweiachsiger Fahrzeuge.

6x2/2, 6x2/4,

6x2-2, 6x2-4,

6x4, 6x4-4,

6x4H/2, 6x4H/4,

6x4H-2, 6x4H-4,

6x6, 6x6 H,
8x2-4, 8x2-6, 8x4,

8x4/4, 8x4-4,

8x4H-6, 8x6,

8x6H, 8x8

20%* 25%* 30%* 25%*
Bei mehr als einer Vorderachse versteht sich der %-Wert als Summe der Vorderachslasten.

Bei Betrieb mit SDAH/ZAA + weiteren Hecklasten (z.B. Ladebordwand, Kran) gilt der höhere Wert * = -2% bei gelenkten Vor-/Nachlaufachsen


Die Werte gelten einschließlich etwaiger zusätzlicher Hecklasten wie etwa: Stützlasten durch Zentralachsanhänger

•    Ladekran am Fahrzeugheck
•    Ladebordwände
•    transportable Gabelstapler.


3.3    Räder, Abrollumfang

Unterschiedliche Reifengrößen zwischen Vorder- und Hinterachse(n) sind bei Allradfahrzeugen nur dann möglich, wenn die Abrollumfangsdifferenz der verwendeten Reifengrößen nicht mehr als 2% bzw. 1,5% bei MAN HydroDrive® beträgt. Die Hinweise im Kapitel 5 ‚Aufbau‘ in Bezug auf Gleitschutzketten, Tragfähigkeit und Freigängigkeit sind zu beachten.


3.4    Zulässige Überhanglänge

Unter der theoretische Überhanglänge ist das Maß von der resultierenden Hinterachsmitte (bestimmt durch den theoretischen Radstand) bis zum Fahrzeugende (einschließlich Aufbau) zu verstehen, Definition siehe folgenden Abschnitt 3.5. In Prozent des theoretischen Radstands sind folgende Maximalwerte zulässig:

     -    Zweiachsige Fahrzeuge 65%
     -    alle anderen Fahrzeuge 70%.

Ohne Ausrüstung zum Ziehen eines Anhängers können die o. a. Werte um 5% überschritten werden.
Grundvoraussetzung ist, dass die in Abschnitt 3.2 in der Tabelle 12 angegebenen Mindestvorderachslasten in jedem Betriebszustand eingehalten werden.





3.5    Theoretischer Radstand, Überhang, theoretische Achsmitte

Der theoretische Radstand ist eine Hilfsgröße zur Ermittlung der Schwerpunktlage und der Achslasten. Die Definition erfolgt in den folgenden Bildern.

Bild 4:    Theoretischer Radstand und Überhang Zweiachser ESC-446



Formel 2:    Theoretischer Radstand Zweiachser

                     lt    =    l12

Formel 3:    Zulässige Überhanglänge Zweiachser

                     Ut   ≤   0,65 • lt

Bild 5:    Theoretischer Radstand und Überhang Dreiachser mit zwei Hinterachsen bei gleichen Hinterachslasten ESC-447



Formel 4:    Theoretischer Radstand Dreiachser mit zwei Hinterachsen bei gleichen Hinterachslasten

                     lt    =    l12   +   0,5   •   l23

Formel 5:    Zulässige theoretische Überhanglänge Dreiachser mit zwei Hinterachsen bei gleichen Hinterachslasten

                     Ut    ≤    0,70   •   lt

Bild 6:    Theoretischer Radstand und Überhang Dreiachser mit zwei Hinterachsen bei ungleichen Hinterachslasten
               (im MAN-Fahrzeugprogramm z.B. alle 6x2) ESC-448



Formel 6:    Theoretischer Radstand Dreiachser mit zwei Hinterachsen bei ungleichen Hinterachslasten

                                              Gzul3   •   l23
                     lt    =    l12   +    -----------------
                                            Gzul2   +   Gzul3

Formel 7:    Zulässige Überhanglänge Dreiachser mit zwei Hinterachsen bei ungleichen Hinterachslasten

                      Ut    ≤    0,70   •   lt

Bild 7:    Theoretischer Radstand und Überhang Vierachser mit zwei Vorder- und zwei Hinterachsen (beliebige Achslastverteilung) ESC-450



Formel 8:    Theoretischer Radstand Vierachser mit zwei Vorder- und zwei Hinterachsen (beliebige Achslastverteilung)

                                                   Gzul1    •    l12                       Gzul4    •    l34
                       l   =    l23    +     --------------------    +        ----------------------
                                                 Gzul1    +    Gzul2                 Gzul3    +    Gzul4

Formel 9:    Zulässige Überhanglänge Vierachser mit zwei Vorder- und zwei Hinterachsen

                       Ut   ≤   0,70   •   lt


3.6    Achslastberechnung und Wiegevorgang

Für die richtige Aufbauauslegung ist die Erstellung einer Achslastberechnung unerlässlich. Die optimale Abstimmung des Aufbaus auf den Lkw ist nur dann möglich, wenn vor Beginn aller Aufbauarbeiten das Fahrzeug verwogen wird, und die gewogenen Gewichte in einer Achslastberechnung berücksichtigt werden.
Die angegebenen Gewichte in den Verkaufsunterlagen berücksichtigen nur den Serienzustand eines Fahrzeuges, Bautoleranzen können auftreten.
Das Fahrzeug ist zu verwiegen:

•    ohne Fahrer
•    mit vollem Kraftstoffbehälter
•    mit gelöster Feststellbremse, Fahrzeug mit Unterlegkeilen sichern
•    bei Luftfederung Fahrzeug in normale Fahrstellung anheben
•    liftbare Achsen absenken
•    Anfahrhilfen nicht betätigen.

Beim Wiegen folgende Reihenfolge einhalten:

Zweiachser

•    1. Achse
•    2. Achse
•    zur Kontrolle das gesamte Fahrzeug

Dreiachser mit zwei Hinterachsen

•    1. Achse
•    2. mit 3. Achse
•    zur Kontrolle das gesamte Fahrzeug

Vierachser mit zwei Vorder- und zwei Hinterachsen

•    1. mit 2. Achse
•    3. mit 4. Achse
•    zur Kontrolle das gesamte Fahrzeug

Vierachser mit einer Vorder- und drei Hinterachsen

•    1. Achse
•    2. mit 3.und 4. Achse
•    zur Kontrolle das gesamte Fahrzeug.


3.7    Kontroll-/Einstellarbeiten vor und nach der Aufbaumontage

Bei TGS/TGX nicht kontrollieren/einstellen:

•    ALB-Einstellung: keine Arbeiten nach der Aufbaumontage erforderlich

•    Tachograph ‚MTCO’, da bereits ab Werk kalibriert
•    digitaler Tachograph ‚DTCO’, da bereits ab Werk kalibriert.

Nach EU-Richtlinie ist jedoch von einer prüfberechtigten Person das amtliche Kennzeichen einzutragen (ist bei Auslieferung ab MAN-Werk
in der Regel noch nicht zugeteilt).


Bei Anbau einer Zentralschmieranlage:
Schmierung nicht an die wartungsarmen Bremsnockenwellen trommelgebremster Antriebsachsen anschließen. Trommelgebremste Antriebsachsen befinden in Allradfahrzeugen und in Fahrzeugen mittelhoher Bauart (Außenplanetenachsen). Wartungsarme Bremsnockenwellen sind am Schutzrohr erkennbar, siehe Bild 8.
Die Schmierung darf nur alle 4 Jahre mit speziellem Hochtemperaturfett nach MAN Norm 284 vorgenommen werden.

Bild 8:    Schutzrohr der wartungsarmen Bremsnockenwelle ESC-481



Kontroll-/Einstellarbeiten, die vom Aufbauhersteller nach erfolgter Aufbaumontage vorgenommen werden müssen:

•    Scheinwerfergrundeinstellung, siehe auch Abschnitt 6.6 in diesem Heft
•    Batterieladung nach Ladekalender prüfen, Batterieladekarte abzeichnen, siehe auch Kapitel ‚Elektrik, Elektronik, Leitungen’
•    Unterfahrschutz hinten auf gesetzliche Vorschriftsmäßigkeit prüfen.
•    Seitliche Schutzvorrichtung auf gesetzliche Vorschriftsmäßigkeit prüfen (Maße siehe Kapitel 4 ‚Fahrgestelle ändern’) und ggf. einstellen.


3.8    Hinweise zum MAN Hydrodrive®

Der MAN Hydrodrive® ist ein hydrostatischer Vorderachsantrieb mittels Radnabenmotoren. Er ist zuschaltbar und wirkt im Bereich zwischen 0 und 28km/h. Fahrzeuge mit Hydrodrive® gelten zulassungsrechtlich als Geländefahrzeuge im Sinn der Richtlinien 70/156 EWG (zuletzt geändert durch 2005/64/EG und 2005/66/EG). Der Hydraulikkreislauf des Hydrodrive® ist ausschließlich für den geregelten Antrieb der Vorderachse freigegeben, er darf nicht zur Speisung weiterer Hydrauliken verwendet werden. Änderungen an der Hydraulik des Hydrodrive® (auch Verlegen von Leitungen) sind nur durch hierfür autorisierte Betriebe zugelassen. Bei Kippsattel-Aufbauten und anderen Aufbauten bei denen die Gefahr besteht, dass Ladegut in den Bereich des Ölkühlers fällt ist eine Ölkühlerabdeckung vorzusehen. Diese ist unter dem Titel ‚Schutzabdeckung für Kühler/Lüfter bei HydroDrive®’ ab Werk erhältlich aber auch nachrüstbar (Einbau Nr. 81.36000.8134).





4.    Fahrgestelle ändern

Um das vom Kunden gewünschte Produkt darstellen zu können sind u.U. zusätzliche Komponenten ein-, an- oder umzubauen. Wegen der Baugleichheit und Wartung empfehlen wir die Verwendung von Original-MAN-Komponenten, sofern dies mit der konstruktiven Auslegung vereinbar ist. Um den Wartungsaufwand möglichst gering zu halten, empfehlen wir die Verwendung von solchen Komponenten, die gleiche Wartungsintervalle aufweisen wie das MAN-Fahrgestell.
Alle sicherheitsrelevanten Komponenten der Rad-/Achsführungen, der Lenkung und der Bremsen dürfen nicht modifiziert werden. Vorhandene Stabilisatoren nicht entfernen oder modifizieren. Der Ein- oder Umbau von Komponenten bedingt oft Eingriffe in den CAN-Verbund der Steuergeräte (z.B. Erweiterung des elektronischen Bremssystems EBS). Notwendige Änderungen bzw. Erweiterungen der Fahrzeugprogrammierung sind in diesen Richtlinien beim jeweiligen Thema angegeben. Diese Änderungen können nur mit Hilfe der Elektronikspezialisten der MAN-Servicestellen und der Freigabe der Programme durch Abteilung ESC (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“) erfolgen. Nachgerüstete Systeme werden unter Umständen nicht in die fahrzeugeigenen Trucknology®-Systeme „Zeitwartungssystem“ bzw. „Flexibles Wartungssystem“ aufgenommen. Aus diesen Gründen kann bei nachgerüsteten Originalteilen nicht mit demselben Wartungskomfort, wie bei der Erstausstattung gerechnet werden.


4.1    Rahmenwerkstoffe

Bei Änderungen an den Längs- und Querträgern des Fahrgestells ist ausschließlich die Verwendung
des Original-Rahmenwerkstoffs S500MC (QStE 500TM) zugelassen.
Ausnahmen: Bei Profil 33 und 42 ist der Rahmen in S420MC = QStE420TM ausgeführt.
                     Bei Profil 43 ist der Rahmen in LNE500 nach brasilianischer Norm NBR 6656:2008 ausgeführt.

Tabelle 13:    Stahlwerkstoffe für TGS/TGX-Rahmen

Werkstoff-

nummer

alte Werkstoff-

bezeichnung

Norm alt σ0,2

N/mm2

σ0,2

N/mm2

neue Werstoff-

bezeichnung

Norm neu Profilnummern

nach Tabelle 14

1.0980 QStE420TM SEW 092 ≥ 420 480-620 S420MC DIN EN 10149-2 33 42
1.0984 QStE500TM SEW 092 ≥ 500 550-700 S500MC DIN EN 10149-2 31 32 34
500 560-700 LNE500 NBR 6656:2008 43


Für Hilfsrahmenlängs- und -querträger sind Stahlwerkstoffe mit einer Streckgrenze von σ0,2 ≥ 350 N/mm2 zu verwenden, weitere Angaben zu Hilfsrahmen siehe Kapitel Hilfsrahmen 5.3.3.

Typbezogen werden - folgende Rahmenlängsträgerprofile verwendet.

Bild 9:    Profildaten der Rahmenlängsträger ESC-112



Tabelle 14:    Profildaten der Rahmenlängsträger (Fett gedruckte Rahmenprofile werden in den Baureihen TGS und TGX verwendet.)

Nr. H

mm

h

mm

Bo

mm

Bu

mm

t

mm

R

mm

G

kg/m

σ0,2

N/mm2

σB

N/mm2

A

Mm2

eX

mm

eY

mm

lX

cm4

WX1

cm3

WX2

cm3

lY

cm4

WY1

cm3

WY2

cm3

1 220 208 80 85 6 10 17 420 480..620 2.171 21 110 1.503 138 135 135 64 21
2 222 208 80 80 7 10 20 420 480..620 2.495 20 111 1.722 155 155 142 71 24
3 222 208 75 75 7 10 19 420 480..620 2.425 18 111 1.641 148 148 118 66 21
4 224 208 75 75 8 10 22 420 480..620 2.768 19 112 1.883 168 168 133 70 24
5 220 208 70 70 6 10 16 420 480..620 2.021 16 110 1.332 121 121 85 53 16
6 322 306 80 80 8 10 29 420 480..620 3.632 17 161 4.821 299 299 176 104 28
7 262 246 78 78 8 10 24 420 480..620 3.120 18 131 2.845 217 217 155 86 26
8 260 246 78 78 7 10 21 420 480..620 2.733 18 130 2.481 191 191 138 77 23
9 224 208 80 80 8 10 22 420 480..620 2.848 20 112 1.976 176 176 160 80 27
10 262 246 80 80 8 10 25 420 480..620 3.152 19 131 2.896 221 221 167 88 27
11 273 247 85 85 71) 62) 31 355 510 3.836 26 136 4.463 327 327 278 108 47
12 209 200 65 65 4,5 8 11 260 420 1.445 15 105 868 83 83 52 35 10
13 210 200 65 65 5 8 13 260 420 1.605 15 105 967 92 92 58 39 12
14 220 208 70 80 6 10 16 420 480..620 2.081 18 107 1.399 131 124 105 58 17
15 222 208 70 80 7 10 19 420 480..620 2.425 18 108 1.638 152 144 120 67 19
16 234 220 65 65 7 8 19 420 480..620 2.381 15 117 1.701 145 145 80 53 16
17 220 208 75 75 6 10 16 420 480..620 2.081 18 110 1.400 127 127 103 57 18
18 218 208 70 70 5 10 13 420 480..620 1.686 16 109 1.105 101 101 72 45 13
19 222 208 70 70 7 10 18 420 480..620 2.355 17 111 1.560 141 141 97 57 18
20 260 246 70 70 7 10 21 420 480..620 2.621 15 130 2.302 177 177 101 67 18
21 210 200 65 65 5 8 13 420 480..620 1.605 15 105 967 92 92 58 39 12
22 330 314 80 80 8 10 29 420 480..620 3.696 17 165 5.125 311 311 177 104 28
23 270 254 80 80 8 10 25 420 480..620 3.216 18 135 3.118 231 231 168 93 27
24 274 254 80 80 10 10 31 420 480..620 4.011 19 137 3.919 286 286 204 107 33
25 266 254 80 80 6 10 19 420 480..620 2.417 18 133 2.325 175 175 130 72 21
26 224 208 70 70 8 10 21 420 480..620 2.688 17 112 1.789 160 160 109 64 21
27 268 254 70 70 7 10 21 420 480..620 2.677 15 134 2.482 185 185 102 68 19
28 270 254 70 70 8 10 24 420 480..620 3.056 15 135 2.843 211 211 114 76 21
29 334 314 80 80 10 10 36 420 480..620 4.611 17 167 6.429 385 385 215 126 34
30 328 314 80 80 7 10 25 420 480..620 3.237 16 164 4.476 273 273 158 99 25
31 270 254 85 85 8 10 26 500 550..700 3.296 20 135 3.255 241 241 201 101 31
32 270 251 85 85 9,5 10 30 500 550..700 3.879 21 135 3.779 280 280 232 110 36
33 334 314 85 85 10 10 37 420 480..620 4.711 19 167 6.691 401 401 257 135 39
34 270 256 85 85 6,8 10 22 500 550..700 2.821 19 135 2.816 209 209 174 92 26
35 220 212 70 70 4 10 11 420 480..620 1.367 16 110 921 84 84 59 37 11
36 220 211 70 70 4,5 10 12 420 480..620 1.532 16 110 1.026 93 93 65 41 12
37 220 206 70 70 7 10 18 420 480..620 2.341 17 110 1.526 139 139 97 57 18
38 220 204 70 70 8 10 21 420 480..620 2.656 17 110 1.712 156 156 108 64 20
39 270 256 70 70 7 10 21 420 480..620 2.691 15 135 2.528 187 187 102 68 19
40 270 256 70 70 7 10 21 500 550..700 2.691 15 135 2.528 187 187 102 68 19
41 270 254 70 70 8 10 24 420 480..620 3.056 15 135 2.843 211 211 114 76 21
42 270 254 85 85 8 10 26 420 480..620 3.296 20 135 3.255 241 241 201 101 31
433 270 254 85 85 8 10 26 500 500..700 3.296 20 135 3.255 241 241 201 101 31
444 270 256 80 80 7 10 22 460 490..627 2.831 18 135 2.770 205 205 150 83 24
453 270 251 85 85 9,5 10 30 500 550..700 3.879 21 135 3.779 280 280 232 110 36


1)   Ober- und Untergurt 13 mm dick
2)   Außenradius 10 mm
3)   LNE500 nach brasilianischer Norm NBR 6656:2008, für TGX in Lateinamerika (Stand 03 2010:CKD Typen 28X.88X).
4)   CLA (Cargo Line A) MAN-Force.

Tabelle 15 gibt die grundsätzliche typbezogene Verwendung der Rahmenlängsträger in Beispielen zum Stand der Veröffentlichung wieder.
Sie ist nach Tonnageklasse aufsteigend sortiert und erhebt keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit. Welches Rahmenlängsträgerprofil verwendet wird, beschreibt aktuell und verbindlich:

•    die Fahrgestellzeichnung
•    das technische Datenblatt

des jeweiligen Fahrzeugs, siehe www.manted.de im Bereich ‚Fahrgestelle‘.

Tabelle 15:    Typbezogene Verwendung der Rahmenlängsträgerprofile

Tonnage Fahrzeug Suffix Typ TGS Typ TGX Profilnummer Besonderheiten
18 t TGS 18.xxx 4x2
TGX 18.xxx 4x2
BLS-TS 08S - 34 Sattel Tank/Silo
BB

BLS

BL / BLS

LL / LLS

LLS-U

LL-U

03S

-

06S

10S

13S

15S

-

05X

06X

10X

13X

15X

31




42

31

TGX 18.680 4x2 BLS - 78X 31 V8
TGS 18.xxx 4x4

TGS 18.xxx 4x4H

TGX 18.xxx 4x4H

TGS 18.xxx 4x4

BB / BBS

BL / BLS

BL / BLS

52S

22S

80S

-

22X

-

31 Vorlaufachse ‚Pusher’

Radformel 6x2/2

erhältlich mit

22.5“

und

19.5“ Rädern

24 t TGS 24.xxx 6x2-2

TGX 24.xxx 6x2-2

LL-U 45S 45X 31
24/26 t TGS 26.xxx 6x2/2, 6x2/4

TGX 26.xxx 6x2/2, 6x2/4

TGS 26.xxx 6x4H/2, 6x4H/4

TGX 26.xxx 6x4H/2, 6x4H/4

BL / BLS

BL / BLS

BL / BLS

BL / BLS

24S

42S

24X

42X

31
26 t TGS 26.xxx 6x2-2, 6x2-4

TGX 26.xxx 6x2-2, 6x2-4

TGS 26.xxx 6x4H-2, 6x4H-4

TGX 26.xxx 6x4H-2, 6x4H-4

BL / BLS

LL / LLS

BL / BLS

BL / BLS

18S

21S

35S

18X

21X

35X

31
26 t TGS 26.xxx 6x6H

TGX 26.xxx 6x6H

BL / BLS 70S 70X 31
26/33 t TGS 26/33.xxx 6x4

TGX 26/33.xxx 6x4

BB / BBS 26S 26X 31/32 31 bei Radstand < 3900

32 bei > 3.900

TGS 26/33.xxx 6x4

TGX26/33.xxx 6x4

BL/ BL 30S 30X 31 31
TGS 26/33.xxx 6x6 BB / BBS 56S - 31/32 31 bei Radstand < 3900

32 bei > 3.900

BL / BLS 82S - 31/32 31
28 t TGS 28.xxx 6x2-2

TGX 28.xxx 6x2-2

BL 89S 89X 31 NLA zwillingsbereift
TGS 28.xxx 6x2-4

TGS 28.xxx 6x4H-4

TGS 28.xxx 6x4-4

BL 74S

71S

84S

-

-

-

31 NLA gelenkt
TGX 28.xxx 6x2-2 BL 88X 43 CKD 6x2 Latein Amerika NLA zwillingsbereift
TGX 28.xxx 6x4 BB 27X 31 6x4 Latein Amerika
TGX 28.xxx 6x4 BB 28X 43 CKD 6x4 Latein Amerika
32 t TGS 32.xxx 8x4 BB 49S - 34 Transport-Mischer u. Hinterkipper
33 t TGX 33.680 6x4 BL / BLS - 79X 31 V8
35 t TGS 35.xxx 8x2-4, 8x2-6

TGS 35.xxx 8x4H-6

BLBL 90S

73S

-

-

31
TGS 35.xxx 8x4

TGS 32/35.xxx 8x4

BBBL 37S

41S

-

-

31
TGS 35.xxx 8x4-4

TGX 35.xxx 8x4-4

BL 92S 92X
TGS 35.xxx 8x6H BL 59S - 31
37/41 t TGS 37/41.xxx 8x4 BB 39S - 32
39 t TGS 39.xxx 8x2-4 BL 69S -
40 t TGA 40.xxx 6x6 BB 58S - 32
35/41 t TGS 35/41.xxx 8x6

TGS 35/41.xxx 8x8

BB

BB

93S

96S

- 31/32 31 bei Ges.Gewicht 35t

32 bei Ges.Gewicht 41t

41 t TGX 41.xxx 8x4/4 BBS

BLS

-

-

86X

87X

33
TGX 41.680 8x4/4 BBS

BLS

-

-

94X

95X

33 V8




4.2    Korrosionsschutz

Der Oberflächen- und Korrosionsschutz beeinflusst Lebensdauer und Aussehen des Produkts. Die Beschichtungsqualität von Aufbauten sollte daher generell dem Niveau des Fahrgestells entsprechen. Zur Sicherstellung dieser Forderung ist für Aufbauten, welche von MAN in Auftrag gegeben werden, die MAN-Werknorm M 3297 „Korrosionsschutz und Beschichtungssysteme für Fremdaufbauten“ verbindlich anzuwenden. Beauftragt der Kunde den Aufbau, gilt sie als Empfehlung,
wobei Nichteinhaltung Gewährleistung durch MAN für die Folgen ausschließt. Bezugsmöglichkeit für MAN-Werknormen besteht
über   www.normen.man-nutzfahrzeuge.de, Registrierung erforderlich. MAN-Fahrgestelle werden in der Serienproduktion mit umweltfreundlichem 2K-Chassisdecklack auf Wasserbasis bei Trocknungstemperaturen bis ca. 80°C beschichtet. Zur Gewährleistung einer gleichwertigen Beschichtung wird bei allen Metallbaugruppen des Aufbaus und des Hilfsrahmens folgender Beschichtungsaufbau vorausgesetzt:

•    metallisch blanke bzw. gestrahlte (SA 2,5) Bauteiloberfläche
•    Grundierung: 2K-EP-Haftgrund oder - KTL nach MAN-Werknorm M 3078-2 mit Zinkphosphat-Vorbehandlung
•    Decklack: 2K-Decklack nach MAN-Werknorm M 3094 vorzugsweise auf Wasserbasis; falls Einrichtungen hierfür fehlen, auch auf Lösemittelbasis
      (  www.normen.man-nutzfahrzeuge.de, Registrierung erforderlich).

Anstelle Grundierung und Decklackierung ist für den Unterbau des Aufbaus (z.B. Längs-, Querträger und Knotenbleche) auch eine Feuerverzinkung möglich.
Der Spielraum für Trocknungs- bzw. Aushärtungszeiten und -temperaturen ist den jeweiligen Datenblättern des Lackherstellers zu entnehmen. Bei der Auswahl und Kombination unterschiedlicher Metallwerkstoffe (z.B. Aluminium und Stahl) ist die Auswirkung der elektrochemischen Spannungsreihe auf Korrosionserscheinungen an den Grenzflächen zu berücksichtigen (Isolierung).
Die Verträglichkeit der Werkstoffe ist zu berücksichtigen; z.B. die elektrochemische Spannungsreihe (Ursache von Kontaktkorrosion).

Nach allen Arbeiten am Fahrgestell:

•    Bohrspäne entfernen
•    Kanten entgraten
•    Hohlräume mit Wachs konservieren.

Mechanische Verbindungselemente (z.B. Schrauben, Muttern, Scheiben, Bolzen) die nicht überlackiert werden, sind optimal gegen Korrosion zu schützen.
Zur Vermeidung von Korrosion durch Salzeinwirkung während Standzeiten in der Aufbauphase, sind alle Fahrgestelle nach der Ankunft beim Aufbauhersteller mit Klarwasser von Salzrückständen zu befreien.


4.3    Bohrungen, Niet- und Schraubverbindungen am Rahmen

Nach Möglichkeit sind bereits im Rahmen vorhandene Bohrungen zu verwenden. In die Flansche der Rahmenlängsträgerprofile, also in die Ober- und Untergurte, darf nicht gebohrt werden (siehe Bild 10). Eine Ausnahme hiervon bildet nur das hintere Rahmenende, außerhalb des Bereiches aller für die tragende Funktion der letzten Achse dienlichen und am Rahmen angebrachten Teile (siehe Bild 11). Dies gilt auch für den Hilfsrahmen.

Bild 10:    Rahmenbohrungen in Ober- und Untergurt ESC-155



Bild 11:    Bohrungen am Rahmenende ESC-032



Rahmenbohrungen sind auf ganzer nutzbarer Rahmenlänge möglich.
Die Einhaltung der zulässigen Bohrungsabstände nach Bild 12 ist jedoch Voraussetzung. Nach dem Bohren alle Bohrungen reiben und entgraten.

Bild 12:    Bohrungsabstände ESC-021




Viele Verbindungen von Rahmenteilen und Anbauteilen am Rahmen (z.B. Knotenbleche mit Querträger, Schubbleche, Brückenwinkel) sind in der Serie genietet. Werden an diesen Teilen nachträglich Veränderungen vorgenommen, so sind Schraubverbindungen mindestens Festigkeitsklasse 10.9 mit mechanischer Losdrehsicherung zulässig. MAN empfiehlt Ripp-Schrauben/ -muttern. Das Anzugsdrehmoment nach Herstellervorgaben ist einzuhalten.
Bei Wiedermontage von Ripp-Schrauben sind an der Anzugsseite neue Schrauben bzw. Muttern zu verwenden.
Die Anzugsseite ist durch leichte Spuren an den Rippen im Schrauben- bzw. Mutternflansch zu erkennen (siehe Bild 13).

Bild 13:    Spurenbild in den Rippen auf der Anzugsseite ESC-216



Alternativ ist auch die Verwendung von hochfesten Nieten (z.B. Huck®-BOM, Schließringbolzen) mit Verarbeitung nach Herstellervorgaben möglich.
Die Nietverbindung muss hinsichtlich Ausführung und Festigkeit mindestens der Schraubverbindung entsprechen. Prinzipiell zulässig sind auch Flanschschrauben. MAN weist daraufhin, dass Flanschschrauben hohe Anforderungen an die Montagegenauigkeit stellen, dies gilt insbesondere bei geringen Klemmlängen.





4.4    Rahmenänderung


4.4.1    Schweißen am Rahmen

Schweißarbeiten an Rahmen und Achsaufhängungen die nicht in dieser Aufbaurichtlinie oder den MAN-Reparaturanleitungen beschrieben werden, sind generell unzulässig. An bauartgenehmigungspflichtigen Bauteilen (z.B. Verbindungseinrichtungen, Unterfahrschutz) dürfen Schweißarbeiten nur vom Inhaber der Bauartgenehmigung durchgeführt werden, an einigen Bauteilen sind sie völlig unzulässig (z.B. an Rädern/Felgen). Schweißarbeiten an diesen Bauteilen führen zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und können schwere Gefahren für die Verkehrssicherheit zur Folge haben! Schweißarbeiten am Fahrgestell bedürfen besonderer Fachkenntnisse, daher muss das ausführende Unternehmen über entsprechend ausgebildetes, geschultes und qualifiziertes Personal verfügen, welches für die erforderlichen Schweißarbeiten eingesetzt wird (z.B. in Deutschland entsprechend DVS Merkblätter 2510 - 2512 „Instandsetzungsschweißen an Nutzfahrzeugen“ und DVS Merkblatt 2518 „Schweißtechnische Kriterien beim Einsatz von Feinkornstählen im Nutzfahrzeugbau/-reparatur“, Bezug über DVS-Verlag).
Die Rahmen der MAN-Nutzfahrzeuge sind aus hochfesten Feinkornstählen hergestellt. Schweißarbeiten am Rahmen sind nur mit Verwendung des jeweiligen Original-Rahmenwerkstoffs zulässig, siehe Kapitel 4.1. Der eingesetzte Feinkornstahl ist gut schweißgeeignet. Die Schweißverfahren MAG (Metallaktivgasschweißen) bzw. E (Lichtbogenhandschweißen) gewährleisten beim Einsatz qualifizierter Schweißer hochwertige und dauerhafte Schweißverbindungen.

Empfohlene Schweißzusatzwerkstoffe:

   MAG Draht SG 3
   E Elektrode B 10.

Eine gründliche Vorbereitung der Schweißstelle ist wichtig für das Gelingen einer qualitativ hochwertigen Verbindung. Wärmeempfindliche Teile sind zu schützen oder zu demontieren. Die Verbindungsstellen von Schweißteil am Fahrzeug und Masseklemme am Schweißgerät müssen blank sein; daher Farbe, Korrosion, Öl, Fett, Schmutz usw. entfernen. Die Schweißung ist grundsätzlich mit Gleichstrom auszuführen, auf die Polarität der Elektroden ist zu achten. Leitungen (Elektrik, Luft)
in der Nähe der Schweißstelle sind vor Hitzeeinwirkung zu schützen, besser ist, die Leitungen zu entfernen.

Bild 14:    Schutz wärmeempfindlicher Teile ESC-156



Das Schweißen ist zu unterlassen, wenn die Umgebungstemperatur auf einen Wert unter +5°C sinkt.
Schweißarbeiten sind ohne Einbrandkerben durchzuführen (siehe Kehlnähte Bild 15). Risse in der Schweißnaht sind unzulässig. Verbindungsnähte an
den Längsträgern sind als V- oder X-Nähte in mehreren Lagen auszuführen. Senkrechte Schweißungen sind als Steignähte auszuführen
(von unten nach oben siehe Bild 17).

Bild 15:    Einbrandkerben ESC-150                          Bild 16:    Schweißnahtausführung bei X- und Y-Naht ESC-003



Bild 17:    Senkrechte Rahmenschweißung ESC-090



Zur Vermeidung von Schäden an elektronischen Baugruppen (z.B. Generator, Radio, FFR, EBS, EDC, ECAS) ist folgende Vorgehensweise einzuhalten:

•    Minus- und Pluskabel der Batterien abklemmen, lose Enden der Kabel miteinander verbinden (jeweils - mit +)
•    Batteriehauptschalter einschalten (mechanischer Schalter) bzw. elektrischen Batteriehauptschalter am Magnet überbrücken (Kabel abklemmen und
      miteinander verbinden)
•    Massezange des Schweißgeräts unmittelbar an der zu schweißenden Stelle gut leitend (s.o.) befestigen.
•    Werden zwei Teile miteinander verschweißt sind sie miteinander gut leitend zu verbinden (z.B. beide Teile mit der Massezange verbinden)

Elektronische Baugruppen müssen nicht abgeklemmt werden sofern die oben genannten Voraussetzungen genau eingehalten werden.


4.4.2    Rahmenüberhang ändern

Aufgrund eines geänderten hinteren Überhangs verschiebt sich der Schwerpunkt für Nutzlast und Aufbau, damit ändern sich die Achslasten. Ob sich dies im zulässigen Bereich bewegt, kann nur eine Achslastberechnung zeigen, die deshalb unerlässlich ist und vor Beginn der Arbeiten durchgeführt werden muss. Rahmenüberhangsverlängerungen sind nur mit Verwendung des jeweiligen Original-Rahmenwerkstoffs zulässig, siehe Kapitel 4.1. Eine Verlängerung mit mehreren Profilstücken ist nicht zulässig.

Bild 18:    Verlängerung Rahmenüberhang ESC-093



CAN-Kabelstränge dürfen grundsätzlich nicht geschnitten und verlängert werden.
Für Rahmenverlängerungen gibt es bei MAN vorbereitete Kabelstränge für Schlussleuchten, Zusatzschlussleuchten, Anhängersteckdosen, Seitenmarkierungsleuchten und ABS-Kabel. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgehensweise ist im Heft ‚Schnittstellen TG‘.

Ist an Fahrzeugen mit kurzer Überhanglänge eine Verlängerung beabsichtigt, dann ist der vorhandene Querträger zwischen den hinteren Hinterfederböcken an Ort und Stelle zu belassen. Ein zusätzlicher Rahmenquerträger ist unbedingt dann vorzusehen, wenn der Abstand der Querträger mehr als 1.500 mm beträgt
(siehe Bild 19). Eine Toleranz von +100 mm ist zulässig. Ein Schlußquerträger muss immer vorhanden sein.

Bild 19:    Max. Abstand der Rahmenquerträger ESC-092



Das hintere Rahmenende darf entsprechend Bild 20 verjüngt werden. Die hierdurch hervorgerufene Querschnittsverminderung des Rahmenlängsträgers muss weiterhin ausreichende Festigkeitswerte aufweisen. Verjüngungen im Bereich achsführender Teile sind nicht erlaubt.

Bild 20:    Verjüngung am Rahmenende ESC-108



Wird ein Rahmenüberhang bis zur Achsführung oder Federung gekürzt (z.B. hinterer Federbock, Stabilisatorhalter), müssen dort vorhandene Querträger
(in der Regel Rohrquerträger) bleiben oder durch den geeigneten Original-MAN-Schlußquerträger ersetzt werden (siehe Bild 21).

Bild 21:    Rahmenende einer Sattelzugmaschine ESC-503





4.4.3    Radstandsänderungen

Aufgrund der technischen Bauvorschriften bezüglich Lenkung (insbesondere 70/311 EWG, zuletzt geändert durch 2004/09/24) sind die Fahrgestelle der Baureihe TGS/TGX je nach Anzahl und Art der Lenkachsen, Radstand, Bereifung, Achslasten und Gesamtgewicht mit unterschiedlichen Lenkrädern (Durchmesser), Lenkgetrieben (Übersetzungsbereich) und Lenkölverrohrung (Kühlspirale) ausgerüstet. Bei Radstandsverlängerung ist deshalb in jedem Fall vorher bei MAN-ESC (Adresse siehe oben unter „Herausgeber“) zu fragen, ob die Radstandsänderung einen anderen Ausrüstungszustand bezüglich Lenkung bedingt.
Parametrierungen der Radstandsänderung (siehe nächsten Absatz) sind nur möglich, wenn die richtige Ausrüstung verbaut wurde.
MAN haftet nicht für Fehler, die aufgrund verspäteter Anfrage des Umbauers zu Mehraufwand führen.
Zusätzlich ist vor Beginn der Arbeiten über die MAN-Werkstatt mittels einer Fahrzeugparametrierung ein Umrüstdatenfile mit Angabe des hergestellten Radstands zu beantragen. Die Durchführung erfolgt über das MAN-Diagnosesystem MAN-cats®.

Radstandsänderungen sind grundsätzlich möglich durch:

•    Versetzen des Hinterachsaggregates
•    Trennen der Rahmenlängsträger und Einfügen bzw. Herausnehmen eines Rahmenabschnittes.

Alle nachfolgenden Hinweise sind zu beachten, dann ist eine Radstandsänderung fachgerecht und genehmigungsfrei.

Der neue Radstand darf nicht kürzer als der kürzeste und länger als der längste Serienradstand des gleichen Typs nach Typschlüsselnummer
(siehe Kapitel 2.2, Tabelle 6.) sein (=„Typlimit“). Darüber hinausgehende Verkürzungen oder Verlängerungen dürfen nur von  MAN Nutzfahrzeuge AG
oder deren qualifizierten Umbaulieferanten durchgeführt werden. Der maximale Querträgerabstand auch nach einer Radstandsveränderung beträgt 1.500 mm,
eine Toleranz von + 100 mm ist zulässig. Der Umbau des Gelenkwellenstrangs ist nach diesen Aufbaurichtlinien, siehe Kapitel 4.6.3.1 und den Richtlinien
der Gelenkwellenhersteller durchzuführen. Entspricht der neue Radstand einem Serienradstand, dann ist die Gelenkwellen- und Querträgeranordnung wie beim Serienradstand auszuführen. Bezüglich Verlegung von Luft- und Elektroleitungen gilt Kapitel 6 ‚Elektrik, Elektronik, Leitungen’.
CAN-Kabelstränge dürfen nicht geschnitten werden, deshalb bei Radstandsverkürzungen einen längeren Weg wählen, keine Ringe und keine Schleifen legen.
Für Radstandsverlängerungen sind hinterachsbezogene Steuergeräte und Sensoren mit der Achse zu versetzen, deshalb gibt es für alle hinterachsbezogenen Geräte und Sensoren Adapterkabelstränge. Systematik, Methode und Sachnummern sind im Heft ‚Schnittstellen TG’ ausführlich beschrieben.
Die Achsführung und Federung (z.B. Federböcke, Längslenkerbefestigung) darf sich nicht im Bereich vor und in der Rahmenkröpfung befinden, ein Mindestabstand von 100mm zum 2. Rahmenknick wird vorausgesetzt (siehe Bild 22).

Bild 22:    Verbotene Zone für Hinterachsführung ESC-500



Bei Typen mit hydraulischer Zwangslenkung der Nachlaufachse „ZF-Servocom® RAS“ (z.B. alle 6x2-4) sind an der Nachlaufachse je nach Umfang
der Radstandsänderung 1. - 2. Achse Lenkhebel mit anderem Lenkeinschlagswinkel nach Tabelle 16 einzubauen.

Tabelle 16:    Lenkhebel bei 6x2-4, mit „ZF-Servocom® RAS - Lenkung“ der Nachlaufachse

Radstand [mm]

1. -2. Achse

Lenkhebel

Sachnummer

max.Lenkeinschlag
Lenkhebel
3.900 < 4.200 81.46705.0508 19°
> 4.200 < 4.800 81.46705.0004 16,5°
> 4.800 < 5.500 81.46705.0509 14,5°
> 5.500 81.46705.0510 13,5°


Bei Typen mit elektronisch-hydraulischer Lenkung der Vorlaufachse „ZF-Servocom® RAS-EC“ (alle 6x2/4 und 8x4/4) ist eine Radstandsverlängerung nicht möglich, jedoch eine Radstandskürzung. Änderungen an der Lenkanlage sind unzulässig.
Bei Fahrzeugen mit zwei mechanisch gelenkten Vorderachsen (z.B. 8x4) darf der Versatz von Lenkachsen ausschließlich von MAN-Lieferanten durchgeführt werden.
Radstandskürzungen nach diesen Richtlinien sind bei diesen Typen möglich mit.

Versetzen
Die Befestigung der Achsaufhängung, Achsführung und Querträger mit Nieten oder MAN-Ripp-Schrauben entsprechend Abschnitt 4.3 in diesem Kapitel, die dort geforderten Bohrungsabstände sind zu beachten! Schweißen. Die Vorgaben zum Schweißen in diesen Aufbaurichtlinien (siehe Kapitel 4.4.1) sind unbedingt zu beachten. Für einzufügende Rahmenteile z.B. Längsträger, Rahmeneinlagen ist der Original Rahmenwerkstoff zu verwenden, Rahmenwerkstoffe siehe Kapitel 4.1.
Es wird empfohlen die Rahmenlängsträger auf 150°C - 200°C vorzuwärmen.

Keine Rahmentrennung darf vorgenommen werden im Bereich der:

•    Lasteinleitungsstellen
•    Rahmenkröpfung, Mindestabstand 100 mm
•    Achsführung und Federung (z.B. Federböcke, Längslenkerbefestigung), Mindestabstand 100 mm
•    Getriebeaufhängung (auch Verteilergetriebe bei Allradfahrzeugen), Motoraufhängung

Der zulässige Schweißnahtbereich für Radstandsänderungen liegt hinter der Rahmenkröpfung und vor der vordersten Hinterachsführung.
Schweißnähte in Fahrzeuglängsrichtung sind nicht erlaubt! Lage der Schweißnähte (siehe Bild 23).

Bild 23:    möglicher Schweißbereich ESC-501



Bei Radstandsänderungen durch Trennen der Rahmenlängsträger müssen die Schweißnähte gemäß Bild 24 bzw. Bild 25 mit Einlagen gesichert werden.

Bild 24:    Einlagen bei Radstandsverkürzung ESC-012



Bild 25:    Einlagen bei Radstandsverlängerung ESC-013



Bei einigen Fahrgestellen mit langem Radstand sind ab Werk Rahmeneinlagen zwischen Vorder- und Hinterachsen verbaut.
Rahmeneinlagen dürfen nicht gemeinsam mit den Rahmenlängsträgern verschweißt werden.
Dies kann z.B. durch Zwischenlegen von Trennfolien auf Kupfer-Basis verhindert werden, diese Folien sind nach dem Schweißvorgang zu entfernen.
Einlagen nach einer Radstandsänderung können stumpf aneinander anschließen, sie sind entweder miteinander zu verschweißen oder mit einem überlappenden Blech zu verbinden (siehe Bild 26).

Bild 26:    Einlagenüberdeckung außen und innen ESC-504



Die Trennstelle von Rahmen und Einlagennaht darf nicht an der Stelle einer Rahmenschweißnaht sein, ein Abstand der Nähte von 100 mm wird vorausgesetzt.
Dies ist dann gut möglich, wenn bereits beim Trennen des Rahmens die späteren Lagen der Nahtstellen von Rahmen und Einlagen berücksichtigt wird.

Bild 27:    Einlagen überstehend außen und innen ESC-505




4.5    Nachträglicher Einbau von Zusatzaggregaten, Anbauteilen und Zubehör

Der Hersteller eines Aggregats, Anbau- oder Zubehörteil muss den Einbau mit MAN abstimmen, der nachträgliche Einbau bedingt meist Eingriffe in den CAN-Verbund der Steuergeräte. Dies macht immer auch eine Erweiterung der Fahrzeugparametrierung erforderlich. Nachgerüstete Systeme werden unter Umständen nicht in die fahrzeugeigenen Trucknology®-Systeme „Zeitwartungssystem“ bzw. „Flexibles Wartungssystem“ aufgenommen. Aus diesen Gründen kann bei nachgerüsteten Originalteilen nicht mit demselben Wartungskomfort, wie bei der Erstausstattung gerechnet werden. Eine nachträgliche Änderungen bzw. Erweiterung der Parametrierung kann nur mit Hilfe der zuständigen MAN-Servicestelle und der MAN-Freigabe der Programme erfolgen. Deshalb sind Einbauten schon bei Planung der Maßnahme mit Abteilung ESC abzustimmen (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“). Dort wird geprüft, ob die geplante Maßnahme durchführbar ist, weshalb zu einem Freigabeverfahren vollständige und prüffähige Unterlagen gehören. MAN übernimmt keinesfalls die Konstruktionsverantwortung oder die Verantwortung über die Folgen für nicht genehmigte nachträgliche Einbauten. Auflagen in diesen Richtlinien und in Genehmigungen sind einzuhalten. Freigaben, Gutachten und Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die durch Dritte erstellt wurden (z.B. Prüfinstitute), bedeuten nicht die automatische Freigabe durch MAN.

MAN kann Freigaben versagen, obwohl durch Dritte die Unbedenklichkeit bescheinigt wurde. Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich eine Freigabe nur auf den Einbau selbst. Eine erfolgte Genehmigung bedeutet nicht, dass MAN das Gesamtsystem hinsichtlich Festigkeit, Fahrverhalten usw. überprüft hat und die Gewährleistung übernimmt. Die Verantwortung hierfür liegt bei der durchführenden Firma. Durch den nachträglichen Einbau von Aggregaten können sich die technischen Daten des Fahrzeugs ändern. Für die Ermittlung und Weitergabe dieser neuen Daten ist der jeweilige Hersteller bzw. Händler/Importeur verantwortlich.


4.5.1    Zusätzliche oder größere Kraftstoffbehälter nach Werksauslieferung

Kraftstoff wird je nach Land – auch innerhalb der EU -  unterschiedlich hoch besteuert. Werden nach der Werksauslieferung des Herstellerwerks größere oder zusätzliche Kraftstoffbehälter montiert, unterliegt das zusätzliche Tankvolumen durch einen Grenzübertritt der Mineralölsteuer des Einfuhrgebiets. Steuerfrei verbracht werden können nur Kraftstoffe in sogenannten „Hauptbehältern“  (und Kraftstoffe in Reservebehältern bis zur Gesamtmenge von 20 Litern). Hauptbehälter sind die Kraftstoffbehälter mit denen das Fahrzeug ab Werk ausgeliefert wurde, nicht jedoch Kraftstoffbehälter die nachträglich z.B. vom Aufbauhersteller oder von Werkstätten angebaut werden.





4.6    Gelenkwellen

Im Verkehrs- oder Arbeitsbereich von Personen angeordnete Gelenkwellen müssen verkleidet oder verdeckt sein.


4.6.1    Einfachgelenk

Wird ein einfaches Kardan-, Kreuz- oder Kugelgelenk in gebeugtem Zustand gleichförmig gedreht, so ergibt sich an der Abtriebsseite ein ungleichförmiger Bewegungsablauf (siehe Bild 28). Diese Ungleichförmigkeit wird vielfach als Kardanfehler bezeichnet.
Der Kardanfehler verursacht sinusähnliche Schwankungen der Drehzahl auf der Abtriebsseite.
Die Abtriebswelle eilt der Antriebswelle vor und nach. Entsprechend der Vor- und Nacheilung schwankt trotz konstantem Eingangsdrehmoment und Eingangsleistung das Ausgangsdrehmoment der Gelenkwelle.

Bild 28:    Einfachgelenk ESC-074



Aufgrund dieser bei jeder Umdrehung zweimal vorhandenen Beschleunigung und Verzögerung kann diese Gelenkwellenbauart und -anordnung nicht für den Anbau an einen Nebenabtrieb zugelassen werden.

Das Einfachgelenk ist nur dann vorstellbar, wenn einwandfrei nachgewiesen wird, dass aufgrund von:

•    Massenträgheitsmoment
•    Drehzahl
•    Beugewinkel

die Schwingungen und Belastungen von untergeordneter Bedeutung sind.


4.6.2    Gelenkwelle mit zwei Gelenken

Die Ungleichförmigkeit des einfachen Gelenks ist durch Verbinden von zwei einfachen Gelenken zu einer Gelenkwelle ausgleichbar.
Es gelten jedoch für einen vollkommenen Bewegungsausgleich folgende Bedingungen:

•    gleiche Beugewinkel an beiden Gelenken, also ß1 = ß2
•    die beiden inneren Gelenkgabeln müssen in einer Ebene liegen
•    An- und Abtriebswelle müssen ebenfalls in einer Ebene liegen, siehe Bild 29 und Bild 30.

Alle drei Bedingungen müssen immer gleichzeitig erfüllt sein, damit ein Ausgleich des Kardanfehlers möglich ist.
Diese Bedingungen liegen bei den so genannten Z- und W-Anordnungen vor (siehe Bilder 29 und 30).
Die bei Z- oder W-Anordnung vorhandene gemeinsame Beugeebene darf um die Längsachse beliebig verdreht sein. Eine Ausnahme bildet die räumliche Gelenkwellenanordnung, siehe Bild 31.

Bild 29:    W-Anordnung der Gelenkwelle ESC-075



Bild 30:    Z-Anordnung der Gelenkwelle ESC-076




4.6.3    Räumliche Gelenkwellenanordnung

Eine räumliche Anordnung liegt immer dann vor, wenn An- und Abtriebswelle nicht in einer Ebene liegen. An- und Abtriebswelle kreuzen sich räumlich versetzt.
Eine gemeinsame Ebene ist nicht vorhanden, deshalb ist zum Ausgleich der Drehzahlschwankungen ein Versatz der inneren Gelenkgabeln um den Winkel „γ“ erforderlich (siehe Bild 31).

Bild 31:    Räumliche Gelenkwellenanordnung ESC-077



Es folgt weiterhin die Bedingung, dass der räumliche resultierende Winkel ßR1 an der Eingangswelle genauso groß sein muss wie der räumliche Winkel ßR2 an der Ausgangswelle.

Also:

                     ßR1    =    ßR2

Es bedeuten:

                      ßR1    =    räumlich resultierender Winkel der Welle 1
                      ßR2    =    räumlich resultierender Winkel der Welle 2.

Der räumlich resultierende Beugewinkel ßR ergibt sich aus der vertikalen und horizontalen Beugung der Gelenkwellen und errechnet sich zu:

Formel 10:    Räumlich resultierender Beugewinkel

                     tan2   ßR   =   tan2   ßv   +   tan2   ßh

Der nötige Versatzwinkel γ ergibt sich aus den Horizontal- und Vertikalbeugungswinkeln beider Gelenke:

Formel 11:    Versatzwinkel γ

                                        tan ßh1                        tan ßh2
                      tan γ1 =    ---------- ;     tan γ2          ----------   ;    γ   =   γ1   +   γ2
                                       tan ßγ1                        tan ßγ2

Es bedeuten:

                    ßR    =    räumlich result. Beugewinkel
                    ßγ    =    vertikaler Beugewinkel
                    ßh    =    horizontaler Beugewinkel
                     γ    =    Versatzwinkel.

Anmerkung:

Da bei räumlicher Beugung der Gelenkwelle mit zwei Gelenken lediglich die Forderung nach gleichen räumlich resultierenden Beugewinkeln besteht, können theoretisch aus der Kombination der vertikalen und horizontalen Beugewinkel unendlich viele Anordnungsmöglichkeiten gebildet werden.

Wir empfehlen bei der Bestimmung des Versatzwinkels einer räumlichen Gelenkwellenanordnung die Hersteller zu Rate zu ziehen.


4.6.3.1    Gelenkwellenstrang

Sind aus konstruktiven Gründen größere Längen zu überbrücken, so können Gelenkwellenstränge aus zwei oder mehr Wellen verwendet werden. In Bild 32 sind Grundformen von Gelenkwellensträngen dargestellt, in denen die Stellung der Gelenke und Mitnehmer zueinander willkürlich angenommen wurde.
Mitnehmer und Gelenke sind aus kinematischen Gründen aufeinander abzustimmen. Die Gelenkwellenhersteller sind bei der Auslegung anzusprechen.

Bild 32:    Gelenkwellenstrang ESC-078




4.6.3.2    Kräfte im Gelenkwellensystem

Beugewinkel in Gelenkwellensystemen bringen zwangsläufig zusätzliche Kräfte und Momente mit sich. Unterliegt eine ausziehbare Gelenkwelle während einer Momentübertragung einer Längsverschiebung, so treten weitere zusätzliche Kräfte auf.

Durch Auseinandernehmen der Gelenkwelle, Verdrehen der beiden Gelenkwellenhälften und anschließendes Zusammenstecken wird die Ungleichförmigkeit nicht ausgeglichen, sondern eher verstärkt. Durch dieses „Probieren“ können Schäden an Gelenkwellen, Lager, Gelenk, Keilwellenprofil und Aggregaten entstehen.
Daher sind unbedingt die Markierungen an der Gelenkwelle zu beachten. Diese müssen nach der Montage gegenüberliegen (siehe Bild 33).

Bild 33:    Markierung an der Gelenkwelle ESC-079



Vorhandene Wuchtbleche nicht entfernen und Gelenkwellenteile nicht vertauschen, da sonst wieder Unwucht entsteht.
Bei Verlust eines Wuchtbleches oder Austausch von Gelenkwellenteilen ist die Gelenkwelle auszuwuchten.

Trotz gewissenhafter Auslegung eines Gelenkwellensystems können Schwingungen auftreten, die zu Schäden führen können, wenn die Ursache nicht beseitigt wird. Durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Einbau von Dämpfern, Verwendung von Gleichlaufgelenken oder auch Änderung des gesamten Gelenkwellensystems und der Massenverhältnisse ist unbedingt Abhilfe zu schaffen.


4.6.4    Änderung der Gelenkwellenanordnung im Triebstrang von MAN-Fahrgestellen

Änderungen am Gelenkwellensystem werden durch Aufbauhersteller in der Regel durchgeführt bei:

•    nachträglichen Radstandsänderungen
•    Anbau von Pumpen am Gelenkwellenflansch des Nebenabtriebs.

Dabei ist zu beachten, dass:

•    der maximale Beugewinkel jeder Kardanwelle des Triebstrangs im beladenen Zustand in jeder Ebene maximal 7° betragen darf.
•    bei Verlängerung von Gelenkwellen eine Neuauslegung des gesamten Gelenkwellenstrangs durch einen Gelenkwellenhersteller erforderlich ist.
•    vor Einbau jede Gelenkwelle auszuwuchten ist.


4.7    Änderung der Radformel

Unter Änderung der Radformel ist zu verstehen:

•    Einbau zusätzlicher Achsen
•    Ausbau von Achsen
•    Federungsart ändern (z.B. von Blattfederung auf Luftfederung)
•    nicht gelenkte Achsen lenkbar machen

Radformeländerungen sind verboten. Diese Umbauten werden ausschließlich von MAN Nutzfahrzeuge und ihren Lieferanten vorgenommen


4.8    Verbindungseinrichtungen


4.8.1    Grundlagen

Soll der Lkw Lasten ziehen, muss die notwendige Ausrüstung vorhanden und zugelassen sein.
Die Erfüllung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestmotorleistung und/oder der Einbau der richtigen Anhängekupplung geben noch keine Gewähr dafür, dass der Lkw zum Ziehen von Lasten geeignet ist. Rückfragen bei MAN, Abteilung ESC (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“) sind dann notwendig, wenn das serienmäßige oder ab Werk zugelassene Zuggesamtgewicht geändert werden soll. Beim Rangieren darf keine Kollision mit dem Anhänger eintreten, daher genügend Deichsellänge wählen. Die Vorschriften im Zusammenhang mit Verbindungseinrichtungen (EU: 94/20/EG und national) sind ebenso zu
beachten wie die erforderlichen Freiraummaße (z.B. in Deutschland nach DIN 74058 u. EG-Richtlinie 94/20/EG).
Grundsätzlich ist der Aufbauhersteller verpflichtet, den Aufbau so zu gestalten und aufzubauen, dass eine ungehinderte und ungefährdete Bedienung bzw. Überwachung des Kuppelvorganges möglich ist. Die Freigängigkeit der Anhängerdeichsel muss gewährleistet sein. Bei seitlichem Anbau von Kupplungsköpfen und Steckdosen (z.B. am Schlussleuchtenhalter der Fahrerseite) ist vom Anhängerhersteller und vom Betreiber besonders auf ausreichende Leitungslängen für Kurvenfahrt zu achten.

Bild 34:    Freiraum für Anhängekupplungen nach 94/20/EG ESC-006



Bild 35:    Freiraum für Anhängekupplungen nach DIN 74058 ESC-152



Für den Anbau von Anhängekupplungen sind MAN-Schlußquerträger einschließlich der zugehörigen Verstärkungsplatten zu verwenden. Schlußquerträger haben ein für die dazugehörige Anhängekupplung passendes Lochbild. Dieses Lochbild darf zum Anbau einer anderen Anhängekupplung keinesfalls geändert werden.
Angaben der Kupplungshersteller in deren Einbaurichtlinien sind einzuhalten (z.B. Anzugsmomente und deren Prüfung). Das Tiefersetzen der Anhängekupplung ohne gleichzeitiges Tiefersetzen des Schlußquerträgers ist nicht zulässig! Beispiele des Tiefersetzens sind in Bild 36 und Bild 37 dargestellt.
Die Beispiele sind bewusst schematisch dargestellt, sie stellen keine Konstruktionsanweisung dar.
Die Konstruktionsverantwortung liegt beim jeweiligen Auf-/Umbauer.

Bild 36:    Tiefergesetzte Anhängekupplung ex.ESC-015 ESC-515



Bild 37:    Unter den Rahmen gesetzte Anhängekupplung ex. ESC-042 ESC-542




4.8.2    Anhängekupplung, D-Wert

Eine ausführliche Herleitung von D-Wert und - für Starrdeichselanhänger- DC- und V-Wert ist im Heft ‚Verbindungseinrichtungen TG’ und – mit Beispielen - im Kapitel 9 ‚Berechnungen’ zu finden.





4.9    Sattelzugmaschinen und Änderung der Fahrzeugart LKW/Sattelzugmaschine


4.9.1    Sattelkraftfahrzeuge

Sattelanhänger und Sattelzugmaschinen sind zu überprüfen, ob beide ein Sattelkraftfahrzeug aufgrund ihrer Maße und Gewichte bilden können.

Deshalb sind zu prüfen:

•    Durchschwenkradien
•    Aufsattelhöhe
•    Sattellast
•    Freigängigkeit aller Teile
•    gesetzliche Auflagen.

Um die maximale Sattellast zu erreichen, sind vor der Inbetriebnahme des Fahrzeugs folgende Maßnahmen erforderlich:

•    Fahrzeug verwiegen
•    Achslastberechnung erstellen
•    optimales Sattelvormaß ermitteln
•    vorderen Durchschwenkradius überprüfen
•    hinteren Durchschwenkradius überprüfen
•    vorderen Neigungswinkel überprüfen
•    hinteren Neigungswinkel überprüfen
•    Gesamtlänge des Sattelkraftfahrzeugs überprüfen
•    Sattelkupplung entsprechend aufbauen.

Der erforderliche Neigungswinkel beträgt nach DIN-ISO 1726 vorne 6°, hinten 7°, und zur Seite 3°.
Unterschiedliche Reifengrößen, Federraten oder Aufsattelhöhen zwischen Zugmaschine und Sattelanhänger vermindern evtl. diese Winkel, so dass sie nicht mehr der Norm entsprechen. Zu berücksichtigen sind außer der Neigung des Sattelanhängers nach hinten auch die Seitenneigung bei Kurvenfahrt, Einfederung (Achsführung, Bremszylinder, Radabdeckungen), Gleitschutzketten, Pendelbewegung des Achsaggregates bei Fahrzeugen mit Doppelachse und die Durchschwenkradien. Die Sattelplattenebene am Sattelanhänger sollte bei zulässiger Sattellast parallel zur Fahrbahn verlaufen.
Die Höhe der Sattelkupplung und/oder Montageplatte muss dementsprechend ausgelegt werden.

Bild 38:    Maße an Sattelzugmaschinen ESC-402



Das in den Verkaufsunterlagen oder Fahrgestellzeichnungen angegebene Sattelvormaß gilt nur für das Standardfahrzeug. Ausrüstungsteile, die das Fahrzeugleergewicht oder die Fahrzeugmaße beeinflussen, erfordern u.U. eine Änderung des Sattelvormaßes. Dadurch können sich auch die Sattellast und die Gesamtzuglänge ändern. Es dürfen nur typgeprüfte Sattelkupplungen und Montageplatten entsprechend EG-Richtlinie 94/20/EG verwendet werden.
Die Montage einer Sattelkupplung ohne Hilfsrahmen ist nicht zulässig. Unter Umständen ist die sog. Direktmontage einer Sattelkupplung möglich.
Dabei wird eine Sattelkupplung mit speziellen Lagerböcken gemeinsam mit einer Verstärkungsplatte (nicht typprüfpflichtig) auf den Hilfsrahmen montiert und die Montageplatte entfällt.

Die Hilfsrahmendimensionierung und Werkstoffqualität (σ0,2 > 350 N/mm2) muss einem vergleichbaren Serienfahrzeug entsprechen.
Die Sattelplatte darf nicht auf den Rahmenlängsträgern, sondern ausschließlich auf dem Sattelhilfsrahmen aufliegen.
Zur Befestigung der Montageplatte sind nur von MAN oder vom Sattelplattenhersteller freigegebene Schrauben zu verwenden.

Bei der Montage von Sattelkupplung und Montageplatte sind die Anleitungen/Richtlinien der Sattelkupplungshersteller zu beachten.
Anschlussleitungen für Luftversorgung, Bremse, Elektrik und ABS dürfen nicht am Aufbau scheuern oder sich bei Kurvenfahrt verfangen. Deshalb ist die Freigängigkeit aller Leitungen bei Kurvenfahrt mit dem Sattelanhänger vom Aufbauer zu prüfen. Beim Fahrbetrieb ohne Sattelanhänger müssen alle Leitungen in Leerkupplungen bzw. Steckern sicher befestigt werden. Ferner sind diese Anschlüsse so zu montieren, dass sicher an- und abgekuppelt werden kann. Ist das Anschließen von Luft- und Elektroanschlüssen von der Fahrbahn aus nicht möglich, muss eine geeignete Arbeitsfläche von mindestens 400 mm x 500 mm, sowie ein Aufstieg zu dieser Arbeitsfläche vorgesehen werden.

Es gibt Zugsattelzapfen (auch Königszapfen oder Kingpin genannt) unterschiedlicher Größen:

•    Zugsattelzapfen der Größe 50 mit 2“ Durchmesser
•    Zugsattelzapfen der Größe 90 mit 3,5“ Durchmesser

Welcher zur Anwendung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist, ähnlich wie bei Anhängekupplungen, der D-Wert. Für das gesamte Sattelkraftfahrzeug gilt der jeweils kleinere D-Wert von Königszapfen, Sattelkupplung und Montageplatte. Der D-Wert ist jeweils auf den Typschildern vermerkt. Zur Ermittlung des D-Wertes gelten beim Sattelkraftfahrzeug folgende Formeln:

Formel 12:    D-Wert Sattel-Verbindungseinrichtung

                                     0,6 • 9,81 • T • R
                       D   =       ---------------------
                                        T + R - U

Bei gegebenem D-Wert und gesuchtem zulässigen Gesamtgewicht des Sattelanhängers gilt:

Formel 13:    Zulässiges Gesamtgewicht Sattelanhänger

                                            D • (T - U)
                       R   =       ----------------------
                                    (0,6 • 9,81 • T) - D

Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Sattelanhängers und der D-Wert der Verbindungseinrichtung fest, so lässt sich das zulässige Gesamtgewicht der Sattelzugmaschine mit folgender Formel errechnen:

Formel 14:    Zulässiges Gesamtgewicht Zugmaschine

                                          D • (R - U)
                      T   =      -----------------------
                                   (0,6 • 9,81 • R) - D

Wenn die Sattellast gesucht ist, alle anderen Lasten aber bekannt sind, ergibt sich die Formel zu:

Formel 15:    Sattellast

                                             0,6 • 9,81 • T • R
                      U   =   T + R -   ---------------------
                                                           D

Es bedeuten:

                     D   =   D-Wert in [kN]
                     R   =   zulässiges Gesamtgewicht des Sattelanhängers in [t] einschließlich der Sattellast
                     T   =   zulässiges Gesamtgewicht der Sattelzugmaschine in [t] einschließlich der Sattellast
                     U   =   Sattellast in [t]

Berechnungsbeispiele sind im Kapitel ‚Berechnungen‘ zu finden.


4.9.2    Umbau Lkw in Sattelzugmaschine oder Sattelzugmaschine in Lkw

Der Umbau eines Lkw in eine Sattelzugmaschine oder Sattelzugmaschine in Lkw sowie der wahlweise Einsatz als Sattelzugmaschine und Lkw erfordert eine
MAN-Genehmigung. Auskunft erteilt Abteilung ESC (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“). Für den Umbau Sattelzugmaschine in Lkw oder umgekehrt ist eine Änderung der Fahrzeugparametrierung der EBS Bremse erforderlich. Damit verbunden ist je nach Ausgangsfahrzeug (Blattfederung) auch der Einbau anderer Hinterfedern. Aus Gründen der Hinterachsführung, möglicher Ausstattung mit Sattel-ESP und Sattel-Niveauregulierung sind zweiachsige Sattel der Radformeln 4x2 und 4x4H ausschließlich als Sattelzugmaschine einsetzbar. Ein Betrieb als kombiniertes Fahrzeug Sattel/Lkw oder ein Umbau zum Lkw ist nicht erlaubt. (Typen zum Stand 03-2010: 05X, 06S, 06X, 08S, 10S. 10X, 13S, 13X, 22S, 22X, 78 X.
Beim Neuaufbau von Fahrzeugen die als Sattel und Lkw eingesetzt werden ist deshalb immer ein Lkw-Fahrgestell als Basis zu verwenden. Ausnahmen, auch in Verbindung mit weiteren Fahrzeugumbauten, setzen eine schriftliche Genehmigung von MAN,
Abt. ESC (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“) voraus.

Eine Ausnahme sind Pkw-Transporter siehe Kapitel 5.4. Aufbauten.


4.10    Fahrerhausänderungen


4.10.1    Allgemeines

Eingriffe in die Fahrerhausstruktur (z.B. Ein-/Ausschnitte, Änderungen der Tragstruktur einschließlich der Sitze und Sitzbefestigungen, Fahrerhausverlängerung) sowie Änderungen der Fahrerhauslagerung und -kippeinrichtung sind verboten. Diese Umbauten werden ausschließlich von MAN Nutzfahrzeuge und ihren Lieferanten vorgenommen.


4.10.2    Spoiler, Dachaufbauten, Dachlaufsteg

Der nachträgliche Aufbau eines Dachspoilers oder eines Aero-Paketes ist möglich. Original-MAN-Spoiler und Aero-Pakete können auch über den Ersatzteildienst zum nachträglichen Aufbau bezogen werden, deren Zeichnungen sind im Bereich Fahrerhaus von MANTED® abrufbar. Beim nachträglichen Anbau auf dem Fahrerhausdach dürfen ausschließlich die hierfür vorgesehenen Befestigungspunkte verwendet werden.

Bild 39:    Befestigungen auf Fahrerhausdächern ESC-506_TGS/TGX



Tabelle 17:    Befestigungspunkte auf Fahrerhausdächern

Standard-

befestigung

Position Schraube M8 Zusatz-Bohrungen

Kunststoffhochdach

Position Schraube St 6,3
Anzugsmoment 20 Nm Anzugsmoment 10 Nm
Dachspoiler

Hochdach

Stahldach

3/3a

4/4a

24/24

25/25

26/26a

M8 Sonnenblende 7/7a

8/8a

9/9a

10/10a

Ø 5,5
Drucklufthorn 14/14a

15/15a

16/16a

17/17a

18/18a

19/19a

Ø 5,5
Sonnenblende 20/20a

21/21a

22/22a

23/23a

M8
Rundumleuchte 11/11a

12/12a

13/13a

Ø 5,5


•    Bohrungsbezeichnung „a“ symmetrisch zu y = 0
•    maximale Belastung je Schraube: 5 kg
•    maximale Dachlast: 30 kg
     Verschraubung über 3 versetzte Punkte (nicht auf einer Linie)
•    Schwerpunkt der Dachaufbauten max. 200 mm über Anschraubebene
•    Zusatzbohrungen im Kunststoffhochdach (einlaminierte Bleche):
     -    Bohrungsachse normal zur Fläche
     -    Lage der Bohrung ±2 gemessen zur Fläche
     -    Bohrungstiefe 10+2
     -    Schraube St6.3
     -    Anzugsdrehmoment 10 Nm

Informationen zum Anbau eines Dachlaufstegs:

Tabelle 18:    Zusatzbefestigungen Laufsteg

Zusatzbefestigungen Rückwand (alle Fahrerhäuser)
Laufsteg auf Rückwand 1/1a

2/2a

Ø 11,2


•    eine Abstützung des Laufstegs an der Rückwand ist erforderlich
•    alle 4 Befestigungspositionen 1/1a, 2/2a müssen verwendet werden
•    ein Laufsteg darf keinesfalls vor der Hinterkante der Dachklappe montiert werden
•    maximale Eigenmasse des Laufstegs 30 kg
•    maximale Belastung des Laufstegs 100 kg.


4.10.3    Dachkabinen

Unter folgenden Voraussetzungen ist der Aufbau von Dachkabinen (Topsleeper) möglich:

•    Bei MAN ist eine Aufbaugenehmigung einzuholen. Dies ist Sache des Herstellers der Dachkabine und nicht der aufbauenden Werkstatt;
     siehe 4.5. ‚Nachträglicher Einbau von Zusatzaggregaten in dieser Aufbaurichtlinie’.
•    Für die Erfüllung der Vorschriften (insbesondere Sicherheitsvorschriften, z.B. berufsgenossenschaftliche Richtlinien,
     Verordnungen und Gesetze GGVS/ADR) ist der Hersteller der Dachkabine zuständig.
•    Das Zurückkippen des Fahrerhauses ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern (z.B. Aufstellsicherung).
•    Weicht die Bedienung des Kippvorganges vom Serien-MAN-Fahrerhaus ab, so ist eine leicht verständliche und umfassende Betriebsanleitung zu erstellen.
•    Für das aufgebaute Fahrerhaus sind die Maßangaben für den resultierenden Fahrerhaus-Schwerpunkt einzuhalten und nachzuweisen (siehe Bild 40).
•    Der Aufbau einer Dachkabine ist nur bei luftgefederter Fahrerhauslagerung zulässig.
•    Die in Tabelle 19 genannten Maximalgewichte sind einzuhalten.

Die auf dem MAN-Originaldach vorhandenen Antennen sind fachgerecht zu versetzen. Damit soll auch nach dem Umbau eine ausreichende Qualität des Empfanges und der Aussendung elektromagnetischer Wellen, unter Einhaltung der EMV-Vorschriften, gewährleistet werden. Eine Verlängerung der Antennenkabel (Stückelung) ist nicht zulässig.

Bild 40:    Fahrerhausschwerpunkt mit Dachschlafkabine ESC-410



Tabelle 19:    Dachkabine, Maximalgewichte der Auf-/Einbauten

Fahrerhausbezeichnung Technischer Code Voraussetzung max. Masse Dachkabine

mit Ausstattung

Linkslenker Rechtslenker
M F99 L17 S F99 R17 S Fahrerhauslagerung luftgefedert 130 kg
L F99 L34 S F99 R34 S 180 kg
XL F99 L44 S F99 R44 S 200 kg
LX F99 L39 S F99 R39 S Fahrerhäuser mit Hochdach

ab Werk kein Umbau zulässig

XLX F99 L49 S F99 R49 S
XXL F99 L45 S F99 R45 S



4.11    Rahmenanbauteile


4.11.1    Hinterer Unterfahrschutz

TGS/TGX-Fahrgestelle werden ab Werk mit einem hinteren MAN-Unterfahrschutz in verschiedenen Varianten geliefert. Die jeweilige Variante wird von MAN in Abhängigkeit der Parameter: Radformel, Bauhöhe, Federungsart und Radstand bei Kombination mit Werksaufbau (Wechselbrückentraggestell) gesteuert
(siehe Tabelle 20). Unterfahrschutzeinrichtungen von MAN haben eine Genehmigung gemäß Richtlinie 70/221/EWG, zuletzt geändert mit 2006/20/EG.

Tabelle 20:    Unterfahrschutz Varianten (Erklärung der Werte siehe Bild 41)

Unterfahrschutz
Einbau MAN
Version w x Y Z α
81.41660-8176 C2WB 191 mm max. 348 mm 340 mm max. 550 mm 56,3°
81.41660-8177 C1 199 mm max. 332 mm 432 mm max. 550 mm 33,8°
81.41660-8178 C2 291 mm max. 348 mm 340 mm max. 550 mm 56,3°
81.41660-8180 B1 249 mm max. 318 mm 507 mm max. 550 mm 33,8°
81.41660-8181 B2 366 mm max. 339 mm 391 mm max. 550 mm 56,3°
81.41660-8183 A1 277 mm max. 305 mm 549 mm max. 550 mm 33,8°
81.41660-8184 A2 408 mm max. 330 mm 418 mm max. 550 mm 56,3°


Der Aufbauhersteller muss die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften kontrollieren und sicherstellen, da die Maße aufbauabhängig sind und erst am Komplettfahrzeug einschließlich Aufbau festgestellt werden können.

Bild 41:    Maßvorgaben Unterfahrschutz ESC-522



Folgende Maße sind zu beachten:

w = Horizontaler Abstand, Rahmenende bis Unterfahrschutz Hinterkante.
y = Vertikaler Abstand, Unterkante Rahmen bis Unterkante Unterfahrschutz.
x = Maximal zulässiger horizontaler Abstand zwischen der Unterfahrschutz Hinterkante und der Hinterkante Aufbau.
z = Vertikaler Abstand der Unterfahrschutz Unterkante zur Fahrbahn bei unbeladenem Fahrzeug, maximal zulässig gem. Richtlinie 70/221/EWG sind 550 mm.
α = Das Winkelmaß α ergibt sich aus den Anforderungen für die Maße w und y.

Je nach Fahrgestellvariante gibt es alternativ ab Werk MAN einen klappbaren Unterfahrschutz von Ringfeder-VBG für Fahrzeuge mit MAN-Tiefkuppelsystem oder einen klappbaren Unterfahrschutz von Meiller für Baufahrzeuge. Grundsätzlich dürfen Unterfahrschutz-Einrichtungen niemals modifiziert werden (z.B. Schweißen, das Rohr oder den Winkel α verändern), da sonst die Zulassung/ Betriebserlaubnis erlischt. Dies gilt auch bei Fahrzeugen mit Werksaufbau!
Bei der nachträglichen oder erneuten Montage z.B. nach Rahmenkürzung muss der Auf-/ Umbauer den hinteren Unterfahrschutz vorschriftsmäßig montieren.

Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

•    für die Verschraubung zwischen Halter und Rahmen sind zwingend MAN- Verbus-Ripp Schrauben mit Schaft zu verwenden
     (MAN 06.02813-4915, M14x1,5 10.9),  Anzugsdrehmoment 200 Nm auf Seite der Mutter (siehe Bild 42).
•    An der unteren Verschraubung des Unterfahrschutzhalters müssen die Schrauben mit einem Anzugsdrehmoment von 330 Nm angezogen werden. (Siehe Bild 43)
•    Der Winkel α des Unterfahrschutzes darf nachträglich nicht verändert werden sonst erlischt die Zulassung.
•    Veränderungen des Unterfahrschutzes sind von einem hierfür ermächtigten Sachverständigen (z.B. amtlich anerkannter Sachverständiger in Deutschland)
      zu genehmigen.


Bild 42:     Verschraubung Unterfahrschutz ESC-523          Bild 43:     Untere Verschraubung, Halter-Unterfahrschutz ESC-524





4.11.2    Frontunterfahrschutz FUP (FUP= front underride protection)

Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den Bestimmungen Richtlinie 2000/40/EG entspricht.

Dies gilt nicht für:

•    Geländefahrzeuge
•    Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist.

Fahrzeuge die nicht die Kriterien eines Geländefahrzeugs erfüllen, sind mit einem vorderen Unterfahrschutz entsprechend der Bestimmungen nach Richtlinie 2000/40/EG ausgerüstet. Diese Unterfahrschutzeinrichtung nicht modifizieren (z.B. Schweißnähte, Bohrungen, Halter verändern) die Zulassung/Betriebserlaubnis erlischt! Allradfahrzeuge (Radformel z.B. 4x4, 6x6, 6x6-4, 8x6 und 8x8) und Fahrzeuge mit Erfüllung der sog. „Off Road Kriterien“ sind als Geländefahrzeug zulassungsfähig und erhalten deshalb keinen Frontunterfahrschutz ab Werk.

Deshalb nicht die Kriterien die zur Zulassung als Geländefahrzeug führen verletzen, dies sind:

•    mindestens 50% der Räder sind angetrieben
•    Differentialsperre oder ASR
•    Steigfähigkeit des Einzelfahrzeugs ≥ 25%
•    plus mindestens 4 der folgenden Anforderungen:
     -    vorderer Überhangswinkel ≥ 25°
     -    hinterer Überhangswinkel ≥ 25°
     -    Rampenwinkel ≥ 25°
     -    Bodenfreiheit unter den Vorderachsen mindestens 250 mm
     -    Bodenfreiheit unter den Hinterachsen mindestens 250 mm
     -    Bodenfreiheit zwischen den Achsen mindestens 300 mm

Ist es nicht möglich, Aufbauten bzw. Anbauten (z.B. Abstützungen, Werkzeugkästen) so zu platzieren, dass die o.a. Kriterien nicht verletzt werden, dann ist das Fahrzeug mit einem über die MAN-Ersatzteilorganisation erhältlichen Frontunterfahrschutz zum nachträglichen Anbau auszurüsten.
Dies geschieht in Verantwortung des Aufbauherstellers. MAN trägt keine Kosten im Zusammenhang mit der Nachrüstung eines Frontunterfahrschutzes an Fahrzeugen, die als Geländefahrzeug ausgeliefert wurden.


4.11.3    Seitliche Schutzvorrichtung

Lkw, Zugmaschinen und deren Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 3,5 t müssen eine seitliche Schutzeinrichtung (=SSV) aufweisen.
Für den Lkw-Bereich ausgenommen sind:

•    Fahrzeuge, die noch nicht komplett hergestellt sind (Fahrgestelle zur Überführung)
•    Sattelzugmaschinen (nicht Sattelanhänger)
•    Fahrzeuge, die für Sonderzwecke gebaut wurden, wobei eine seitliche Schutzvorrichtung mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.

Als Fahrzeuge für Sonderzwecke gelten in diesem Zusammenhang vor allem Fahrzeuge mit seitlich kippbarem Aufbau.
Dies gilt nur dann, wenn sie zu den Seiten kippen und eine lichte Innenlänge des Aufbaus von < 7.500 mm haben.
Weder Fahrzeuge für den kombinierten Verkehr noch geländegängige Fahrzeuge sind grundsätzlich von der Ausrüstungspflicht mit SSV befreit. Für Fahrgestelle besteht die Liefermöglichkeit einer SSV ab Werk. Aufbauhersteller, die seitliche Schutzvorrichtungen nachträglich anbauen, können über den Ersatzteildienst MAN Profile, Profilstützen und Montageteile in verschiedenen Ausführungen erhalten. Muss der Aufbauhersteller die Profilabstützung bei der seitlichen Schutzvorrichtung von MAN verändern, dann gilt die im folgenden Diagramm nach Bild 45 gebildete Beziehung aus Stützweite „l“ und Überkragweite „a“. Werden die nach Gutachten zulässigen Maße überschritten, so hat der Aufbauer für eine Festigkeitsprüfung zu sorgen.
Die Bilder verdeutlichen lediglich die Maße, bei denen die MAN-SSV die Festigkeitsvorschriften erfüllt.

Bild 44:    Seitliche Schutzvorrichtung ESC-460



Bild 45:    Diagramm zur Ermittlung der Stütz- und Überkragweiten ESC-220



Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist der Betrieb verantwortlich, der die SSV montiert.
An der seitlichen Schutzvorrichtung dürfen keine Brems-, Luft- und Hydraulikleitungen befestigt werden.
Es dürfen keine scharfen Kanten oder Grate entstehen, der Abrundungsradius für alle vom Aufbauer zugeschnittenen Teile muss mindestens 2,5 mm betragen.
Bei abgerundeten Bolzen und Nieten ist maximal 10 mm Überstand erlaubt. Wird ein Fahrzeug umbereift oder erhält es andere Federn, sind die Höhenmaße der Schutzvorrichtung zu überprüfen und, falls erforderlich, zu korrigieren.





4.12    Änderungen am Motorumfeld


4.12.1    Änderung an der Luftansaugung und an der Abgasführung, Motoren bis einschließlich EURO 4 mit On-Board-Diagnose

Generell sind Änderungen an der Ansaug- oder Abgasanlage zu vermeiden. Es stehen mehrere serienmäßig lieferbare Varianten für TGS/TGX zur Verfügung, die auf ihre Verwendbarkeit geprüft werden müssen. Die möglichen Varianten nach Typ des Fahrgestells und Motor sind in www.manted.de zu finden. Auskunft über die Liefermöglichkeiten für das jeweilige Fahrzeug gibt die nächstliegende MAN-Verkaufs-Niederlassung. Lässt sich eine Veränderung dennoch nicht vermeiden, gelten folgende Vorgaben:

•    Das Ansaugen der Luft und die Ableitung der Abgase muss ungehindert erfolgen können.
•    Der Unterdruck in der Ansaugleitung sowie der Gegendruck in der Abgasanlage dürfen sich nicht verändern.
•    Bei Änderungen an der Abgas- bzw. Ansauganlage ist zu gewährleisten, dass weiterhin alle geräusch- und emissionsrelevanten gesetzlichen Vorschriften
     erfüllt werden.
•    Auch sind alle Vorschriften zu erfüllen, die von der Berufsgenossenschaft oder äquivalenten Einrichtungen der betroffenen Bauteile gefordert werden
     (z.B. Oberflächentemperatur im Griffbereich).
•    MAN kann bei veränderten Ansaug- bzw. Abgasanlagen die Einhaltung dieser und anderer Vorschriften nicht gewährleisten.
     Die Verantwortung hierfür obliegt dem durchführenden Unternehmen, auch für Vorschriften in Bezug auf On Board Diagnose (OBD)
•    Bei Änderungen an der Abgasanlage und der Abgasführung ist dafür Sorge zu tragen, dass der Abgasstrom keine Fahrzeugbauteile anbläst, und
     die Ausblasrichtung weg vom Fahrzeug zeigt (Vorschrift des entsprechenden Landes beachten, z.B. in Deutschland StVZO).

Zusätzlich gilt bei Änderungen an der Abgasanlage

•    Bei Versetzen des Abgasschalldämpfers ist darauf zu achten, dass dessen originale MAN-Abstützung weiter verwendet wird.
•    Die Position des Temperatur- sowie NOX- Sensors (bei OBD) am Abgasschalldämpfer darf nicht verändert werden.
•    Umbaumaßnahmen oder Veränderungen an der Abgasführung vom Abgaskrümmer bis zum Metallschlauch (siehe Bild 66) sind nicht zulässig.
•    kein Ausblasen von Ladegut (z.B. Bitumen) mit Motorabgasen – Gefahr von Schäden an Abgasanlage und Motor!
•    Querschnitte der Verrohrung in Form und/oder Fläche keinesfalls verändern. Die Rohrmaterialien müssen beibehalten werden.
•    Schalldämpfer nicht modifizieren (auch nicht am Gehäuse), die Betriebserlaubnis erlischt.
•    Das Aufhängungs- bzw. Abstützungskonzept sowie die grundsätzliche Einbaulage der Komponenten sind beizubehalten
•    Bei Biegungen muss der Biegeradius mindestens dem doppelten Rohrdurchmesser entsprechen. Faltenbildung ist nicht zulässig.
•    Es sind nur stetige Biegungen zulässig, also keine Gehrungsschnitte
•    MAN kann keine Auskunft über Verbrauchsänderungen oder über das Geräuschverhalten machen, es ist eventuell eine erneute Geräuschabnahme erforderlich.
     Bei Nichteinhaltung der Geräuschgrenzwerte erlischt die Betriebserlaubnis!
•    MAN kann ebenfalls keine Aussage über die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte machen, es ist eventuell ein Abgasgutachten
     erforderlich. Bei Nichteinhaltung der Emissionsgrenzwerte erlischt die Betriebserlaubnis!
•    Die Funktion der OBD-relevanten Bauteile darf nicht beeinträchtigt werden. Bei Manipulation an OBD-relevanten Bauteilen erlischt die Betriebserlaubnis!
•    Der Anschluss der Drucksensor-Leitung am Schalldämpfer muss immer nach oben zeigen, die darauf folgende Stahlleitung muss stetig steigend bis zum Sensor
     verlegt werden und eine Mindestlänge von 300 mm sowie eine Maximallänge von 400mm (inkl. flexibler Leitung) haben. Die Messleitung ist in
     M01-942-X6CrNiTi1810-K3-8x1 D4-T3 auszuführen. Die Einbaulage des Drucksensors muss generell beibehalten bleiben (Anschluss unten).
•    Wärmeempfindliche Teile (z.B. Leitungen, Reserveräder) müssen einen Mindestabstand von > 200 mm zu heißen Bauteilen der Abgasanlage haben,
     bei der Anbringung von Wärmeabschirmblechen an diesen Bauteilen einen Abstand von ≥ 100 mm
•    Bei Änderungen an der Abgasanlage und der Abgasführung ist dafür Sorge zu tragen, dass der Abgasstrom keine Fahrzeugbauteile anbläst und
     die Ausblasrichtung weg vom Fahrzeug zeigt (Vorschrift des entsprechenden Landes beachten, in Deutschland StVzO).

Für die Luftansaugung gilt zusätzlich:

•    Querschnitte der Verrohrung in Form und/oder Fläche keinesfalls verändern.
•    Luftfilter nicht modifizieren.
•    Die Einbauposition des Feuchtesensors im Luftfiltergehäuse darf nicht verändert werden.
•    Das Aufhängungs- bzw. Abstützungskonzept sowie die grundsätzliche Einbaulage der Komponenten sind beizubehalten.
•    MAN kann keine Auskunft über Verbrauchsänderungen oder über das Geräuschverhalten machen, es eventuell eine erneute Geräuschabnahme erforderlich ist.
     Akustisch wirksame Bauteile (z.B. Düse am Reinluftrohreintritt) dürfen nicht verändert werden. Bei Nichteinhaltung der Geräuschgrenzwerte erlischt
     die Betriebserlaubnis!
•    Die Luftansaugung muss davor geschützt werden, erwärmte Luft anzusaugen (z.B. Motorabwärme aus dem Bereich der Radläufe bzw. in der Nähe
     des Abgasschalldämpfers). Es ist eine geeignete Ansaugstelle zu wählen, die gewährleistet, dass die Ansaugluft um nicht mehr als 5°C erwärmt wird
     (Außentemperatur zu Temperatur vor Turbolader). Bei zu hoher Ansauglufttemperatur droht die Überschreitung der Abgasgrenzwerte. Bei Nichteinhaltung
     der Emissionsgrenzwerte erlischt die Betriebserlaubnis!
•    Um ein Ansaugen von brennenden Zigarettenkippen oder ähnlichem zu verhindern, muss direkt an der Ansaugstelle ein sog. Zigarettenschutzgitter analog
     dem serienmäßig verbauten Gitter (nicht brennbares Material, Maschenweite SW6, Fläche des offenen Querschnitts min. Fläche des Rohluftstutzens am Luftfilter)
     eingebracht werden. Bei Nichtbeachtung drohen Fahrzeugbrände! MAN kann keine Aussage zur Wirksamkeit der getroffenen Maßnahme machen,
     die Verantwortung liegt beim ausführenden Unternehmen.
•    Die Ansaugstelle muss in einem Bereich mit geringer Staubbeaufschlagung sowie im spritzwassergeschützten Bereich liegen.
•    Eine ausreichende Entwässerung sowie ein ungehinderter Staubaustrag aus dem Filtergehäuse und dem Rohluftbereich sind zu gewährleisten.
     Auf der Reinluftseite ist die Verrohrung so zu wählen, dass sie nach außen absolut dicht ist.
•    Die Innenseite der Reinluftrohre muss glatt sein, es dürfen sich keine Partikel oder ähnliches lösen können. Ein Abrutschen des Reinluftrohrs an den Dichtstellen
     muss unbedingt vermieden werden. Hierzu sind geeignete Halterungen vorzusehen.
•    Die Position des Unterdrucksensors ist in einem geraden Rohrstück mit kürzestmöglichen Abstand zum Turbolader zu wählen. Die korrekte Anzeige des Sensors
     ist vom durchführenden Unternehmen zu gewährleisten.
     Achtung: Gefahr von Motorschäden bei Anzeige zu geringer Werte!
•    Alle Ansaugrohre müssen eine Unterdruckbeständigkeit von 100 mbar sowie eine Temperaturbeständigkeit von min. 80°C (kurzfristig 100°C) aufweisen.
     Flexible Leitungen (z.B. Schläuche) sind nicht zulässig.
•    Scharfe Biegungen in den Rohren sind zu vermeiden, Gehrungsschnitte sind nicht zulässig. Die Standzeit des Luftfilters kann sich bei Änderungen an
     der Ansauganlage verkürzen.


4.12.2    Zusätzliche Vorgaben bei Änderungen am AdBlue®-System/Abgassystem bei Euro 5-Fahrzeugen

Vor einem Umbau ist im Vorfeld zu prüfen, ob auf bestehende MAN-Variationen des AdBlue®-Systems zurückgegriffen werden kann.
Jegliche Umbaumaßnahmen sind von dafür ausgebildetem Personal durchzuführen.

AdBlue® (DIN 70070) ist der Markenname für eine wässrige, synthetisch hergestellte 32,5%ige Harnstofflösung, die zur Abgasnachbehandlung im SCR-Katalysator (selective catalytic reduction) verwendet wird.

Bild 46:    Schematischer Aufbau des AdBlue®-System in Euro 5-Fahrzeugen ESC-419



Bild 47:    Übersicht der relevanten AdBlue®-Komponenten am Gesamtfahrzeug ESC-420



Versetzen des AdBlue®- Tanks

Die AdBlue® -Tanks haben grundsätzlich vier Leitungsanschlüsse welche untereinander durch einen Leitungsaufdruck unterschieden werden, um Verwechslungen auszuschließen:

     -    AdBlue® Zu- und Rücklaufleitung (Abmessung 8,8x1,4 Material PA-PUR, gelbe Schrift, Rohrfarbe schwarz)
     -    Motorkühlmittelvor- und -rücklaufleitung zum Beheizen des AdBlue®- Systems (Abmessung 9x1,5, PA12-PHL-Y, weiße Schrift, Rohrfarbe schwarz)
•    das Versetzen des Kombi-/Einzeltanks ist nur mit MAN-Originaltanks zulässig und nur dann, wenn eine max. Leitungslänge von 6.000 mm zwischen
     Tankeingangs- und Fördermoduleingangsstutzen eingehalten wird
•    die Verlegung von elektrischen und CAN-Leitungen (z.B. für Füllstandssensor, Fördermodul, OBD-Sensorik) ist nur mit Original MAN-Leitungssträngen zulässig
     (beziehbar über MAN-Ersatzteildienst).

Versetzen des AdBlue®- Fördermoduls

•    Ein Versetzen des Fördermoduls ist nur an Original MAN-Anbaupositionen mit zugehörigen Original MAN-Haltern zulässig.

Grund: Festigkeit/Schwingungen

Bild 48:    Fördermodul und Original MAN-Halter ESC-421



•    Beim Versetzen des Fördermoduls ist darauf zu achten, dass Original MAN-Leitungsstränge zum Dosiermodul zu verwenden sind und
     die Gesamtleitungslänge 3.000 mm nicht überschritten wird.
•    Die maximal mögliche Höhendifferenz (Förderhöhe) zwischen Unterkante Fördermodul und Unterkante Tank bzw. Oberkante (und oberste Leitungsposition)
     am Tank darf 1.000 mm nicht überschreiten.
     Bei Nichteinhalten der Vorgaben erlischt der Garantieanspruch.

In der Fahrgestellzeichnung wird der Serienzustand eines Grundfahrzeugs ohne Sonderausstattungen dargestellt.
Bei Sonderausstattungen wie z.B. anderen Tanks, Zusatzbehälter für Luftfederung zur Rampenanpassung/ Wechselbrückenaufnahme oder Schalldämpfervarianten mit hochgezogenem Endrohr ist fallweise eine von der Serie abweichende Position erforderlich.

Tabelle 21 und 22 definieren für LKW und Sattelzugmaschinen die jeweilige Fördermodulposition nach Radformel,
Fahrerhaus und optionaler Ausstattung.

Die der Variante zugeordnete Fördermodulposition ist in den Bildern 49–59 dargestellt.

Tabelle 21:    Mögliche Positionen für das Fördermodul des AdBlue® - Systems für LKW:

Radformel Fahrerhaus Kraftstofftank Auspuff Variante Zusatzinformationen
4x2, 4x4H,
6x2/2, 6x2/4,
6x2-2, 6x2-4,
6x4H-2, 6x4H-4,
6x4, 6x6H,
6X4H/2, 6X4H/4
L - XXL AdBlue
Einzeltank
Auspuff seitlich links Serie 1 Achtung!
Auch bei Fahrerhaus M,
wenn mit Ausstattung
Zusatzbehälter
für Luftfederung
Rampenanpassung/ Wechselbrückenaufnahme
4x2, 4x4H,
6x2/2, 6x2/4,
6x2-2, 6x2-4,
6x4H-2, 6x4H-4,
6x4, 6x6H
6X4H/2, 6X4H/4
M - XXL AdBlue/Diesel
Kombitank
Auspuff seitlich links Serie 2 Achtung!
Änderung auf Variante 1
bei Zusatzbehälter
für Luftfederung
Rampenanpassung/ Wechselbrückenaufnahme.
6x4, 6x6H, 6x4H-4 (71S)
ab Juni 2010
6x4, 6x6H, 6X4H-4 M AdBlue/Diesel
Kombitank
Auspuff seitlich links Serie 3 6x4, 6x6H, 6x4H-4 (71S)
bis Mai 2010
4x2, 4x4H,
6x2/2, 6x2/4,
6x2-2, 6x2-4,
6x4H-2, 6x4H-4,
6x4, 6x6H
AdBlue/Diesel
Kombitank
Auspuff mit Endrohr
hochgezogen
8x4-4 alle Varianten alle Varianten
4x4, 6x4-4, 6x6 AdBlue Einzeltank alle Varianten
8x2-4, 8x2-6,
8x4, 8x4H-6,
8x6, 8x6H, 8x8
M AdBlue Einzeltank alle Varianten 4 Nur mit AdBlue Einzeltank möglich
4x2, 4x4H,
6x2/2, 6x2/4,
6x2-2, 6x2-4,
6x4H-2, 6x4H-4,
6x4, 6x6H
L-XXL alle Varianten Auspuff mit Endrohr
hochgezogen
5
8x2-4, 8x2-6,
8x4, 8x4H-6,
8x6, 8x6H, 8x8
L-XL AdBlue Einzeltank alle Varianten 6 Nur mit AdBlue Einzeltank möglich


Tabelle 22: Mögliche Positionen für das Fördermodul des AdBlue® - Systems für Sattelzugmaschinen:

Radformel Fahrerhaus Kraftstofftank Auspuff Variante Zusatzinformationen
4x2, 4x4H,
6x2-2, 6x2-4,
6x4, 6x6H
M-XXL alle Varianten Auspuff seitlich links Serie 1 Aufbaueinschränkung
bei Fahrerhaus M möglich
z.B.: Kran hinter Fahrerhaus
oder Wechselaufbau
Sattel/LKW
6x2/2, 6x2/4,
6x2-4, 6x4H-2,
6x4H-4
Einzeltank
4x2, 4x4H,
6x2/2, 6x2/4,
6x2-2, 6x2-4,
6x4H-2, 6x4H-4,
6x4, 6x6H
M Kombitank Auspuff mit Endrohr
hochgezogen
3 Aufbaueinschränkung möglich
z.B.: Kran hinter Fahrerhaus
oder Wechselaufbau
Sattel/LKW
4x2, 4x4H,
6x4, 6x6H,
4x4, 6x6
Einzeltank
4x4, 6x4-4, 6x6 Auspuff seitlich links Serie
4x2, 4x4H,
6x2-2, 6x4,
6x6H
L-LX alle Varianten Auspuff mit Endrohr
hochgezogen
5 Aufbaueinschränkung möglich
z.B.: Kran hinter Fahrerhaus
oder Wechselaufbau
Sattel/LKW
6x2/2,
6x2/4,
6x2-4
4x4,
6x4-4,
6x6


Variante 1

Bild 49: Quer über Rahmenoberkante, M Fhs. ESC-721 Bild 50: Quer über Rahmenoberkante, L-XXL Fhs. ESC-722



Variante 2

Bild 51: Längs an Rahmen, M Fhs. ESC-723  Bild 52:  Längs an Rahmen, L-XXL Fhs. ESC-724



Variante 3

Bild 53: Längs über Rahmenoberkante, M Fhs., Auspuff seitlich links Serie ESC-725 Bild 54: Längs über Rahmen-oberkante, M Fhs., Auspuff mit Endrohr hochgezogen ESC-726



Variante 4

Bild 55:  Längs über Rahmen, Auspuff seitlich rechts,

M Fhs. ESC-727

Bild 56: Längs über Rahmen, Auspuff mit Endrohr hochgezogen,

M Fhs. ESC-728




Variante 5

Bild 57:  L-XXL Fhs., Auspuff mit Endrohr hochgezogen ESC-729


                         

Variante 6

Bild 58: L-LX Fhs., quer über Rahmenoberkante 180° gedreht, Auspuff seitlich rechts ESC-730 Bild 59:  L-LX Fhs., quer über Rahmenoberkante 180° gedreht,

Auspuff mit Endrohr hochgezogen ESC-731




Bild 60:    Installationsübersicht ESC-422



Dosiermodul

•    Die Lage des Dosiermoduls darf nicht verändert werden.
•    Eine Verlängerung der Leitung zwischen Dosiermodul und Fördermodul ist auf eine Gesamtlänge bis 3.000 mm möglich.

Verlängerung/ Verkürzung der Stränge aus der AdBlue®- und Motorkühlmittelleitungen:

Verlängerungen für einen Umbau der Tankposition AdBlue®- oder Kombitank sind durch Beschaffung des längsten bzw. zum Einbau passenden Strangs möglich. Bezugsmöglichkeit besteht über den MAN-Ersatzteildienst. Verkürzungen können durch Einkürzen des Leitungsbündels an der Schnittstelle zum AdBlue® Fördermodul vorgenommen werden. Alternativ kann eine Verlegung entlang eines längeren Wegs vorgenommen werden. In keinem Fall darf die Leitungslänge vom Tank zum Fördermodul länger sein als 6.000 mm.

•    Generell sind nur Rohr-Rohr-Verbindungen mit Leitungsverbindern der Fa. VOSS zugelassen
     (Bezug z.B. über MAN Ersatzteildienst).
•    Das Einsetzen der Leitungsverbinder ist nur mit speziellem Werkzeug der Fa. Voss zulässig (Aufpresszange MAN-Nr.80.99625.0023).
•    Um Druckverluste zu vermeiden, ist pro Kühlmittel-/AdBlue® -Leitung jeweils für Vor- und Rücklauf max. eine Verlängerung zulässig.

Bild 61:    Leitungsverbinder (VOSS) für Verlängerung/ Verkürzung der AdBlue® - sowie Kühlmittelleitung ESC-423



•    Zum Aufpressen der AdBlue®- Leitungen sind ausschließlich vormontierte Kunststoffstecker mit 1.000 mm Leitung der Fa. VOSS (Bezug z.B. über
      MAN Ersatzteildienst) zulässig.
•    Knicken der Leitungen unbedingt vermeiden.
•    Für eine der Originalleitung gleichwertige Isolierung gegen Kälte ist unbedingt zu sorgen.

Leitungsbezeichnung

Bild 62:    Bezeichnung AdBlue® - Leitung (Abmessung 8,8 x 1,4 Material PA-PUR, gelbe Schrift, Rohrfarbe schwarz) ESC-428



Bild 63:    Bezeichnung Motorkühlmittelleitung (Abmessung 9 x 1,5; PA12-PHL-Y, weiße Schrift, Rohrfarbe schwarz) ESC-429



Bild 64:    Darstellung eines Leitungsbündels mit Kühlmittel- und AdBlue®- Leitungen ESC-430



Bild 65:    Temperatursensor, Einspritzdüse, Dosiermodul ESC-424



Veränderung der Abgasanlage

•    Beim Versetzen des Abgasschalldämpfers ist darauf zu achten, dass dessen originale MAN-Abstützung weiter verwendet wird.

Bild 66:    Darstellung der Abstützung für den Abgasschalldämpfer ESC-425



•    Eine Verlängerung der Abgasführung ist ab dem Metallschlauch bis Abgasschalldämpfer um 1.000 mm ohne entsprechende Hochtemperaturisolierung zulässig.
•    Eine Verlängerung der Abgasführung ist ab dem Metallschlauch bis Abgasschalldämpfer > 1.000 mm bis max. 2.000mm mit entsprechender
     Hochtemperaturisolierung zulässig.

Bild 67:    Abgasstrang, Mischer bis Metallschlauch ESC-426



•    Die Position des Temperatur- sowie NOx- Sensors (bei OBD) am Abgasschalldämpfer darf nicht verändert werden.
•    Als Abgasverrohrung sind ausschließlich nichtrostende-austenitische-Edelstähle zu verwenden. Grund: Bei den sonst üblichen ferritischen Stählen führt
     das im Abgastrakt befindliche Ammoniak (Reaktionsprodukt aus AdBlue®) zu Korrosion.
•    Edelstahlrohre sind mit den zulässigen Schutzgasschweißverfahren (Angaben der Stahlhersteller beachten) und von dafür berechtigten Personen zu schweißen.
•    Umbaumaßnahmen oder Veränderungen an der Abgasführung vom Abgaskrümmer bis zum Metallschlauch sind nicht zulässig.

Bild 68:    Position des NOx-Sensors (nur OBD mit NOX-Kontrolle, Vorschrift ab 10/2007) am Abgasschalldämpfer ESC-427



Tabelle 23:   Übersicht der zu verwendenden nichtrostenden-austenitischen Stählen nach DIN 17440

Werkstoffe:

Bezeichnung Werkstoffnummer
X 5 CrNi 18 10 1.4301
X 2 CrNi 19 11 1.4306
X 2 CrNiN 18 10 1.4311
X 6 CrNiTi 18 10 1.4541
X 6 CrNiNb 18 10 1.4550
X 5 CrNiMo 17 12 2 1.4401
X 2 CrNiMo 17 13 2 1.4404
X 6 CrNiMoTi 17 12 2 1.4571
X 2 CrNiMoN 17 13 3 1.4429
X 2 CrNiMo 18 14 3 1.4435
X 5 CrNiMo 17 13 3 1.4436
X 2 CrNiMoN 17 13 5 1.4439



4.12.3    Motorkühlung

•    Das Kühlsystem (Kühler, Kühlergrill, Luftkanäle, Kühlkreislauf) darf nicht verändert werden.
•    Ausnahmen nur mit Genehmigung durch MAN, Abt. ESC (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“).
•    Änderungen am Kühler, die die Kühlfläche verringern, sind nicht genehmigungsfähig.

Für den überwiegend stationären Betrieb oder Einsatz in klimatisch ungünstigeren Zonen ist u.U. ein Kühler mit größerer Leistung erforderlich. Auskunft über die Liefermöglichkeit für das jeweilige Fahrzeug gibt die nächstliegende MAN-Verkaufs-Niederlassung; für nachträglichen Einbau die nächstliegende MAN-Service-Niederlassung oder MAN-Vertragswerkstatt.


4.12.4    Motorkapsel, Geräuschdämmung

Eingriffe und Änderungen an einer ab Werk vorhandenen Motorkapsel, sind nicht zulässig. Sind Fahrzeuge als „lärmarm“ oder „geräuscharm“ definiert, so verlieren sie aufgrund der nachträglichen Eingriffe ihren Status. Die Wiedererlangung des zuvor vorhandenen Status ist im Verantwortungsbereich des umbauenden Betriebs.


4.13    Einbau anderer Schaltgetriebe, Automatikgetriebe, Verteilergetriebe

Der Einbau von MAN nicht dokumentierter Schalt- bzw. Automatikgetriebe ist wegen Fehlen der Einbindung in den Triebstrang-CAN nicht möglich. Nichtbeachtung führt zu Fehlfunktionen sicherheitswichtiger Elektronik. Der Einbau von fremden Verteilergetrieben (z.B. zur Verwendung als Nebenabtrieb) beeinflusst die Triebstrangelektronik. Bei Fahrzeugen mit mechanischem Schaltgetriebe ist eine Anpassung durch Parametrierung u.U. möglich, deshalb ist vor Beginn der Maßnahmen anzufragen (Abteilung ESC; Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“). Grundsätzlich nicht zulässig ist der Einbau in Fahrzeuge mit MAN TipMatic/ZF ASTRONIC (Getriebe ZF12AS).


5.    Aufbau


5.1    Allgemeines

Zur Identifikation ist jeder Aufbau mit einem Typschild zu versehen, aus dem mindestens folgende Daten erkennbar sind:

•    vollständiger Name des Aufbauherstellers
•    Seriennummer.

Die Daten auf dem Typschild müssen dauerhaft kenntlich gemacht werden.
Geltende Normen zur Ladungssicherung an Nutzfahrzeugen, in Europa insbesondere EN 12640 (Zurrpunkte), 12641 (Planen) und 12642 (Aufbauten) sind zu beachten, auf Verlangen z.B. im Kaufvertrag zu erfüllen. Aufbauten beeinflussen erheblich die Fahreigenschaften und Fahrwiderstände und damit den Kraftstoffverbrauch. Aufbauten dürfen daher nicht unnötig Fahrwiderstände erhöhen oder Fahreigenschaften verschlechtern. Die unvermeidbare Rahmendurchbiegung und Rahmenverwindung darf für Aufbau und Fahrzeug keine nachteiligen Eigenschaften verursachen. Sie muss vom Aufbau ebenso wie vom Fahrgestell aufgenommen werden können. Ca-Wert für die unvermeidliche Durchbiegung:

Formel 16:    Ca -Wert zulässige Durchbiegung

                                Σi1 li + lü
                     f    =    ------------
                                   200

Es bedeuten:

                      f    =    maximale Durchbiegung in [mm]
                      i    =    Radstände,    Σ li = Summe der Radstände in [mm]
                      lü    =    Rahmenüberhang in [mm]

Vom Aufbau sind möglichst wenige Schwingungen auf das Fahrgestell zu übertragen.
Wir setzen voraus, dass Aufbauhersteller den notwendigen Hilfs- oder Montagerahmen zumindest überschlägig auslegen können.
Ebenso wird erwartet, dass durch geeignete Maßnahmen eine Fahrzeugüberlastung ausgeschlossen wird.
Die im Fahrzeugbau üblichen unvermeidlichen Toleranzen und Hysteresen sind zu berücksichtigen.

Hierzu zählen z.B.:

•    Reifen
•    Federn (auch Hysterese in der Luftfederung)
•    Rahmen. Während des Fahrzeugeinsatzes ist mit weiteren maßlichen Veränderungen zu rechnen.

Hierzu zählen z.B.:

•    Federsetzen
•    Reifenverformung
•    Aufbauverformung.

Der Rahmen darf vor und während der Montage nicht verformt werden. Das Fahrzeug ist vor der Montage einige Male vor- und zurückzufahren, um eingeprägte Spannungen abzubauen. Dies gilt aufgrund der bei Kurvenfahrt vorhandenen Achsverzwängung besonders bei Fahrzeugen mit mehr als 2 Achsen.
Zur Aufbaumontage ist das Fahrzeug auf einen ebenen Montageplatz zu stellen. Unterschiedliche Rahmenhöhen links/rechts von ≤ 1,5% des Maßes Boden bis Rahmenoberkante liegen im Bereich der oben beschriebenen Hysterese- und Setzeffekte.
Sie müssen vom Aufbau ertragen werden und dürfen nicht durch Rahmenrichten, Federbeilagen oder Einstellung der Luftfederung ausgeglichen werden, da sie sich im Einsatz zwangsläufig ändern. Unterschiede > 1,5% sind vor einer Reparatur der Kundendienstabteilung bei MAN zu melden. Diese entscheidet welche Maßnahmen vom Aufbauhersteller und/oder der MAN-Werkstatt zu ergreifen sind.
Zugänglichkeit, Freigängigkeit: Die Zugänglichkeit zu den Einfüllstutzen für Kraftstoff und weiteren Betriebsstoffen (z.B. AdBlue®) muss ebenso gegeben sein sowie die Zugänglichkeit zu allen weiteren Rahmenanbauteilen (z.B. Reserveradaufzug, Batteriekasten).

Die Freigängigkeit beweglicher Teile gegenüber dem Aufbau darf nicht beeinträchtigt sein.

Zum Beispiel:                 

•    Bremszylinder
•    Getriebeschaltung (Schaltgestänge, Seilzugschaltung)
•    Achsführungsteile
•    Intarderverrohrung usw.

Bei der Mindestfreigängigkeit ist zu berücksichtigen:

•    maximale Einfederung
•    dynamische Einfederung während der Fahrt
•    Einfederung beim Anfahren oder Abbremsen
•    Seitenneigung bei Kurvenfahrt
•    Gleitschutzkettenbetrieb
•    Notlaufeigenschaften, etwa Federbalgschaden während der Fahrt und daraus folgende Seitenneigung (z.B. 3° Seitenneigung nach ISO 1726 bei
     Sattelzugmaschinen siehe auch Heft ‚VerbindungseinrichtungenTG‘).

Trotz Radabdeckungen kann es insbesondere bei ‚Off-Road’ Einsätzen dazu kommen, dass Schmutz, Steine, Sand etc. von Rädern gegen den Aufbau geschleudert werden. Aufbauten sind in geeigneter Weise (z.B. Schutzgitter, widerstandsfähige Beschichtung) davor zu schützen.


5.1.1    Befestigung der Gefahrguttafel an der Frontklappe

Um Schäden an der Frontklappe bei der Befestigung der Gefahrguttafel zu vermeiden ist die Anbringung nach der Service Information
“SI-Nummer: 288606 – Gefahrguttafel” durchzuführen. Diese ist über die MAN Fachwerkstätten erhältlich.

Bild 69:   Korrekte Position der Gefahrguttafel an der Frontklappe ESC-485







5.2    Korrosionsschutz

Der Oberflächen- und Korrosionsschutz beeinflusst Lebensdauer und Aussehen des Produkts.
Die Beschichtungsqualität von Aufbauten sollte daher generell dem Niveau des Fahrgestells entsprechen.
Zur Sicherstellung dieser Forderung ist für Aufbauten, welche von MAN in Auftrag gegeben werden, die MAN-Werknorm M 3297 „Korrosionsschutz und Beschichtungssysteme für Fremdaufbauten“ verbindlich anzuwenden. Beauftragt der Kunde den Aufbau, gilt sie als Empfehlung, wobei Nichteinhaltung Gewährleistung durch MAN für die Folgen ausschließt. Bezugsmöglichkeit für MAN-Werknormen besteht über   www.normen.man-nutzfahrzeuge.de (Registrierung erforderlich). MAN-Fahrgestelle werden in der Serienproduktion mit umweltfreundlichem 2K-Chassisdecklack auf Wasserbasis bei Trocknungstemperaturen bis ca. 80°C beschichtet. Zur Gewährleistung einer gleichwertiger Beschichtung wird bei allen Metallbaugruppen des Aufbaus und des Hilfsrahmens sowie nach Rahmenänderungen am Fahrgestell folgender Beschichtungsaufbau vorausgesetzt:

•    Metallisch blanke bzw. gestrahlte (SA 2,5) Bauteiloberfläche
•    Grundierung: 2K-EP-Haftgrund oder KTL nach MAN-Werknorm M 3078-2 mit Zinkphosphat-Vorbehandlung
•    Decklack: 2K- Decklack nach MAN-Werknorm M 3094 vorzugsweise auf Wasserbasis; falls Einrichtungen hierfür fehlen, auch auf Lösungsmittelbasis
     (  www.normen.man-nutzfahrzeuge.de, Registrierung erforderlich).
     Anstelle Grundierung und Decklackierung ist für den Unterbau des Aufbaus (z.B. Längs-, Querträger und Knotenbleche) auch eine Feuerverzinkung möglich.

Der Spielraum für Trocknungs- bzw. Aushärtungszeiten und -temperaturen ist den jeweiligen Datenblättern des Lackherstellers zu entnehmen.
Bei der Auswahl und Kombination unterschiedlicher Metallwerkstoffe (z.B. Aluminium und Stahl) ist die Auswirkung
der elektrochemischen Spannungsreihe auf Korrosionserscheinungen an den Grenzflächen zu berücksichtigen (Isolierung).
Die Verträglichkeit der Werkstoffe ist zu berücksichtigen.

Nach allen Arbeiten am Fahrgestell:

•    Bohrspäne entfernen
•    Kanten entgraten
•    Hohlräume mit Wachs konservieren.

Mechanische Verbindungselemente (z.B. Schrauben, Muttern, Scheiben, Bolzen) die nicht überlackiert werden, sind optimal gegen Korrosion zu schützen. Zur Vermeidung von Korrosion durch Salzeinwirkung während Standzeiten in der Aufbauphase, sind alle Fahrgestelle nach der Ankunft beim Aufbauhersteller mit Klarwasser von Salzrückständen zu befreien.


5.3    Hilfsrahmen


5.3.1    Allgemeines

Wenn ein Hilfsrahmen erforderlich ist, dann ist dieser durchgehend auszuführen.
Er darf nicht unterbrochen oder seitlich ausgebogen sein (Ausnahmen z.B. bei einigen Kippern bedürfen der Genehmigung).
Die Freigängigkeit aller beweglichen Teile darf durch die Hilfsrahmenkonstruktion nicht eingeschränkt werden.


5.3.2    Zulässige Werkstoffe, Streckgrenze

Die Streckgrenze, auch Dehngrenze oder σ0,2 -Grenze genannt, darf in keinem Fahr- oder Belastungszustand überschritten werden, Sicherheitsbeiwerte sind zu berücksichtigen. Streckgrenzen verschiedener Hilfsrahmenwerkstoffe (siehe Tabelle 24).

Tabelle 24:     Hilfsrahmenwerkstoffe (Beispiele), Normbezeichnungen und Streckgrenzen

Werkstoff-

nummer

Werkstoff-

bezeichnung alt

Norm alt σ0,2

N/mm2

σB

N/mm2

Werkstoff

bez. neu

Norm neu Eignung für TGS/TGX

Hilfsrahmen

1.0037 St37-2 DIN 17100 ≥ 235 340-470 S235JR DIN EN 10025 nicht zulässig
1.0570 St52-3 DIN 17100 ≥ 355 490-630 S355J2G3 DIN EN 10025 gut geeignet
1.0971 QStE260N SEW 092 ≥ 260 370-490 S260NC DIN EN 10149-3 nicht zulässig
1.0974 QStE340TM SEW 092 ≥ 340 420-540 entfällt nicht bei Punktlasten
1.0976 nicht vorhanden nicht vorhanden ≥ 355 430-550 S355MC DIN EN 10149-2 gut geeignet
1.0978 QStE380TM SEW 092 ≥ 380 450-590 entfällt DIN EN 10149-2 gut geeignet
1.0980 QStE420TM SEW 092 ≥ 420 480-620 S420MC DIN EN 10149-2 gut geeignet
1.0984 QStE500TM SEW 092 ≥ 500 550-700 S500MC DIN EN 10149-2 gut geeignet


Die Werkstoffe S235JR (St37-2) und S260NC (QStE260N) sind als Hilfsrahmen für TGS/TGX nicht zugelassen.


5.3.3    Hilfsrahmengestaltung

Der Hilfsrahmen muss die gleiche äußere Breite wie der Fahrgestellrahmen haben und der Außenkontur des Hauptrahmens folgen.
Der Längsträger des Hilfsrahmens muss eben auf dem oberen Flansch der Rahmenlängsträger aufliegen.
Soweit möglich sollen Hilfsrahmen verdrehweich gestaltet werden.
Die im Fahrzeugbau üblichen abgekanteten U-Profile kommen der Forderung nach Verdrehweichheit gut entgegen.
Walzprofile sind nicht zulässig. Wird ein Hilfsrahmen an verschiedenen Stellen zum Kasten geschlossen, so ist für einen allmählichen Übergang vom Kasten
zum U-Profil zu sorgen. Der Übergang vom geschlossenen zum offenen Profil muss wenigstens auf der dreifachen Hilfsrahmenbreite erfolgen (siehe Bild 70).

Bild 70:    Übergang vom Kasten- zum U-Profil ESC-043



Hilfsrahmenquerträger sind nach Möglichkeit über der Position der Rahmenquerträger anzuordnen. Bei der Hilfsrahmenmontage darf der Hauptrahmenverband nicht gelöst werden.

Bild 71:    Hilfsrahmengestaltung ESC-096



Der Hilfsrahmenlängsträger muss möglichst weit nach vorne reichen, mindestens jedoch bis über den hinteren Vorderfederbock.
Bei luftgefederter 1. Achse empfehlen wir einen Abstand von ≤ 600 mm zwischen Radmitte 1. Achse und Hilfsrahmen.

Bild 72:    Hilfsrahmenabstand von Mitte 1. Achse ESC-497



Um die geforderten Maße einhalten zu können, muss der Hilfsrahmen der Rahmenkontur folgen, er darf vorne abgeschrägt oder
ausgespart sein (Beispiele siehe Bild 73 bis Bild 76).

Bild 73:   Hilfsrahmenabschrägung vorne ESC-030                            Bild 74:   Hilfsrahmenaussparung vorne ESC-031



Bild 75:   Hilfsrahmen - Anpassung durch Spreizen ESC-098           Bild 76:   Hilfsrahmen - Anpassung durch Abschrägen ESC-099




5.3.4    Befestigen von Hilfsrahmen und Aufbauten

Die Krafteinleitung aus dem Aufbau in den Hilfsrahmen - insbesondere die Befestigung des Aufbaus gegenüber dem Rahmenverband - sowie die zugehörigen Verbindungen zum Hauptrahmen liegen stets in der Verantwortung des Aufbauherstellers. Hilfsrahmen und Fahrgestellrahmen sind miteinander schubweich oder schubstarr zu verbinden. Je nach Aufbausituation sind beide Verbindungsarten zu kombinieren (man spricht dann von teilweise schubstarr und gibt Länge und Bereich der schubstarren Verbindung an). Von MAN mitgelieferte Befestigungswinkel sind für die schubweiche Montage von Ladebrücken und Kofferaufbauten gedacht. Die Eignung für andere An- und Aufbauten ist zwar nicht ausgeschlossen, jedoch ist zu überprüfen, ob beim Aufbau von Arbeitsgeräten und -maschinen, Hebezeugen, Tankaufbauten usw. eine ausreichende Festigkeit gegeben ist. Holzbeilagen und elastische Beilagen zwischen Rahmen und Hilfsrahmen oder Rahmen und Aufbau sind nicht zulässig (siehe Bild 77).

Begründete Ausnahmen sind möglich, wenn durch Abteilung ESC eine schriftliche Genehmigung erteilt werden kann (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“).

Bild 77:    Elastische Beilagen ESC-026




5.3.5    Schraub- und Nietverbindungen


Zulässig sind Schraubverbindungen mindestens Festigkeitsklasse 10.9 mit mechanischer Losdrehsicherung, Schraubverbindungen siehe auch Kapitel 4.3 in diesem Heft. Ebenfalls möglich ist auch die Verwendung von hochfesten Nieten (z.B. Huck®-BOM oder Schließringbolzen) mit Verarbeitung nach Herstellervorgaben.
Die Nietverbindung muss hinsichtlich Ausführung und Festigkeit mindestens der Schraubverbindung entsprechen. Zulässig - durch MAN aber nicht erprobt - sind auch Flanschschrauben. MAN weist darauf hin, dass Flanschschrauben durch das Fehlen einer echten Losdrehsicherung enorme Anforderungen an die Montagegenauigkeit stellen. Dies gilt insbesondere bei geringen Klemmlängen.

Bild 78:    Nietverbindung bei offenen und bei geschlossenen Profilen ESC-157




5.3.6    Schubweiche Verbindung

Schubweiche Verbindungen sind kraft-/reibschlüssig. Eine Relativbewegung zwischen Rahmen- und Hilfsrahmen ist bedingt möglich.
Alle Aufbauten oder Hilfsrahmen, die durch Befestigungswinkel mit dem Fahrzeugrahmen verschraubt werden, sind schubweiche Verbindungen. Auch wenn Schubbleche verwendet werden sind diese Verbindungselemente als schubweich zu betrachten, wenn sie nicht den Bedingungen einer schubstarren Verbindung genügen (siehe Kapitel 5.3.7 weiter unten). Bei einer schubweichen Verbindung sind zunächst die am Fahrgestell vorgesehenen Befestigungspunkte zu verwenden.
Sind diese nicht ausreichend oder aus konstruktiven Gründen nicht verwendbar, dann sind zusätzliche Befestigungen an geeigneten Stellen vorzusehen.
Bei zusätzlich erforderlichen Rahmenbohrungen ist Kapitel 4.3 zu beachten.
Die Anzahl der Befestigungen ist so zu wählen, dass der Mittenabstand zwischen den Befestigungspunkten 1.200 mm nicht überschreitet (siehe Bild 79).

Bild 79:    Abstand Hilfsrahmenbefestigungen ESC-400



Werden MAN-Befestigungswinkel lose oder am Fahrzeug mitgeliefert, entbindet dies den Aufbauhersteller nicht von der Pflicht zu prüfen, ob Anzahl und Anordnung (vorhandene Rahmenbohrungen) für seinen Aufbau richtig bzw. ausreichend sind. Die Befestigungswinkel an MAN-Fahrzeugen sind mit Langlöchern versehen, die in Fahrzeuglängsrichtung weisen (siehe Bild 80). Sie gleichen Toleranzen aus und lassen bei schubweichen Verbindungen die unvermeidbare Längsbewegung zwischen Rahmen und Hilfsrahmen bzw. zwischen Rahmen und Aufbau zu. Zum Ausgleich der Breitenabstandsmaße können die Befestigungswinkel des Hilfsrahmens ebenfalls mit Langlöchern versehen werden, die dann quer zur Fahrzeuglängsrichtung angeordnet sein müssen.

Bild 80: Befestigungswinkel mit Langlöchern ESC-038



Der unterschiedliche Abstand zwischen den Befestigungswinkeln von Rahmen und Hilfsrahmen ist durch Einfügen von Beilagen mit entsprechender Dicke auszugleichen (siehe Bild 81). Die Beilagen müssen aus Stahl sein, wobei Qualität S235JR (= St37-2) ausreicht.
Mehr als vier Beilagen an einer Befestigungsstelle sind zu vermeiden.

Bild 81:    Beilagen zwischen Befestigungswinkeln ESC-628



Besteht die Gefahr, dass Befestigungsschrauben sich lockern, dann sind Schrauben mit einer Längevon ca.100 bis 120 mm zu verwenden. Dies mindert die Lockerungsgefahr, da entsprechend lange Schrauben eine höhere elastische Dehnfähigkeit aufweisen. Bei langen Schrauben sind in Verbindung mit normalen Befestigungswinkeln Distanzhülsen beizufügen (siehe Bild 82).

Bild 82:    Erhöhung der Dehnfähigkeit durch lange Schrauben und Distanzhülsen ESC-635



Weitere mögliche Beispiele für schubweiche Befestigungen siehe Bilder 83 und 84.

Bild 83:    Lange Schrauben und Tellerfedern ESC-101



Bild 84:    Bridenbefestigung ESC-123




5.3.7    Schubstarre Verbindung

Bei schubstarren Verbindungen ist eine Relativbewegung zwischen Rahmen und Hilfsrahmen nicht mehr möglich.
Der Hilfsrahmen folgt also allen Bewegungen des Rahmens. Ist die schubstarre Verbindung einwandfrei, dann werden Rahmen- und Hilfsrahmenprofil im Bereich der schubstarren Verbindung bei der Berechnung als ein einziges Profil betrachtet. Ab Werk gelieferte Befestigungswinkel sind wie andere Verbindungen die auf Kraft/ Reibschluss wirken keine schubstarre Verbindung. Nur formschlüssige Verbindungsmittel sind schubstarr. Formschlüssige Verbindungsmittel sind Niete oder Schrauben. Schrauben jedoch nur dann, wenn ein Lochspiel von ≤ 0,2 mm eingehalten wird. Für schubstarre Verbindungen sind Schaftschrauben vorzusehen.
Die Mindestqualität ist 10.9. Die Lochwandung darf nicht mit den Schraubengewindegängen in Berührung kommen (siehe Bild 85).

Bild 85:    Berührung Schraubengewinde an Lochwandung ESC-029



Aufgrund der meist geringen erforderlichen Klemmlänge können Distanzhülsen wie in Bild 86 zur Anwendung kommen.

Bild 86:    Schubblechmontage ESC-037, ESC-019



Bild 87:     Hilfsrahmenbefestigung mit Lochschweißung ESC-025



Schubbleche können pro Rahmenseite aus einem Stück bestehen, einzelne Schubbleche sind jedoch vorzuziehen.
Die Schubblechdicke soll der Rahmenstegdicke entsprechen, eine Toleranz von +1mm ist zulässig.
Um den Rahmen in seiner Verwindungsfähigkeit möglichst wenig zu beeinträchtigen, sind Schubbleche nur dort anzubringen, wo sie unbedingt erforderlich sind. Beginn, Ende sowie die erforderliche Länge einer schubstarren Verbindung sind rechnerisch bestimmbar.
Der Berechnung entsprechend ist die Befestigung auszulegen. Für die übrigen Befestigungspunkte außerhalb des definierten schubstarren Bereichs können schubweiche Befestigungen gewählt werden.





5.4    Aufbauten


5.4.1    Aufbauprüfung

Eine Aufbauprüfung ist mit folgender schriftlicher Genehmigung durch MAN, Abteilung ESC (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“) dann erforderlich, wenn von dieser Aufbaurichtlinie abgewichen wird und die Abweichung technisch notwendig sowie begründbar ist.
Zur Berechnung wird eine prüffähige Aufbaudokumentation in zweifacher Ausfertigung benötigt.

Diese Dokumentation muss neben der Aufbauzeichnung enthalten:

     → Kennzeichnung der Abweichungen von den Aufbaurichtlinien in allen Unterlagen!
     •    Lasten und deren Lastangriffspunkte:
          -    Kräfte aus dem Aufbau
          -    Achslastberechung
     •    besondere Einsatzbedingungen:
     •    Hilfsrahmen:
          -    Werkstoff und Querschnittswerte
          -    Maße
          -    Profilart
          -    Querträgeranordnung im Hilfsrahmen
          -    Besonderheiten der Hilfsrahmengestaltung
          -    Querschnittsänderungen
          -    zusätzliche Verstärkungen
          -    Kröpfungen etc.
     •    Verbindungsmittel:
          -    Positionierung (bezogen auf das Fahrgestell)
          -    Art
          -    Größe
          -    Anzahl.

Fotos, 3D-Abbildungen, perspektivische Darstellungen können zur Verdeutlichung herangezogen werden, ersetzen jedoch nicht die vorgenannten verbindlichen Dokumente.


5.4.2    Pritschen- und Kofferaufbauten

Zur gleichmäßigen Belastung des Fahrgestells erfolgt die Aufbaubefestigung in der Regel über einen Hilfsrahmen.
Schon bei der Bemessung des Aufbaus ist auf Freigängigkeit der Räder auch im abgesenkten/ voll eingefederten Zustand des Fahrgestells zu achten. Zusätzlicher Platzbedarf z.B. für Gleitschutzketten, Seitenneigung des Fahrzeuges, Achsverschränkung sind zu berücksichtigen. Klappbare Bordwände dürfen auch im abgesenkten/voll eingefederten Zustand nicht auf der Fahrbahn aufstehen. Der Aufbau muss verwindungsfrei auf den Rahmenlängsträgern aufliegen.
Geschlossene Aufbauten wie z.B. Koffer sind gegenüber dem Fahrgestellrahmen relativ torsionsstarr ausgeführt. Damit die gewünschte Rahmenverwindung
(z.B. bei Kurvenfahrt) durch den Aufbau nicht behindert wird, soll die Aufbaubefestigung am vorderen Aufbauende verdrehweich und hinten starr erfolgen.
Dieses Prinzip gilt besonders, wenn das Fahrzeug geländegängig sein soll.
Wir empfehlen für diesen Fall die Aufbaubefestigung mit Dreipunkt- oder Rautenlagerung (Lagerungsprinzip siehe Bild 88).

Bild 88:    Lagermöglichkeit verwindungssteifer Aufbauten gegenüber verdrehweichem Fahrgestell mit Dreipunkt- und Rautenlagerung ESC-158




5.4.3    Ladebordwand

Voraussetzungen

Vor dem Anbau einer Ladebordwand (auch Hubladebordwand, Hubladebühne, Ladebühne) ist die Verträglichkeit mit der Fahrzeugauslegung, dem Fahrgestell und dem Aufbau zu prüfen.

Die Montage einer Ladebordwand beeinflusst:

•    Gewichtsverteilung
•    Aufbau- und Gesamtlänge
•    Rahmendurchbiegung
•    Hilfsrahmendurchbiegung
•    Verbindungsart Rahmen/Hilfsrahmen
•    das elektrische Bordnetz (Batterie, Generator, Verkabelung).

Der Aufbauhersteller muss:

•    eine Achslastberechnung erstellen.
•    die vorgeschriebene Mindestvorderachslast einhalten (siehe Kapitel ‚Allgemeines‘ Abschnitt 3.2. ‚Mindestvorderachslast‘).
•    eine Überlastung der Achsen vermeiden.
•    falls notwendig, Aufbaulänge und hinteren Überhang kürzen oder den Radstand verlängern.
•    die Standsicherheit prüfen.
•    den Hilfsrahmen samt Verbindung zum Rahmen (schubweich, schubstarr) auslegen, siehe Abschnitt „Hilfsrahmen festlegen“ in diesem Kapitel
•    Batterien mit ausreichender Kapazität 175Ah, besser 225Ah und Generator ausreichender Leistung vorsehen (mindestens 28V 80A, besser 28V 110A).
     Bezugsmöglichkeit besteht bereits als Sonderausstattung ab Werk.

•    elektrische Schnittstelle für Ladebordwand vorsehen (als Sonderausstattung ab Werk erhältlich, Schaltpläne/Pinbelegung siehe Abschnitt elektrischer Anschluss)
     und den Anschluss an dieser Schnittstelle vornehmen.
•    die Vorschriften beachten z. B.:
     -    EG-Richtlinie-Maschinen (konsolidierte Fassung der Richtlinie 89/392/EWG: 98/37/EG)
     -    Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
     -    einen Unterfahrschutz anbauen
     -    genehmigte Beleuchtungseinrichtungen nach 76/756/EWG anbauen (in Deutschland sind zusätzlich nach §53b Absatz 5 StVZO für Hubladebühnen
          gelbe Blinkleuchten und retroreflektierende rot-weiße Warnmarkierungen bei Betrieb der Ladebordwand vorgeschrieben)

Hilfsrahmen festlegen

Die Hilfsrahmentabellen gelten unter folgenden Voraussetzungen:

•    Einhaltung der Mindestvorderachslast nach Kapitel ‚Allgemeines‘ Abschnitt 3.2
•    keine konstruktive Überlastung der Hinterachse(n)
•    Zusätzlich zur Ladebordwand vorkommende Stützlasten sind bei der Prüfung von Mindestvorderachslast und max. Hinterachslast dem Zugfahrzeug
     zuzuschlagen.
•    Fahrzeuge mit liftbaren Achsen müssen die Liftachse bei Betrieb der Ladebordwand absenken.
•    Einhaltung der angegeben Überhanggrenzen hinsichtlich des max. Fahrzeugüberhangs.

Die Tabellenwerte stellen die Eckwerte dar, für die aus Festigkeits-/Durchbiegungsgründen keine Abstützungen erforderlich sind.
Sie sind erst erforderlich, wenn:

     -    die in den Tabellen angegeben Grenzen der Ladebordwandtragkraft überschritten werden
     -    die Standsicherheit Abstützungen erforderlich macht.

Werden Abstützungen- obwohl nicht erforderlich - angebaut, hat dies keinen Einfluss auf die Größe des verlangten Hilfsrahmens.
Das Anheben des Fahrzeuges mit den Abstützungen ist nicht zulässig, weil daraus Rahmenschäden entstehen.

Die Tabellen sind nach Tonnageklasse, Variantenbeschreibung, Federungsart und Radstand aufsteigend sortiert, wobei die Variantenbeschreibungen (z.B. TGS 18.xxx 4x2 BB, TGX 26.xxx 6x2-2BL) als Orientierungshilfe zu sehen sind, verbindlich sind die 3-stelligen Typnummern auch Typschlüsselnummern genannt (Erklärung siehe Kapitel ‚Allgemeines‘), die sich in der Grundfahrzeugnummer an 2.-4. Stelle und in der Fahrzeugidentifizierungsnummer an 4. - 6. Stelle wieder finden.
Sämtliche sonstige technische Unterlagen, z.B. Fahrgestellzeichnungen, Aufbaurichtlinien beziehen sich auf die Typnummer. Beim Überhang ist - immer bezogen auf Radmitte letzter Achse - sowohl der Rahmenüberhang des serienmäßigen Fahrgestells als auch der gesamte maximale Fahrzeugüberhang angegeben (einschließlich Aufbau und Ladebordwand, siehe Bild 89) der nach Montage der Ladebordwand nicht überschritten werden darf. Reicht der vorgegebene maximale Fahrzeugüberhang nicht aus, gelten die Hilfsrahmendaten der Folgezeilen bei dem die ≤ - Bedingung erfüllt ist (außer Beginn der schubstarren Verbindung, die sich nur auf den Radstand bezieht).

Die Hilfsrahmen in den Tabellen sind Beispiele, so ist z.B. U120/60/6 ein zur Innenseite offenes U-Profil der Außenhöhe 120 mm, oben und unten 60 mm breit und im ganzen Querschnitt 6 mm dick.
Andere Stahlprofile sind zulässig, wenn sie mindestens gleiche Werte hinsichtlich des Flächenträgheitsmoments Ix, der Widerstandsmomente Wx1, Wx2 und der Streckgrenze σ0,2 haben.

Tabelle 25:    Technische Daten Hilfsrahmenprofile

Profil Höhe Breite Dicke Ix Wx1, Wx2 σ0,2 σB Masse
U100/50/5 100 mm 50 mm 5 mm 136 cm4 27cm3 355 N/mm2 520 N/mm2 7,2 kg/m
U100/60/6 100 mm 60 mm 6 mm 182 cm4 36 cm3 355 N/mm2 520 N/mm2 9,4 kg/m
U120/60/6 120 mm 60 mm 6 mm 281cm4 47cm3 355 N/mm2 520 N/mm2 10,4 kg/m
U140/60/6 140 mm 60 mm 6 mm 406 cm4 58 cm3 355 N/mm2 520 N/mm2 11,3 kg/m
U160/60/6 160 mm 60 mm 6 mm 561cm4 70 m3 355 N/mm2 520 N/mm2 12,3 kg/m
U160/70/7 160 mm 70 mm 7 mm 716 cm4 90 cm3 355 N/mm2 520 N/mm2 15,3 kg/m
U180/70/7 180 mm 70 mm 7 mm 951cm4 106 cm3 355 N/mm2 520 N/mm2 16,3 kg/m


Falls ausreichend, ist der schubweiche Aufbau des Hilfsrahmens mit dem Kennzeichen w angegeben, beim teilweise schubstarren Aufbau (Kennzeichen s) sind die Anzahl der Schraubverbindungen, die Schweißnahtlänge - jeweils pro Rahmenseite - und der Beginn der schubstarren Verbindung von Mitte 1. Achse angegeben (siehe Bild 89). Hinsichtlich der schubstarren bzw. teilweise schubstarren Verbindung gelten die Bedingungen des Kapitels 5.3.7 ‚Aufbauten‘. Zur Befestigung der Ladebordwandanbauplatten sind zusätzlich zu den in Tabelle angegebenen Verbindungsmitteln die Montage-Richtlinie des Ladebordwandherstellers zu beachten.

Bild 89:    Ladebordwandanbau: Überhangmaße, Maße bei teilweise schubstarrer Verbindung ESC-433



Tabellen 26:    Hilfsrahmen und Montageart

TGS/TGX 18.xxx                                                                                                                                                              Verbindungsart: w = schubweich s = schubstarr

03S      TGS/TGX 18.xxx 4x2 BB (Blatt - Blatt)
Radstand Serien-

Rahmen-

überhang

max.

Fahrzeug-

überhang

LBW

Nutzlast

Min.

Hilfsrahmen

Verbind-

ungsart

je Rahmenseite > Beginn von Mitte

1. Achse <

Schrauben Bohr.

Ø 16+0,2

Schweiß-

nahtlänge

< 4.800 < 2.800 < 30,0 kein Hilfsrahmen erforderlich
5.100 2.900 < 3.000 < 20,0 kein Hilfsrahmen erforderlich
< 30,0 U 160/60/6 w
U 100/50/5 s 16 750 2.950
5.500 3.200 < 3.300 < 15,0 kein Hilfsrahmen erforderlich
20,0 U 120/60/6 w
U 100/50/5 s 12 600 3.200
30,0 U 100/50/5 s 16 800 3.200
5.900 3.400 < 3.500 10,0 kein Hilfsrahmen erforderlich
15,0 U 100/50/5 w
20,0 U 180/70/7 w
U 100/50/5 s 14 650 3.400
30,0 U 100/50/5 s 18 850 3.400
6.300 3.700 < 3.750 < 10,0 kein Hilfsrahmen erforderlich
15,0 U 160/70/7 w
U 100/50/5 s 12 550 3.650
20,0 U 100/50/5 s 14 650 3.650
30,0 U 120/60/6 s 20 800 3.650
6.700 3.400 < 4.000 < 7,5 U 100/50/5 s 10 450 3.850
10,0 U 100/50/5 s 12 550 3.850
Achtung: Ges.länge >12 Meter 15,0 U 100/50/5 s 14 650 3.850
20,0 U 100/50/5 s 16 750 3.850
30,0 U 140/60/6 s 24 950 3.850
05X 08S 13S 13X Sattelzugmaschinen - kein Umbau zu Bauart Lkw mit Ladebordwand zulässig


Maße in mm, Lasten in kN

TGS/TGX 18.xxx                                                                                                                                                              Verbindungsart: w = schubweich s = schubstarr

06S 06X 10S 10X 15S 15X     TGS/TGX 18.xxx 4x2 BL / LL / LL-U (Blatt - Luft / Luft-Luft / Luft-Luft mit niedriger Bauart)
Radstand Serien-

Rahmen-

überhang

max.

Fahrzeug-

überhang

LBW

Nutzlast

Min.

Hilfsrahmen

Verbind-

ungsart

je Rahmenseite > Beginn von Mitte

1. Achse <

Schrauben Bohr.

Ø 16+0,2

Schweiß-

nahtlänge

< 4.200 < 2.350 < 30,0 kein Hilfsrahmen erforderlich
4.500 2.350 < 2.600 < 20,0 kein Hilfsrahmen erforderlich
30,0 U 120/60/6 w
U 100/50/5 s 16 700 2.600
4.800 2.500 < 2.800 < 20,0 kein Hilfsrahmen erforderlich
30,0 U 180/70/7 w
U 100/50/5 s 16 750 2.750
5.100 2.900 < 3.000 < 15,0 kein Hilfsrahmen erforderlich
20,0 U 120/60/6 w
U 100/50/5 s 12 550 2.950
30,0 U 100/50/5 s 16 750 2.950
5.300 2.900 < 3.000 < 10,0 kein Hilfsrahmen erforderlich
15S 15X 15,0 U 100/50/5 w
20,0 U 180/70/7 w
U 100/50/5 s 14 550 3.050
30,0 U 100/50/5 s 16 800 3.050
5.500 3.200 < 3.200 < 10,0 kein Hilfsrahmen erforderlich
15,0 U 160/60/6 w
U 100/50/5 s 12 600 3.200
20,0 U 100/50/5 s 14 700 3.200
30,0 U 120/60/6 s 20 800 3.200
5.900 3.400 < 3.500 < 7,5 kein Hilfsrahmen erforderlich
10,0 U 120/60/6 w
U 100/50/5 s 10 450 3.400
15,0 U 180/70/7 w
U 100/50/5 s 12 550 3.400
20,0 U 100/50/5 s 14 650 3.400
30,0 U 120/60/6 s 20 750 3.400
6.300 3.700 < 3.750 < 7,5 U 120/60/6 w
U 100/50/5 s 10 400 3.650
10,0 U 160/70/7 w
U 100/50/5 s 10 450 3.650
15,0 U 100/50/5 s 12 550 3.650
20,0 U 100/50/5 s 14 650 3.650
30,0 U 140/60/6 s 20 800 3.650
6.700 3.400 < 4.000 < 10,0 U 100/50/5 s 12 550 3.850
15,0 U 120/60/6 s 16 600 3.850
Achtung: Ges.länge >12 Meter 20,0 U 120/60/6 s 18 700 3.850
30,0 U 160/70/7 s 24 800 3.850


Maße in mm, Lasten in kN

TGS/TGX 24.xxx 6x2-2                                                                                                                                                      Verbindungsart: w = schubweich s = schubstarr

45S 45X     TGS/TGX 24.xxx 6x2-2 LL-U (Luft-Luft mit niedriger Bauart)
Radstand Serien-

Rahmen-

überhang

max.

Fahrzeug-

überhang

LBW

Nutzlast

Min.

Hilfsrahmen

Verbind-

ungsart

je Rahmenseite > Beginn von Mitte

1. Achse <

Schrauben Bohr.

Ø 16+0,2

Schweiß-

nahtlänge

4.500 2.050 < 2.450 < 7,5 kein Hilfsrahmen erforderlich
+ 1.350 10,0 U 140/60/6 w
U 100/50/5 s 10 600 3.400
15,0 U 180/70/7 w
U 100/50/5 s 12 700 3.400
20,0 U 100/50/5 s 14 800 3.400
30,0 U 120/60/5 s 20 900 3.400
4.800 2.150 < 2.650 < 7,5 U 160/60/6 w
+ 1.350 U 100/50/5 s 10 550 3.550
10,0 U 180/70/7 w
U 100/50/5 s 12 600 3.550
15,0 U 100/50/5 s 14 750 3.550
20,0 U 100/50/5 s 16 850 3.550
30,0 U 140/60/6 s 22 1.000 3.550


Maße in mm, Lasten in kN

TGS/TGX 26.xxx 6x2                                                                                                                                                    Verbindungsart: w = schubweich s = schubstarr

18S 18X 21S 21X     TGS/TGX 26.xxx 6x2-2, 6x2-4 BL / LL (Blatt - Luft / Luft-Luft)
Radstand Serien-

Rahmen-

überhang

max.

Fahrzeug-

überhang

LBW

Nutzlast

Min.

Hilfsrahmen

Verbind-

ungsart

je Rahmenseite > Beginn von Mitte

1. Achse <

Schrauben Bohr.

Ø 16+0,2

Schweiß-

nahtlänge

3.900 1.950 < 1.950 < 20,0 kein Hilfsrahmen erforderlich
+ 1.350 30,0 U 120/60/6 w
U 100/50/5 s 14 750 3.050
4.200 2.150 < 2.200 < 20,0 kein Hilfsrahmen erforderlich
+ 1.350 30,0 U 180/70/7 w
U 100/50/5 s 14 800 3.200
4.500 2.400 < 2.450 < 10,0 kein Hilfsrahmen erforderlich
+ 1.350 15,0 U 120/60/6 w
U 100/50/5 s 12 600 3.400
20,0 U 180/70/7 w
U 100/50/5 s 14 700 3.400
30,0 U 100/50/5 s 16 850 3.400
4.800 2.600 < 2.650 < 7,5 kein Hilfsrahmen erforderlich
+ 1.350 10,0 U 120/60/6 w
U 100/50/5 s 10 550 3.550
15,0 U 180/70/7 w
U 100/50/5 s 12 650 3.550
20,0 U 100/50/5 s 14 700 3.550
30,0 U 120/60/6 s 18 850 3.550
5.100 2.800 < 2.900 < 7,5 U 160/60/6 w
+ 1.350 U 100/50/5 s 10 500 3.700
10,0 U 180/70/7 w
U 100/50/5 s 10 550 3.700
15,0 U 100/50/5 s 12 650 3.700
20,0 U 100/50/5 s 14 750 3.700
30,0 U 120/60/6 s 20 850 3.700
5.500 3.100 < 3.200 < 7,5 U 100/50/5 s 10 550 3.950
+ 1.350 10,0 U 100/50/5 s 12 650 3.950
15,0 U 100/50/5 s 14 700 3.950
20,0 U 120/60/6 s 16 750 3.950
30,0 U 160/60/6 s 22 950 3.950
5.900 2.900 < 3.500 < 7,5 U 100/50/5 s 12 650 4.200
+ 1.350 10,0 U 120/60/6 s 14 650 4.200
Achtung: Ges.länge >12 Meter 15,0 U 140/60/6 s 18 750 4.200
20,0 U 160/60/6 s 20 850 4.200
30,0 U 180/70/7 s 26 950 4.200


Maße in mm, Lasten in kN

Elektrischer Anschluss
Elektrohydraulische Ladebordwände erfordern eine gewissenhafte Auslegung der elektrischen Versorgung. Die Anwendung der Hinweise im Kapitel ‚Elektrik, Elektronik, Leitungen‘ der Aufbaurichtlinien werden vorausgesetzt. Die elektrische Schnittstelle für Ladebordwand ist idealerweise ab Werk vorzusehen (umfasst Schalter, Kontrollleuchte, Anlasssperre und Stromversorgung für Ladebordwand). Eine Nachrüstung ist aufwendig und bedingt einen Eingriff in das Fahrzeugbordnetz, der nur von entsprechend geschulten Mitarbeitern der MAN-Servicestellen durchgeführt werden soll. Die werkseitig eingebaute Transportsicherung ist zu entfernen. Der Aufbauhersteller hat die Verschaltung der Ladebordwand auf deren Eignung für MAN-Fahrzeuge zu prüfen. Die Ansteuerung der Schnittstelle A358 darf im Normalbetrieb nur mit 24V Dauersignalen – nicht mit Blinkimpulsen – erfolgen. Im Störungsfall darf das Relais K467 kurzfristig mit einem getakteten Signal beaufschlagt werden. Anschluss an die Schnittstelle Elektrik für Hubladebordwand, siehe nachfolgender Zusatzschaltplan.

Bild 90:    Zusatzschaltplan Ladebordwand für TG MAN-Nr. 81.99192.1920







5.4.4    Wechselbehälter

MAN-Wechselbrückentraggestell: Im TGS/TGX Programm sind vollluftgefederte Fahrzeuge vorhanden, die ab Werk mit einem Traggestell für Wechselbehälter geliefert werden können. Anschlussmaße und Zentriereinrichtungen entsprechen EN 284. CAD-Zeichnungen der MAN Wechselbrückentraggestelle sind in MANTED® in einem eigenen Modul abrufbar. Container und Wechselbrücken, die den Anforderungen der EN 284 entsprechen, sind auf o.g. Fahrzeuge aufsetzbar.
Die uneingeschränkte Verwendung der serienmäßigen Aufnahmen ist jedoch nicht möglich, wenn andere Aufbauten zur Anwendung kommen. Versetzte Auflagepunkte oder andere Abmessungen sind nur dann zulässig, wenn dies von MAN, Abteilung ESC (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“) genehmigt wurde. Die Mittelauflagen nicht entfernen, sie sind unbedingt zu benutzen!
Der Aufbau muss auf deren ganzer Länge aufliegen. Ist dies aus konstruktiven Gründen nicht möglich, dann ist ein ausreichend dimensionierter Hilfsrahmen vorzusehen. Aufnahmen für Wechselbehälter sind nicht zur Aufnahme von Kräften geeignet, die durch Arbeitsmaschinen und Punktlasten entstehen. So müssen z.B. für den Aufbau von Betonmischern, Kippern, Sattelhilfsrahmen mit Sattelkupplungen usw. andere Befestigungen und Aufnahmen verwendet werden.

Die Eignung für diesen Zweck ist durch den Aufbauhersteller nachzuweisen.

Andere Wechseleinrichtungen: Wechselbehälter sollen auf ganzer Rahmenlänge auf der Rahmenoberseite aufliegen.
Auf einen Hilfsrahmen kann dann verzichtet werden, wenn die Forderungen im nächsten Abschnitt 5.4.5 selbsttragende Aufbauten
ohne Hilfsrahmen‘ eingehalten werden.

Die Rahmenlängsträger sind jedoch vor Verschleiß zu schützen (z.B. mit Verschleißprofil nach Bild 91).
Die Verwendung von Werkstoffen mit einer Streckgrenze σ0,2 ≤ 350 N/mm² ist als Verschleißprofil möglich, nicht jedoch als Hilfsrahmen.
Ein Verschleißprofil kann die Funktion eines Hilfsrahmens nur dann übernehmen, wenn die Eignung rechnerisch nachgewiesen wird.

Bild 91:    Verschleißprofil bei Wechselbehälter ESC-121




5.4.5    Selbsttragende Aufbauten ohne Hilfsrahmen

Ein Hilfsrahmen ist eventuell nicht erforderlich, wenn:

•    ein ausreichendes Widerstandsmoment (beeinflusst die Biegespannung) und
•    ein ausreichendes Flächenträgheitsmoment (beeinflusst die Durchbiegung) und
•    ein selbsttragender Aufbau

gegeben ist.

Voraussetzung ist für Fahrzeuge die nach dieser Richtlinie einen Hilfsrahmen brauchen, eine schriftliche Genehmigung durch MAN, Abteilung ESC
(Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“).

Hinweise zum hilfsrahmenlosen Aufbau: Die Querträgerabstände des Aufbaus dürfen nicht mehr als 600 mm betragen (siehe Bild 92).
Im Bereich der Hinterachsen ist eine Überschreitung des Maßes von 600 mm zulässig.

Bild 92:    Querschwellerabstand bei Entfall Hilfsrahmen ESC-001



Die rahmenseitigen Auflagen des Aufbaus müssen die aufgrund der „Hertz‘schen Flächenpressung“ ermittelbaren Mindestlängenaufweisen. Dabei ist von der „Linienberührung zweier Zylinder“ auszugehen und nicht von der „Linienberührung Zylinder auf Ebene“. Bild 93 stellt eine übertrieben dargestellte Verformung von zwei aufeinander liegenden U-Profilen dar. Ein Berechnungsbeispiel ist im Kapitel 9   ‚Berechnungen‘ zu finden.

Bild 93:    Verformung zweier U-Profile ESC-120



Schwingungsprobleme sind bei Aufbauten ohne Hilfsrahmen nicht auszuschließen. MAN macht keine Aussagen über das Schwingungsverhalten von Fahrzeugen mit hilfsrahmenlosen Aufbauten, da das Schwingungsverhalten vom Aufbau abhängt. Treten unzulässige Schwingungen auf, ist deren Ursache zu beseitigen, weshalb die nachträgliche Montage eines Hilfsrahmens trotzdem erforderlich werden kann. Auch bei hilfsrahmenloser Bauweise muss die Zugänglichkeit zu den Einfüllstutzen für Kraftstoff und weiteren Betriebsstoffen (z.B. AdBlue®) ebenso gegeben sein wie die Zugänglichkeit zu allen weiteren Rahmenanbauteilen (z.B. Reserveradaufzug, Batteriekasten). Die Freigängigkeit beweglicher Teile gegenüber dem Aufbau darf nicht beeinträchtigt sein.


5.4.6    Drehschemelaufbau

Der mit einer Sattelkupplung vergleichbare Drehschemelaufbau benötigt immer einen Hilfsrahmen.
Eine Positionierung des Drehpunktes für den Schemelaufbau hinter der theoretischen Hinterachsmitte muss hinsichtlich der Achslastverteilung und des Fahrverhaltens überprüft werden. Für diesen Fall ist eine Genehmigung durch Abteilung ESC (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“) erforderlich.


5.4.7    Tank und Behälteraufbau

Je nach Transportgut sind die Fahrzeuge von den zuständigen Stellen entsprechend nationaler Auflagen, Richtlinien und Vorschriften auszurüsten.
In Deutschland geben über die Beförderung gefährlicher Güter (nach GGVS) die Gefahrgutbeauftragten der technischen Überwachung (DEKRA, TÜV‘s) Auskunft. Tank- und Behälteraufbauten benötigen in der Regel einen durchgehenden Hilfsrahmen nach Kapitel 5.3 Hilfsrahmen. Die Bedingungen für freigegebene Ausnahmen bei hilfsrahmenlosen Tank- und Behälteraufbauten sind unten beschrieben.
Die Verbindung zwischen Aufbau und Fahrgestell muss im vorderen Bereich so ausgebildet sein, dass die Verwindungsfähigkeit des Rahmens nicht behindert wird. Dies kann mit einer möglichst verdrehweichen vorderen Lagerung erreicht werden z.B. mit

•    Pendellagerung (Bild 94)
•    elastischer Lagerung (Bild 95)

Bild 94:    Vorderes Lager als Pendellagerung ESC-103                         Bild 95:     Vorderes Lager als elastische Lagerung ESC-104



Die vordere Lagerungsstelle soll möglichst nahe an die Vorderachsmitte heranreichen (siehe Bild 96).
Im Bereich der theoretischen Hinterachsmitte ist die hintere, querstarre Aufbauabstützung vorzusehen. An dieser Stelle ist auch auf eine ausreichend dimensionierte, großflächige Rahmenverbindung zu achten. Der Abstand theoretische Hinterachsmitte bis Mitte Auflager muss <1.000 mm sein (siehe Bild 96).
Theoretische Hinterachsmitte siehe Abschnitt   3.5.

Bild 96:    Anordnung Tank- und Silolagerung ESC-004



Nach der Aufbaumontage ist unbedingt zu prüfen, ob sich Schwingungen oder andere nachteilige Fahreigenschaften bemerkbar machen.
Schwingungen sind durch richtige Auslegung des Hilfsrahmens und richtige Anordnung der Tanklagerung beeinflussbar.
Hilfsrahmenlose Tank- und Behälteraufbauten: Unter Einhaltung der nachfolgend beschriebenen Bedingungen sind hilfsrahmenlose Tank- und Behälteraufbauten bei zwei- und dreifacher Tanklagerung möglich.

Alle Lager sind in den angegebenen Abstandsbereichen anzuordnen, wird dieser überschritten, dann kann eine unzulässig hohe Rahmendurchbiegung entstehen.
Das Einsatzgebiet des Fahrzeugs ist ausschließlich auf befestigten Straßen.
Nach der Aufbaumontage ist unbedingt zu prüfen, ob sich Schwingungen oder andere nachteilige Fahreigenschaften bemerkbar machen.

Tabelle 27:    Fahrgestelle ohne Hilfsrahmen bei Tankaufbauten bei zweifacher u. dreifacher Lagerung

Typ Radformel Federung Radstand
06S 4x2

4x4H

Blatt-Luft 3.600-4.500
06X
22S

22X

10S

10X

Volluft
18S 6x2-2

6x2-4

6x4H-2

6x4H-4

6x2-4

Blatt-Luft 3.900-4.500

+ 1.350

18X, HV1
35S
35X
74S
89S
89X
21S Volluft
21X
42S 6x2/2

6x2/4

6x4H/2

6x4H/4

Blatt-Luft 2.600-4.150

+ 1.350

42X


Bild 97:    Anforderungen Tanklager bei hilfsrahmenloser Bauweise ESC-411_SX




5.4.8    Kipper

Kipperaufbauten erfordern ein für ihren Einsatzzweck konstruiertes Fahrgestell.
MAN hat entsprechende Fahrgestelle im Programm, diese sind in MANTED® über eine Abfrage nach Aufbau selektierbar.
Bei Kipperfahrgestellen ab Werk sind keine Fahrgestelländerungen erforderlich, wenn sichergestellt ist, dass folgende Punkte eingehalten werden:

•    das zulässige Gesamtgewicht
•    die zulässigen Achslasten
•    die serienmäßige Kippbrückenlänge
•    der serienmäßige Rahmenüberhang
•    der serienmäßige Fahrzeugüberhang
•    der maximale Kippwinkel von 50° nach hinten oder seitlich.

Alle Kipperaufbauten benötigen einen durchgehenden Hilfsrahmen aus Stahl (Mindeststreckgrenze und mögliche Werkstoffe entsprechend Kapitel 5.3.2 in diesem Heft). Bei Fahrzeugen mit Luftfederung ist aus Gründen einer besseren Standsicherheit darauf zu achten, dass die Luftfederung zum Kippvorgang abgesenkt wird.
(Einbau der Niveauabsenkung auf ca. 20 mm Restfederweg bei Einschalten Nebenabtrieb, Code 311PH). Falls keine automatische Absenkung vorhanden ist, ist der Anwender/Fahrer in geeigneter Weise auf eine manuelle Absenkung der Luftfederung hinzuweisen. Die Verbindung von Fahrgestell- und Hilfsrahmen liegt im Verantwortungsbereich des Aufbauherstellers. Kipperpressen und Kipperlager sind im Hilfsrahmen zu integrieren, da der Fahrzeugrahmen nicht für die Aufnahme von Punktlasten ausgelegt ist.

Folgende Eckdaten sind einzuhalten:

•    Kippwinkel nach hinten und zur Seite ≤ 50°
•    Der Schwerpunkt von Kippbrücke mit Nutzlast darf beim Hinterkippen nur dann hinter Mitte letzter Achse kommen, wenn die Standsicherheit des Fahrzeugs
     gewährleistet ist.

Wir empfehlen:

•    Die Schwerpunkthöhe der Kippbrücke beim Kippvorgang nicht zu überschreiten: (Maß a siehe Bild 98 ≤ 1.600)
•    Das hintere Kipplager ist möglichst nahe an der theoretischen Hinterachsmitte anzuordnen. Empfehlung: Abstandsmaß „b“ (siehe Tabelle 28 und Bild 98)
     von Kipplagermitte bis theoretischer Hinterachsmitte (1100 mm-1250 mm) nicht überschreiten (theoretische Hinterachsmitte siehe Abschnitt 3.5).

Tabelle 28:    Kipper: Maximalmaße Schwerpunkthöhe Kipplagerabstand

Fahrgestell Maß „a“ [mm] Maß „b“ [mm]
Zweiachser 4x2, 4x4H u. 4x4 ≤ 1.800 1.100
Dreiachser 6x2, 6x4, 6x4H u. 6x6 ≤ 2.000 1.250
Vierachser 8x2, 8x4, 8x4H, 8x6, 8x6H u. 8x8 ≤ 2.000 1.250


Bild 98:    Kipper: Maximalmaße Schwerpunkthöhe u. Kipperlagerabstand ESC-405



Aus Gründen der Betriebssicherheit, der Einsatzbedingungen oder bei Überschreitung der oben angegebenen Empfehlungen können weiterreichende Maßnahmen erforderlich werden, z.B. die Verwendung von hydraulischen Abstützungen zur Erhöhung der Standsicherheit oder das Versetzen bestimmter Aggregate. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass der Aufbauhersteller von sich aus die Notwendigkeit solcher Maßnahmen erkennt und durchführt, da die Maßnahmen wesentlich von der Auslegung seines Produkts abhängen. Wegen der besseren Stand- und Betriebssicherheit ist bei Hinterkippern zur Stabilisierung der Kippbrücke u.U. eine so genannte „Schere“ nach Bild 99 vorzusehen und/oder eine Abstützung am Rahmenende notwendig.

Bild 99:    Hinterkipper mit Schere und Abstützung ESC-406




5.4.9    Absetz-, Gleitabsetz- und Gleitabrollkipper

Da auf diesem Aufbausektor die Hilfsrahmen aus konstruktiven Gründen häufig nicht der Hauptrahmenkontur folgen können, sind spezielle Verbindungsmittel zum Hauptrahmen vorzusehen. Die ausreichende Dimensionierung und Anbringung dieser Befestigungselemente obliegt dem Aufbauhersteller. Bewährte Befestigungsmittel sowie ihre Ausführung und Anbringung sind aus den herstellerbezogenen Montageanleitungen der Aufbauten ersichtlich. MAN Befestigungswinkel eignen sich nicht zur Montage dieser Aufbauten. Aufgrund geringer Unterbauhöhen ist der Freigang aller beweglichen Teile an Fahrgestell (z.B. Bremszylinder, Getriebeschaltung, Achsführungsteile usw.) und Aufbau (z.B. Hydraulikzylinder, Leitungen, Kipprahmen usw.) zu prüfen.

Gegebenenfalls sind ein Zwischenrahmen, eine Begrenzung des Federweges, eine Einschränkung der Pendelbewegung an der Doppelachse oder ähnliche Maßnahmen vorzusehen. Für luftgefederte Fahrzeuge ist beim Abroll-, Absetz- oder Kippvorgang aus Gründen einer besseren Standsicherheit darauf zu achten, dass die Luftfederung zum Kippvorgang abgesenkt wird (Niveauabsenkung auf ca. 20mm Restfederweg bei Einschalten Nebenabtrieb, Code 311PH).
Diese automatische Absenkung beim Einschalten des Nebenabtriebs kann ab Werk bestellt oder nachgerüstet werden.
Falls keine automatische Absenkung vorhanden ist, ist der Anwender/Fahrer in geeigneter Weise auf eine manuelle Absenkung der Luftfederung hinzuweisen.

Beim Be- und Entladevorgang sind Abstützungen am Fahrzeugende erforderlich, wenn:

•    die Hinterachslast das Zweifache der technisch zulässigen Hinterachslast überschreitet. Dabei sind auch Reifen- und Felgentragfähigkeit zu berücksichtigen.
•    die Vorderachse den Bodenkontakt verliert. Ein Abheben ist aus Sicherheitsgründen keinesfalls zulässig!
•    die Standsicherheit des Fahrzeuges nicht gegeben ist. Dies kann aufgrund großer Schwerpunkthöhe, unzulässiger Seitenneigung bei einseitiger Einfederung,
     einseitigem Einsinken in weichem Untergrund usw., der Fall sein.

Eine Heckabstützung durch Blockierung der Fahrzeugfedern ist nur dann zulässig, wenn MAN, Abteilung ESC (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“) eine Genehmigung bezüglich Einbau und Krafteinleitung erteilt.
Hierzu sind aussagefähige Unterlagen einzureichen. Die erforderlichen Standsicherheitsnachweise sind vom Aufbauhersteller zu führen.


5.4.10    Luftgefederte Fahrzeuge abstützen

Bei der Abstützung von Blatt-/Luft oder vollluftgefederten Fahrzeugen ist zu beachten:

Für die Standsicherheit des Gesamtsystems im Arbeitsbetrieb ist der Aufbauer verantwortlich. Das vollständige Freiheben der Achsen gewährleistet zwar
ein Optimum an Standsicherheit innerhalb der physikalischen Grenzen, stellt aber aufgrund der damit verbundenen Belastung höhere Ansprüche an Rahmen und Hilfsrahmen. Das Freiheben der Achsen sowie das Absenken des Fahrzeugs ohne Restdruckhaltung führt zu Schäden an den Luftfederbälgen.
Als Schutz davor empfehlen wir die Ausstattung MAN-Code 311 PE, „Parametereingabe ECAS für Kranbetrieb“. Diese ist mit einer Restdruckregelung zum Schutz
vor Balgbeschädigung ausgerüstet und das Fahrzeug senkt sich beim Aktivieren des Nebenabtriebs auf die Puffer der Luftfederbälge ab.

Zusätzlich kann die Schaltung zur Unterdrückung der Restdruckregelung nach Service-Information 239704a eingebaut werden. Wir empfehlen diese zur Minimierung von Bewegungen im Federungssystem und damit zur Reduktion der Stoßbelastung am Aufbau (z.B. Positioniergenauigkeit bei Kranarbeit) sowie zur Unterdrückung
von Regelvorgängen bei Defekten im Luftfedersystem. Mit dieser Schaltung wird der Restdruck nicht nachgeregelt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin:
Die Unterdrückung der Restdruckregelung ist keine Verbesserung der Standsicherheit und damit auch kein Mittel, technische Grenzen von aufgebauten Geräten
(z.B. Kränen) auszudehnen. Die Unterdrückung der Restdruckreglung darf nur im Arbeitsbetrieb erfolgen.



5.4.11    Ladekran

Eigengewicht und Gesamtmoment eines Ladekranes müssen auf das zur Verwendung kommende Fahrgestell abgestimmt sein.
Die Berechnungsgrundlage bildet das maximale Gesamtmoment und nicht das Hubmoment.
Das Gesamtmoment resultiert aus dem Eigengewicht und der Hubkraft des Ladekranes bei gestrecktem Kranarm.
Berechnung des Gesamtkranmomentes siehe unten Formel 17.

Bild 100:    Momente am Ladekran ESC-040



Formel 17:    Gesamtmoment Ladekran

                                            g • s • (GKr • a + GH • b)
                       MKr    =         -------------------------------
                                                          1000

Es bedeuten:

                     a    =    Abstand des Kranschwerpunktes von Kransäulenmitte in [m], Kranarm gestreckt und auf maximale Länge ausgefahren.
                     b    =    Abstand der maximalen Hublast von Kransäulenmitte in [m], Kranarm gestreckt und auf maximale Länge ausgefahren
                    GH   =    Hublast des Ladekranes in [kg]
                    GKr   =    Gewicht des Ladekranes in [kg]
                    MKr    =    Gesamtmoment in [kNm]
                    s     =    Stoßfaktor nach Angabe des Kranherstellers (abhängig von der Kransteuerung), stets ≥ 1
                    g    =    Erdbeschleunigung 9,81[m/s²]

Die Anzahl der Abstützungen (zwei- oder vierfach), sowie deren Position und Abstützweite ist durch den Kranhersteller aufgrund der Standsicherheitsberechnung und der Fahrzeugbelastung zu bestimmen. MAN kann aus technischen Gründen eine Vierfach-Abstützung verlangen. Während des Kranbetriebes müssen die Abstützungen immer bodenschlüssig ausgefahren sein. Sie sind sowohl bei Be- als auch bei Entladung entsprechend nachzusetzen. Ein hydraulischer Ausgleich zwischen den Stützen muss gesperrt sein. Gleichfalls ist ein aus Standsicherheitsgründen evtl. notwendiger Ballast durch den Kranhersteller anzugeben.
Für die Standsicherheit ist unter anderem die Verdrehsteifigkeit des gesamten Rahmenverbandes verantwortlich. Dabei ist zu beachten, dass eine hohe Torsionssteifigkeit des Rahmenverbandes den Fahrkomfort und die Geländegängigkeit des Fahrzeugs reduziert. Für eine ausreichende Befestigung von Kran und Hilfsrahmen muss der Aufbau- oder Kranhersteller sorgen.
Betriebskräfte einschließlich deren Sicherheitsbeiwerte müssen sicher aufgenommen werden. Ab Werk gelieferte Brückenwinkel sind hierfür nicht geeignet. Eine unzulässig hohe Belastung der Achse(n) ist zu vermeiden. Die maximal zulässige Achsbelastung darf im Kranbetrieb nicht mehr als das Zweifache der technisch zulässigen Achslast betragen. Stoßfaktoren der Kranhersteller sind zu berücksichtigen (siehe Formel 17)!
Die zulässigen Achslasten dürfen während des Fahrbetriebes nicht überschritten werden, deshalb ist eine auftragsbezogene Achslastberechnung erforderlich.
Eine asymmetrische Kranmontage ist nicht zulässig, wenn daraus ungleichmäßige Radlasten resultieren (zulässige Radlastdifferenz ≤ 5% siehe auch Kapitel   3.1 in diesem Heft). Der Aufbauhersteller muss für entsprechenden Ausgleich sorgen. Der Schwenkbereich eines Ladekranes ist zu begrenzen, wenn es die zulässigen Achslasten oder die Standsicherheit erfordern. In welcher Art und Weise dies geschieht, hat der jeweilige Ladekranhersteller zu überprüfen (z.B. mit schwenkbereichsabhängiger Hublastbegrenzung). Bei Montage und Betrieb des Ladekrans ist auf die erforderliche Freigängigkeit aller beweglichen Teile zu achten.
Bedienelemente müssen den vorgeschriebenen Mindestfreiraum aufweisen. Abweichend von anderen Aufbauten muss bei Kranaufbauten zur Erhaltung der Fahrzeuglenkfähigkeit die Mindestbelastung der Vorderachse(n) in jedem Beladungszustand 30% für Zweiachser bzw. 25% für Drei- und Vierachser betragen. Genaue Definition siehe Abschnitt   3.2 in diesem Heft. Eventuelle Stützlasten an der Anhängekupplung sind in die erforderliche Achslastberechnung einzubeziehen.
Fahrzeuge mit liftbaren Achsen sind auch auf die Gewichtsverhältnisse bei angehobenen Nachlaufachsen zu prüfen.
Eventuell muss die Liftmöglichkeit gesperrt werden (siehe auch weiter unten bei ‚Heckladekran‘ in diesem Kapitel).
Je nach Krangröße (Gewicht und Schwerpunktlage) und Kranposition (hinter dem Fahrerhaus oder am Heck) sind Fahrzeuge mit verstärkten Federn, verstärktem Stabilisator oder verstärkten Stoßdämpfern auszurüsten, sofern die Liefermöglichkeit gegeben ist. Diese Maßnahmen vermindern den Schiefstand des Fahrgestells (z.B. durch geringere Einfederung verstärkter Federn) und verhindern bzw. reduzieren die Wankneigung.
Dennoch ist bei Kranaufbauten ein Schiefstand aufgrund der Verlagerung des Fahrzeugschwerpunktes nicht immer zu vermeiden.

Nach der Montage des Aufbaus sind nochmalige Einstell- oder Kontrollarbeiten am Fahrzeug erforderlich.
Dies betrifft besonders die Scheinwerfer, sowie den hinteren Unterfahrschutz und die seitliche Schutzvorrichtung.
Eine Genehmigung für einen Kranaufbau ist dann erforderlich, wenn der in diesen Aufbaurichtlinien gesetzte Rahmen überschritten wird.

Dies ist der Fall bei:

•    Überschreitung des angegebenen max. Krangesamtmoments nach Bild 104
•    Vierfach-Abstützung
•    Frontabstützung.

Bei Vierfach-Abstützung liegen andere Kräfteverhältnisse vor, dies macht grundsätzlich eine Rückfrage bei MAN, Abt. ESC erforderlich (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“).Um die Standsicherheit im Kranbetrieb zu gewährleisten, ist der Hilfsrahmen im Bereich zwischen den beiden Abstützträgern in ausreichender Torsionssteifigkeit zu fertigen. Das Ausheben des Fahrzeuges mit den Kranabstützungen ist aus Festigkeitsgründen nur dann zulässig, wenn die Hilfsrahmenkonstruktion alle aus der Kranarbeit resultierenden Kräfte aufnimmt und nicht schubfest mit dem Fahrgestellrahmen verbunden ist (z.B. Autokrane).
Der Kranaufbau und seine Funktion sind je nach nationaler Vorschrift vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Kransachverständigen oder eine für Kranprüfungen ermächtigte Person zu prüfen.

Ladekran hinter dem Fahrerhaus:

Ragen Fahrgestellkomponenten über Hilfsrahmenoberkante, dann schafft ein zusätzlicher Zwischenrahmen auf dem Hilfsrahmen Platz (siehe Bild 101). Er kann so gestaltet werden, dass er zusätzlich als Verstärkung des Hilfsrahmens dient.

Bild 101:    Freiraum für Ladekran hinter Fahrerhaus ESC-407



Das Fahrerhaus muss kippbar sein und die Verriegelung muss ungehindert bedient werden können.
Im Bereich des Kippradius dürfen sich daher keine behindernden Teile befinden. Kippradien der Fahrerhäuser sind in den Fahrgestellzeichnungen angegeben (Bezug über MANTED®,   www.manted.de). Trotz Einhaltung der zulässigen Vorderachslast, muss eine zu große Kopflastigkeit des Fahrzeuges aus Gründen der Fahreigenschaften vermieden werden. Eine Verringerung der Vorderachsbelastung ist z.B. durch das Versetzen von Aggregaten erreichbar. Bei verschiedenen Fahrzeugen kann die zulässige Vorderachslast erhöht werden, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Erhöhung der zulässigen Vorderachslast und Verfahrensweise siehe Kapitel   3 "Allgemeine technische Grundlagen".

Heckladekran:

Um den notwendigen Platz für den Ladekranaufbau zu schaffen und eine günstigere Vorderachsbelastung zu erreichen, kann ein heckseitig angebrachtes Ersatzrad seitlich am Rahmen platziert werden. Je nach Krangröße und Achslastverteilung sind stärkere Federn, ein Stabilisator oder andere MAN-Stabilisationshilfen einzubauen. Dies vermindert Schiefstand und Wankneigung des Kranfahrzeuges. Beim Anheben liftbarer Nachlaufachsen wird das Fahrzeug an der Vorderachse stark entlastet. Durch den Kran als dynamisch am Rahmenende wirkende Punktlast stellt sich voraussichtlich kein ausreichend stabiler Fahrzustand ein.
Die Liftmöglichkeit ist deshalb zu sperren, wenn mit dem Kran bei Leerfahrt im gelifteten Zustand über 80% der zulässigen Triebachslast erreicht wird oder die Mindestvorderachslast (30% des tatsächlichen Fahrzeuggewichts des dann zweiachsigen Fahrzeugs) unterschritten wird.

Zu Rangierzwecken kann die Nachlaufachse bei ausreichender Dimensionierung von Hilfsrahmen und Aufbau entlastet werden (Anfahrhilfe).
Dabei sind die auf Aufbau und Rahmenverband wirkenden erhöhten Biege- und Torsionskräfte zu berücksichtigen.
Soll ein Zentralachsanhänger mitgeführt werden, dann ist die Stützlast in die Fahrgestellauslegung mit einzubeziehen.
Vor allem die genannten Werte im Abschnitt   3.2 “Mindestvorderachslast“ dürfen nicht unterschritten werden.

Absattelbarer Heckladekran:

Der Nutzlastschwerpunkt ändert sich, je nachdem ob der Kran abgesattelt ist oder nicht.
Um die größtmögliche Nutzlast zu erreichen ohne dabei zulässige Achslasten zu überschreiten, empfehlen wir den Nutzlastschwerpunkt mit und ohne Kran am Aufbau deutlich zu kennzeichnen. Die durch die Absattelvorrichtung vergrößerte Überhanglänge ist zu berücksichtigen. Die Festigkeit der Absattelkonsole sowie die fachgerechte Anbringung der Konsolenaufnahme am Fahrzeug liegen im Verantwortungsbereich des Aufbauherstellers. Am Fahrzeug mitgeführte Stapler sind wie aufsattelbare Ladekräne im Transportzustand zu betrachten. An die Montagekonsolen für absattelbare Heckladekrane ist bei Anhängerbetrieb eine zweite Anhängekupplung anzubauen. Diese Anhängekupplung ist mit der am Fahrzeug angebauten über eine Zugöse verbunden (siehe Bild 102).
Die Hinweise im Abschnitt 4.8 "Verbindungseinrichtungen" sind zu beachten.
Absattelvorrichtung und Aufbau müssen die bei Anhängerbetrieb entstehenden Kräfte sicher aufnehmen und übertragen können.
Bei aufgesatteltem Kran und Betrieb ohne Anhänger müssen an der Absattelvorrichtung ein Unterfahrschutz sowie die gesetzlich vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung vorhanden sein.

Bild 102:    Absattelvorrichtung für Heckladekran ESC-023



Hilfsrahmen für Ladekran:

Für Ladekranaufbauten ist in jedem Fall ein Hilfsrahmen vorzusehen, selbst bei Krangesamtmomenten die rein rechnerisch ein benötigtes Flächenträgheitsmoment unter 175 cm4, ist ein Hilfsrahmen mit einem Flächenträgheitsmoment von mindestens 175 cm4 aufzubauen. Wir empfehlen zur Schonung des Hilfsrahmens im Kranbereich einen zusätzlichen Obergurt (Verschleißplatte) zu montieren, um das Einarbeiten des Kranfußes in den Hilfsrahmen zu vermeiden.
Die Stärke des zusätzlichen Obergurts soll je nach Krangröße 8-10 mm betragen.
Ladekrane werden häufig in Verbindung mit anderen Aufbauten montiert, für die ebenfalls ein Hilfsrahmen erforderlich ist (z.B. Kipper, Sattelzugmaschine, Drehschemelaufbau). Es muss dann der, je nach Aufbau und seiner Anforderung, größere Hilfsrahmen der gesamten Aufbaukonstruktion verwendet werden.
Für einen absattelbaren Ladekran muss der Hilfsrahmen so gestaltet sein, dass die Absattelvorrichtung und der Ladekran sicher aufgenommen werden können.
Die Ausführung der Konsolenaufnahme (Bolzenbefestigung etc.) liegt im Verantwortungsbereich des Aufbauherstellers.
Bei Montage des Ladekrans hinter dem Fahrerhaus ist der Hilfsrahmen mindestens im Kranbereich zum Kasten zu schließen.
Wird der Ladekran am Heck montiert, muss von Rahmenende bis mindestens vor die vorderste Hinterachsführung ein geschlossenes Profil verwendet werden.
Außerdem ist zur Erhöhung der Torsionssteifigkeit im Hilfsrahmen ein Kreuzverband (X-Verband, siehe Bild 103) oder eine gleichwertige Konstruktion vorzusehen.
Für die Anerkennung als „gleichwertige Konstruktion“ ist jedoch eine Genehmigung durch MAN, Abteilung ESC (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“ ) Voraussetzung.

Bild 103:    Kreuzverstrebung im Hilfsrahmen ESC-024



Die Methode und die Zuordnung Krangesamtmoment/Flächenträgheitsmoment in Abhängigkeit des Fahrgestellrahmens gilt für Kranaufbauten mit zweifacher Abstützung, gleichermaßen für den Aufbau hinter dem Fahrerhaus oder am Rahmenende. Sicherheitsbeiwerte sind bereits enthalten, das Krangesamtmoment MKr ist mit Stoßfaktor nach Angabe des Kranherstellers zu berücksichtigen (siehe auch Formel 17 weiter oben in diesem Heft). Für die Rahmenprofile TGS/TGX-Typen ist hier das Diagramm Krangesamtmoment und Flächenträgheitsmoment abgebildet (siehe unten Bild 105). Kranaufbauten bei Fahrgestellen/Sattelzugmaschinen mit Rahmenprofilnummer 34 sind nicht erlaubt (Typschlüsselnummern Stand 08/2007: 08S, 49S).

Die Diagramme in Bild 104 gelten nur für Kranaufbauten mit zweifacher Abstützung. Sie sind gleichermaßen für den Aufbau hinter dem Fahrerhaus oder am Rahmenende geeignet. Sicherheitsbeiwerte sind bereits enthalten, das Krangesamtmoment MKr ist mit Stoßfaktor nach Angabe des Kranherstellers zu berücksichtigen (siehe auch Formel ‚Gesamtmoment eines Ladekrans‘ weiter oben im Kapitel 5.4.10).

Muss aufgrund von Aufbauvorgaben (z.B. niedrige Containerfahrzeuge, Abschleppfahrzeuge etc.) von der hier beschriebenen Auslegungsmethode abgewichen werden, ist der gesamte Aufbau mit MAN, Abteilung ESC abzustimmen (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“).

Beispiel für den Umgang mit den Diagrammen in Bild 104:

Für ein Fahrzeug TGS 18.xxx 4x2 BB, Typ 03S, Rahmenprofilnummer 31 soll der Hilfsrahmen bestimmt werden, wenn ein Kran mit einem Gesamtmoment von 160 kNm aufgebaut wird.

Lösung:

Im Bild 105 wird im Diagramm ein Mindestflächenträgheitsmoment von ca. 1.250 cm4 ermittelt.
Wird ein U- Profil mit einer Breite von 80mm und einer Dicke von 8 mm mit einem Steg von 8 mm Dicke zum Kasten geschlossen, so ist eine Profilhöhe von
mindestens 170 mm erforderlich, siehe Diagramm in Bild 106.
Werden zwei U-Profile mit B/t = 80/8 zum Kasten geschachtelt, so verringert sich die Mindesthöhe auf ca. 140 mm, siehe Bild 107. Bei abgelesenen Werten, deren Profilgröße nicht erhältlich ist, ist auf den nächsten erhältlichen Wert aufzurunden; ein Abrunden ist unzulässig.
Der Freigang aller beweglichen Bauteile bleibt in dieser Betrachtung unberücksichtigt und muss deshalb mit den gewählten Abmessungen nochmals geprüft werden.

Ein offenes U-Profil nach Bild 105 darf im Bereich des Krans nicht verwendet werden.
Es wird hier lediglich dargestellt, weil die Verwendung des Diagramms auch für andere Aufbauten in Frage kommt.

Bild 104:    Krangesamtmoment und Flächenträgheitsmoment bei TGA ESC-516



Bild 105:     Flächenträgheitsmomente U-Profile ESC-213



Bild 106:    Flächenträgheitsmomente geschlossener U-Profile ESC-214



Bild 107:    Flächenträgheitsmomente geschachtelter U-Profile ESC-215







5.4.12    Seilwinde

Bei Anbau einer Seilwinde sind folgende Gesichtspunkte maßgebend:

•    Zugkraft
•    Einbaulage: Front-, Mitten-, Heck-, Seiteneinbau
•    Antriebsart: mechanisch, elektromechanisch, elektrohydraulisch.

Achsen, Federn und Rahmen dürfen durch den Betrieb der Seilwinde keinesfalls überlastet werden.
Dies gilt besonders bei einer von der Fahrzeuglängsachse abweichenden Richtung der Windenzugkraft.
Eventuell ist eine von der Zugkraftrichtung abhängige automatische Zugkraftbegrenzung notwendig.
In jedem Fall ist auf eine einwandfreie Seilführung zu achten. Das Seil soll möglichst wenige Umlenkungen haben.
Gleichzeitig darf jedoch kein Fahrzeugteil in seiner Funktion beeinträchtigt sein. Wegen der besseren Regulier- und Einbaumöglichkeit der Winde ist ein hydraulischer Windenantrieb vorzuziehen. Der Wirkungsgrad von Hydraulikpumpe und -motor ist zu berücksichtigen (siehe auch Kapitel 9   ‚Berechnungen‘).
Es ist zu überprüfen, ob vorhandene Hydraulikpumpen, wie z.B. die von einem Ladekran oder Kipper, mit verwendet werden können.
Dadurch kann u.U. der Einbau von mehreren Nebenabtrieben vermieden werden. Der Hydraulikkreislauf der Hydrodrive® Fahrzeuge ist ein geschlossener Kreislauf.
Er darf zum Betrieb einer Seilwinde nicht angezapft werden.
Beim Schneckengetriebe mechanischer Winden ist die zulässige Eingangsdrehzahl zu beachten (in der Regel < 2.000/min).
Die Übersetzung des Nebenabtriebs ist entsprechend zu wählen. Der niedrige Wirkungsgrad des Schneckengetriebes ist bei der Bestimmung des erforderlichen Mindestdrehmomentes am Nebenabtrieb zu berücksichtigen.
Für elektromechanisch oder elektrohydraulisch angetriebene Winden sind die Hinweise im Kapitel 6 ‚Elektrik, Elektronik, Leitungen‘ zu beachten.


5.4.13    Transportmischer

Fahrgestelle für Transportmischer sind zur Verringerung der Wankneigung mit Stabilisator an beiden Hinterachsen auszurüsten. Der Antrieb des Transportmischers erfolgt im Allgemeinen durch den Nebenabtrieb am Motor, dies ist bei D20/26-Motoren der ‚schwungradseitige Nebenabtrieb. Alternativ ist auch der motorabhängiger Nebenabtrieb ‚NMV’ von ZF möglich. Der nachträgliche Einbau der für Transportmischer geeigneten Nebenabtriebe ist sehr aufwendig und daher nicht zu empfehlen, einfacher und günstiger ist die Ausrüstung ab Werk. Nähere Erläuterungen zu Nebenabtrieben siehe separates Heft ‚Nebenabtriebe’.
MAN hat Fahrgestelle im Verkaufsprogramm, die für den Aufbau eines Transportmischers vorbereitet sind, die fahrwerksseitigen Anforderungen (s. o.) sind dann im Lieferumfang, die Schubbleche sind bereits an den richtigen Stellen angebracht, der gewünschte Nebenabtrieb ist auszuwählen.
Beim Aufbau auf andere Fahrgestelle (z.B. Kipperfahrgestelle) wird vorausgesetzt, dass eine Schubblechanordnung an die Anordnung des vergleichbaren Transportmischer-Fahrgestells hergestellt wird und dass Stabilisatoren für beide Hinterachsen vorhanden sind. Die Schubblechanordnung von Kipperfahrgestellen oder Befestigungswinkeln für Ladebrücken sind nicht geeignet zum Aufbau eines Transportmischers. Im Bild 108 ist ein Beispiel für eine Schubblechanordnung beim Transportmischer-Fahrgestell dargestellt. Der Aufbau erfolgt auf nahezu gesamter Länge schubstarr, davon ausgenommen ist nur das vordere Hilfsrahmenende vor der Trommellagerung. Die ersten beiden Schubbleche müssen im Bereich der vorderen Lagerböcke der Trommel liegen. Betonförderbänder und Betonpumpen können nicht ohne weiteres auf serienmäßige Transportmischerfahrgestelle aufgebaut werden. Unter Umständen ist eine andere Hilfsrahmenkonstruktion als die des normalen Mischerhilfsrahmens oder ein Kreuzverband am Rahmenende notwendig (ähnlich wie bei Heckladekranaufbauten, siehe Bild 102). Eine Genehmigung durch MAN, Abteilung ESC (Anschrift siehe oben unter „Herausgeber“) ist ebenso unerlässlich wie die Genehmigung des Transportmischer-Herstellers.

Bild 108:    Transportmischeraufbau ESC-416




5.4.14    Pkw-Transporter

Pkw-Transporter werden in der Regel mit einem wechselbarem Aufbau auf auf 2-achsige Sattelzugmaschinen aufgebaut. Der Aufbau ist vorn über lösbare Verbindungen und hinten über die Sattelkupplung sowie über zusätzliche Verbindungsmittel befestigt. Die Krafteinleitung aus dem Aufbau in das Fahrzeug, insbesondere die Befestigung des Aufbaus sowie die zugehörigen Verbindungsmittel liegen stets in der Verantwortung des Aufbauherstellers.
Die Basis-Sattelzugmaschine ist folgendermaßen auszurüsten, damit ein Betrieb als Pkw-Transporter möglich ist:
(Die unten stehenden Ausrüstungsvorgaben beziehen sich ausschließlich auf Basis des Sattel-Kfz, Aufbauten auf Lkw-Fahrgestelle mit langem Radstand sind hier nicht gemeint):

   -    Keine Freigabe zum Aufbau als Pkw-Transporter für 08S (TGS 18.xxx BLS-TS) und 13S/13X (TGS/TGX 18.xxx LLS-U)
   -    max. Radstand 3.900 mm
   -    Als Hinterachsführung ist der 4-Punkt-Lenker der Serien-Sattelzugmaschine möglich (2. Generation in Gussausführung ausschließlich TGS/TGX), wie auch
        die Niveauregulierung der Sattelzugmaschine (1 Niveauregler)
   -    Ein Stabilisator an der Vorderachse ist zwingend erforderlich
        Wir empfehlen dringend die Ausrüstung mit ESP für Pkw-Transporter (erhältlich unter Code 307DT bei Typ 06S und 10S)
   -    Die Fahrzeugart gemäß amtlicher Papieren muss ‚Fahrzeug für Wechselbetrieb’ sein (wahlweise Einsatz Sattel u. Lkw für Pkw-Transport).
        Dies entspricht dem Einsatz eines Pkw-Transporters und es ist keine Parametrierung erforderlich. Keinesfalls darf auf Fahrzeugart Lkw umparametriert werden
   -    Es ist der Sattel-Schlussquerträger mit Bohrbild für Anhängekupplung zu verwenden (Nr. 81.41250.0141). Ausschließlich dieser ist aufgrund seiner höheren
        Dicke (9,5 mm) geeignet, die Kräfte aus der hinteren Aufbauverbindung abzustützen (keinesfalls den Sattel-Schlussquerträger mit 5 mm Dicke verwenden.
   -    Im so genannten ‚zweiten Leben’ (nach der Verwendung als Pkw-Transporter) ist ausschließlich ein Einsatz als Sattelzugmaschine nicht jedoch als Lkw möglich!


6.    Elektrik, Elektronik, Leitungen


6.1    Allgemeines

Das Kapitel ‚Elektrik, Elektronik, Leitungen’ kann nicht erschöpfend Auskunft zu allen Fragen rund um das Bordnetz moderner Nutzfahrzeuge geben. Weiterführende Informationen zu einzelnen Systemen sind den entsprechenden Reparaturanleitungen zu entnehmen, die über den Ersatzteildienst bezogen werden können. Im Nutzfahrzeug eingebaute Elektrik, Elektronik, Leitungen entsprechen den jeweils gültigen nationalen und europäischen Normen und Richtlinien, die als Mindestanforderung zu beachten sind. MAN-eigene Normen gehen oft erheblich über die Mindestanforderungen nationaler und internationaler Normen hinaus.
So sind bei vielen elektronischen Systemen Anpassungen und Erweiterungen vorgenommen worden.
MAN setzt aus Qualitätsgründen oder aus Sicherheitsgründen in einigen Fällen die Anwendung der MAN-Normen voraus, dies ist in den entsprechenden Abschnitten jeweils beschrieben. Aufbauhersteller können MAN Normen jeweils über   www.normen.man-nutzfahrzeuge.de (Registrierung erforderlich) beziehen.
Ein automatischer Austauschdienst findet nicht statt.


6.2    Leitungsverlegung, Masseleitung

Bei MAN-Fahrzeugen wird der Rahmen nicht als Masseleitung zweckentfremdet, mit der Plusleitung ist stets auch eine eigene Masseleitung zum Verbraucher zu verlegen. Massepunkte zum Anschluss von Masseleitungen durch Aufbauhersteller:

•    In der Zentralelektrik (Rückseite, siehe Bild 109)
•    Hinter der Instrumentierung
•    Am rechten hinteren Motorlager.

Detaillierte Anweisung siehe unten Kapitel 6.5 Zusätzliche Verbraucher.
An den Massepunkten hinter der Zentralelektrik und Instrumentierung dürfen zusammen nicht mehr als 10A (tatsächlicher Strombedarf) abgegriffen werden. Zigarettenanzünder und eventuelle Zusatzsteckdosen haben eigene Leistungsbegrenzungen, diese sind der Betriebsanleitung zu entnehmen.
Das Gehäuse einpoliger Motoren von Fremdaggregaten ist über ein Massekabel an den gemeinsamen Massepunkt am entsprechenden Motorlager anzuschließen, um beim Einschalten des Starters Schäden an mechanischen Teilen oder der elektrischen Anlage zu vermeiden. Bei allen Fahrzeugen befindet sich innerhalb des Batteriekastens ein Schild, das ausdrücklich darauf hinweist, dass der Fahrzeugrahmen nicht mit dem Minuspol der Batterie verbunden ist. Die Minusleitung des Aufbauherstellers darf nicht am Minuspol der Batterien angeschlossen werden, sondern am Zentralen Massepunkt am rechten hinteren Motorlager.


6.3    Behandlung der Batterien


6.3.1    Behandlung und Pflege der Batterien

Es gilt (z.B. für Standzeiten während der Aufbauphase) der Prüf- und Ladezyklus nach Ladekarte/Ladekalender.
Die Batteriekontrolle/-ladung ist anhand der mit dem Fahrzeug gelieferten Ladekarte durchzuführen und abzuzeichnen.
Schnelllade- und Fremdstartgeräte sind für Erhaltungsladungen nicht zulässig, da deren Anwendung Steuergeräte zerstören kann.
Fremdstart von Fahrzeug zu Fahrzeug ist zulässig, dabei nach Betriebsanleitung vorgehen.

Bei laufendem Motor:

•    Batteriehauptschalter nicht ausschalten
•    Batterie- bzw. Polklemmen nicht lösen oder demontieren.

Achtung!

Beim Abklemmen der Batterien und bei Betätigung des Batterie-Hauptschalters unbedingt folgende Reihenfolge beachten:

•    alle Verbraucher ausschalten (z.B. Licht aus; Warnblinklicht aus)
•    Zündung ausschalten
•    Türen schließen
•    Nachlaufzeit von 20s abwarten bis die Batterien abgeklemmt werden (Minus-Pol zuerst)
•    der elektrische Batteriehauptschalter benötigt eine zusätzliche Nachlaufzeit von 15s.

Grund:

Viele Fahrzeugfunktionen werden durch den zentralen Bordrechner (ZBR) gesteuert, der seinen letzten Status erst abspeichern muss, bevor er stromlos gemacht werden darf. Bleiben z.B. die Türen offen, beträgt die Zeitkonstante bis zum geregelten Betriebsende des ZBR 5 Minuten, weil mit dem ZBR auch die Schließfunktionen überwacht werden. Bei offenen Türen muss deshalb bis zum Abklemmen der Batterien mehr als 5 Minuten gewartet werden, Türen schließen verkürzt
die Wartezeit auf 20s. Nichtbeachtung der hier beschriebenen Reihenfolge führt unweigerlich zu Fehlereinträgen in einigen Steuergeräten (z.B. im zentralen Bordrechner ZBR).


6.3.2    Behandlung und Pflege von Batterien mit PAG-Technologie

Sind die ab Werk installierten Batterien aufgebraucht, werden durch MAN-Fachwerkstätten ausschließlich wartungsfreie Batterien mit PAG-Technologie eingebaut (PAG= Positive Ag, positive Trägerplatte niedrig silberdotiert). Diese unterscheiden sich von herkömmlichen Batterien durch eine verbesserte Tiefentladefestigkeit, eine längere Lagerfähigkeit und eine verbesserte Stromaufnahme beim Laden. Die herkömmlichen Verschlussdeckel werden durch ein ‚Charge Eye’ ersetzt. Der Prüf- und Ladezyklus nach Ladekarte/Ladekalender wird mittels Kontrolle der Charge Eyes durchgeführt, die den Ladezustand durch eine Kugel in der Mitte des Verschlussdeckels farblich anzeigen.

Achtung!

Die Verschlussdeckel (Charge Eye) der wartungsfreien Batterie dürfen nicht geöffnet werden.

Tabelle 29:   Anzeige der Charge Eyes

Anzeige Batteriezustand Vorgehensweise
Grün Korrekter Batteriesäurestand, Säuredichte über 1,21 g/cm3 Die Batterie ist geladen und in Ordnung,
Kontrolle auf der Ladekarte bescheinigen
Schwarz Korrekter Batteriesäurestand, Säuredichte jedoch unter 1,21 g/cm3 Die Batterie muss geladen werden,
Nachladen auf der Ladekarte bescheinigen
Weiß Batteriesäurestand zu niedrig, Säuredichte kann über oder unter 1,21 g/ cm3 liegen Die Batterie muss ausgetauscht werden

Eine detaillierte Service Information “SI-Nummer: Nachtrag 2, 114002 Batterie” ist über die MAN Fachwerkstätten erhältlich.


6.4    Zusatzschaltpläne und Kabelstrangzeichnungen

Zusatzschaltpläne und Kabelstrangzeichnungen die Aufbauvorbereitungen enthalten oder beschreiben, sind bei MAN, Abt. ESC (Adresse siehe oben unter „Herausgeber“) erhältlich.
Es liegt in der Verantwortung des Aufbauherstellers, sich zu vergewissern, dass die von Ihm benutzten Unterlagen wie z.B. Schaltpläne und Kabelstrangzeichnungen dem im Fahrzeug verbauten Änderungsstand entsprechen. Weitere technische Informationen sind den Reparaturanleitungen zu entnehmen.
Diese können über den Ersatzteildienst beschafft werden.


6.5    Zusätzliche Verbraucher

Keine Veränderungen bzw. Erweiterungen des Bordnetzes vornehmen!
Dies gilt insbesondere für die Zentralelektrik. Für Schäden, die aufgrund von Veränderungen entstehen, haftet derjenige, der die Veränderung durchführt.

Beim nachträglichen Einbau zusätzlicher elektrischer Verbraucher ist zu beachten:
In der Zentralelektrik sind keine freien Sicherungen zur Verwendung für den Aufbauhersteller vorhanden, zusätzliche Sicherungen können in einem vorbereiteten Kunststoffhalter befestigt werden der sich vor der Zentralelektrik befindet.
Keine vorhandenen Stromkreise der Bordelektrik anzapfen, kein Anschließen weiterer Verbraucher an bereits belegten Sicherungen.
Jeder eingebrachte Stromkreis muss ausreichend dimensioniert und über eigene Sicherungen abgesichert werden.
Die Dimensionierung der Sicherung soll den Schutz der Leitung gewährleisten und nicht den des daran gekoppelten Systems.

Elektrische Systeme müssen einen ausreichenden Schutz gegen alle möglichen Störungen gewährleisten, ohne die Fahrzeugelektrik zu beeinflussen.
Die Rückkopplungsfreiheit ist stets zu gewährleisten. Bei der Dimensionierung des Leiterquerschnittes sind der Spannungsabfall und die Erwärmung des Leiters zu berücksichtigen. Wegen der zu geringen mechanischen Festigkeit sind Querschnitte unter 1 mm2 zu vermeiden. Minus- und Plusleitung müssen den gleichen Mindestquerschnitt aufweisen. Stromabnahmen für 12-V-Geräte sind nur über Spannungswandler zu realisieren. Die Abnahme an nur einer Batterie ist nicht zulässig, weil ungleichmäßige Ladungszustände zur Überladung und Schädigung der jeweils anderen Batterie führen. Bei hohem Leistungsbedarf durch zusätzliche Verbraucher (z.B. elektrohydraulische Ladebordwand) oder bei Einsatz unter extremen klimatischen Bedingungen setzen wir Batterien größerer Kapazität voraus. Zur Erhöhung der Versorgungsleistung ist bereits ab Werk die Ausstattung mit einem größeren Generator möglich. Baut der Aufbauhersteller größere Batterien ein, ist der Querschnitt der Batterieanschlusskabel der neuen Leistungsabnahme anzupassen.
Bei direktem Anschluss von Verbrauchern an Klemme 15 (Bolzen 94 der Zentralelektrik siehe Bild 109) kann es vorkommen, dass es durch eine Rückbestromung
in das Bordnetz zu Einträgen in die Fehlerspeicher von Steuergeräten kommt.
Verbraucher sind deshalb, gemäß nachfolgender Beschreibung anzuschließen.

Spannungsversorgung Klemme 15
Grundsätzlich ein Relais einbauen, das über Klemme 15 (Bolzen 94) angesteuert wird. Die Last muss über eine Sicherung an Klemme 30 (Bolzen 90-1, 90-2 und 91, Zentralelektrik Rückseite) angeschlossen werden (siehe Bild 109). Die maximale Last darf 10 Ampere nicht überschreiten.

Spannungsversorgung Klemme 30
•    Bei einer maximalen Last bis 10 Ampere über eine Sicherung direkt an Klemme 30 (Bolzen 90-1, 90-2 und 91, siehe Bild 109 Zentralelektrik, Rückseite) anschließen.
•    Bei einer Last >10 Ampere über eine Sicherung direkt an die Batterien anschließen.

Spannungsversorgung Klemme 31
•    Nicht an die Batterien anschließen, sondern an den Massepunkten innerhalb (siehe Bild 109 Zentralelektrik, Rückseite) und außerhalb (linkes hinteres Motorlager)
     des Fahrerhauses.

Bild 109:   Zentralelektrik, Rückseite ESC-720



Schaltplan, zusätzliche Verbraucher



Legende:
A1 00 Zentralelektrik
F354 Hauptsicherung Klemme 30
F355 Hauptsicherung Klemme 30
F400 Sicherung Lenkradschloss
F522 Sicherung Leitung 30000
F523 Sicherung Leitung 30000
G100 Batterie 1
G101 Batterie 2
G102 Generator
K171 Relais Klemme 15
M100 Starter
Q101 Zündschloss
X1 00 Masseanschluss Motor
X1 364 Brücke zwischen Anschlussbolzen 90-1 und 90-2 der Zentralelektrik
X1 365 Brücke zwischen Anschlussbolzen 90-2 und 91 der Zentralelektrik
X1 539 X1 557 Steckverbindung Fahrerhaustrennstelle
X1 642 Massepunkt im Fahrerhaus hinter Instrumentierung
X1 644 Massepunkt im Fahrerhaus neben Zentralelektrik
X1 913 Brücke für Leitung 30076 im Kabelkanal auf dem Motor




6.6    Beleuchtungsanlage

Wird die lichttechnische Einrichtung (Beleuchtungsanlage) geändert, erlischt die Teilbetriebserlaubnis nach EG-Richtlinie 76/756/EWG inkl. Änderung 97/28/EG.
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Anordnung der Beleuchtungsanlage maßlich verändert oder eine Leuchte durch eine andere, von MAN nicht freigegebene, ersetzt wird. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist der Aufbauhersteller verantwortlich. Insbesondere die in LED-Technik ausgeführten Seitenmarkierungsleuchten nicht mit anderen Leuchten erweitern, dies führt zur Zerstörung des ZBR (zentraler Bordrechner)!
Die maximale Belastung der Beleuchtungsstrompfade ist zu beachten. Der Einbau von stärkeren Sicherungen als in der Zentralelektrik jeweils angegeben,
ist nicht zulässig.

Folgende Richtwerte sind als Maximalwerte zu berücksichtigen:

Tabelle 30:    Strompfade Beleuchtung

Standlicht 5 A je Seite
Bremslicht 4x21 W ausschließlich Lampen
Fahrtrichtungsanzeiger 4x21 W ausschließlich Lampen
Nebelschlussleuchten 4x21 W ausschließlich Lampen
Rückfahrlicht 5 A insgesamt



Der Begriff „ausschließlich Lampen“ weist darauf hin, dass diese Strompfade von dem Zentralen Bordrechner auf Fehler überwacht werden, die dann zur Anzeige gebracht werden. Der Einbau von LED-Beleuchtungselementen, die nicht von der MAN freigegeben sind, ist verboten.
Beachten Sie, dass bei MAN-Fahrzeugen eine Masseleitung verwendet wird, eine Rückführung über den Rahmen ist nicht zulässig (siehe auch Abschnitt 6.2 Leitungsverlegung, Masseleitung). Nach erfolgter Aufbaumontage muss die Grundeinstellung der Scheinwerfer neu festgelegt werden.
Dies muss auch bei Fahrzeugen mit Leuchtweitenregulierung direkt an den Scheinwerfern vorgenommen werden, da eine Verstellung mit dem Regler nicht
die Grundeinstellung am Fahrzeug ersetzt. Erweiterungen oder Änderungen an der Beleuchtungsanlage müssen in Absprache mit der nächsten Servicestelle mit MAN-cats® vorgenommen werden, da eine Anpassung von Parametern der Bordelektronik mittels MAN-cats® erforderlich werden kann, siehe auch Abschnitt 6.10.2.


6.7    Elektromagnetische Verträglichkeit

Aufgrund der Wechselwirkung zwischen den verschiedenen elektrischen Bauteilen, elektronischen Systemen, dem Kraftfahrzeug und der Umwelt ist die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zu prüfen. Alle Systeme in MAN-Nutzfahrzeugen erfüllen die Anforderungen nach MAN-Norm M 3285, erhältlich über
   www.normen.man-nutzfahrzeuge.de (Registrierung erforderlich).

MAN-Fahrzeuge erfüllen bei der Auslieferung ab Werk die Anforderungen der EG-Richtlinie 72/245/EWG einschließlich 95/54/EG und deren Änderung 2004/104/EG. Sämtliche Geräte die vom Aufbauhersteller am Fahrzeug angebracht werden (Definition der Geräte nach 89/336/EWG), müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Der Aufbauhersteller ist für die EMV seiner Komponente bzw. seines Systems verantwortlich.
Nach dem Einbau von elektrischen/elektronischen Systemen oder Komponenten ist der Aufbauhersteller verantwortlich, dass das Fahrzeug weiterhin den aktuellen gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die Rückkopplungsfreiheit der Aufbauelektrik/-elektronik gegenüber dem Fahrzeug ist stets zu gewährleisten, vor allem wenn aufbauseitige Störungen den Betrieb von Mauterfassungsgeräten, Telematikgeräten, Telekommunikationseinrichtungen oder anderen Fahrzeugausstattungen beeinflussen können.


6.8    Funkgeräte und Antennen

Sämtliche Geräte die am Fahrzeug angebracht werden, müssen den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Alle funktechnischen Einrichtungen (wie z.B. Funkanlagen, Mobiltelefone, Navigationssysteme, Mauterfassungsgeräte usw.) sind fachgerecht mit Außenantennen zu versehen.

Fachgerecht heißt:

•    Funktechnische Einrichtungen, z.B. eine Funkfernsteuerung für Aufbaufunktionen dürfen zu keiner Beeinflussung der Nutzfahrzeugfunktionen führen.
•    Bereits vorhandene Leitungen nicht versetzen oder für zusätzliche Zwecke benutzen.
•    Eine Nutzung als Stromversorgung ist nicht erlaubt (Ausnahme: freigegebene MAN-Aktiv-Antennen und deren Zuleitungen).
•    Beeinträchtigungen des Zuganges zu anderen Fahrzeugkomponenten bei Wartungs- und Reparaturmaßnahmen dürfen nicht entstehen.
•    Bei Bohrungen im Dach sind die von MAN vorgesehenen Positionen zu nutzen, und das dafür freigegebene Montagematerial (wie z.B. Schabenut-Schneidmutter,
     Dichtungen) zu verwenden.

Über den Ersatzteildienst können die von MAN freigegebenen Antennen, Leitungen, Kabel, Buchsen und Stecker bezogen werden.
Nach Anhang I der EU-Rats-Richtlinie 72/245/EWG in der Fassung 2004/104/EG wird vorgeschrieben, dass mögliche Anbauorte von Sendeantennen, zulässige Frequenzbänder und die Sendeleistung zu veröffentlichen sind. Für folgende Frequenzbänder ist die fachgerechte Montage an den von MAN vorgeschriebenen Befestigungspunkten (siehe Bild 110) auf dem Fahrerhausdach zulässig.

Tabelle 31:    Frequenzbänder mit zul. Montageort Dachbefestigung

Frequenzband Frequenzbereich max. Sendeleistung
Kurzwelle < 50 MHz 10 W
4 m-Band 66 MHz bis 88 MHz 10 W
2 m-Band 144 MHz bis 178 MHz 10 W
70 cm Band 380 MHz bis 480 MHz 10 W
GSM 900 880 MHz bis 915 MHz 10 W
GSM 1800 1.710,2 MHz bis 1.785 MHz 10 W
GSM 1900 1.850,2 MHz bis 1.910 MHz 10 W
UMTS 1.920 MHz bis 1.980 MHz 10 W


Bild 110:   Einbauorte Antennen ESC-560



Benennung Sachnummer Position Antenne sh. Stückliste Elektrik
Einbau Antenne 81.28205.8001 Pos. 1 Radioantenne
Einbau Antenne 81.28205.8002 Pos. 1 Radioantenne + D -u. E-Netz
Einbau Antenne 81.28205.8003 Pos. 1 Radioantenne + D -u. E-Netz + GPS
Einbau Funkantenne LL 81.28200.8370 Pos. 2 CB - Funkantenne
Einbau Funkantenne RL 81.28200.8371 Pos. 3
Einbau Funkantenne LL 81.28200.8372 Pos. 2 Bündelfunkantenne
Einbau Funkantenne RL 81.28200.8373 Pos. 3
Einbau Funkantenne LL 81.28200.8374 Pos. 2 Funkantenne 2m Band
Einbau Funkantenne RL 81.28200.8375 Pos. 3
Einbau Antenne LL 81.28200.8377 Pos. 3 GSM- und GPS-Antenne für Mautsystem
Einbau Antenne RL 81.28200.8378 Pos. 2
Einbau Funkantenne LL 82.28200.8004 Pos. 2 CB - Funk- und Radioantenne
Einbau Kombiantenne RL 81.28205.8005 Pos. 3 GSM + D u. E-Netz+GPS+CB-Funkantenne
Einbau Kombiantenne LL 81.28205.8004 Pos. 2



6.9    Schnittstellen am Fahrzeug, Aufbauvorbereitungen

Außer über die von MAN bereitgestellten Schnittstellen (z.B. für Ladebordwand, für Start-/Stoppeinrichtung, für Zwischendrehzahlregelung, FMS-Schnittstelle) sind Eingriffe in das Bordnetz nicht erlaubt. Der Abgriff von CAN-Bussen ist untersagt, Ausnahme ist der Aufbauer-CAN-Bus, siehe TG-Schnittstelle des Steuergerätes für den externen Datenaustausch (KSM). Die Schnittstellen sind im Heft ‚Schnittstellen TG’ vollständig dokumentiert. Wenn ein Fahrzeug mit Aufbauvorbereitungen (z.B. Start-Stopp-Einrichtung am Rahmenende) bestellt wird, sind diese ab Werk verbaut und teilweise angeschlossen. Die Instrumentierung ist entsprechend der Bestellung vorbereitet. Der Aufbauhersteller muss sich vor Inbetriebnahme der Aufbauvorbereitungen vergewissern, dass er die jeweils gültigen Schaltpläne und Kabelstrangzeichnungen verwendet (siehe auch Abschnitt 6.4). Für die Überführung des Fahrzeuges zum Aufbauhersteller sind von MAN Transportsicherungen eingebaut (an den Schnittstellen hinter der Frontklappe auf der Beifahrerseite). Zur Inbetriebnahme der jeweiligen Schnittstelle sind die Transportsicherungen fachgerecht zu entfernen. Nachrüstung von Schnittstellen und/oder Aufbauvorbereitungen sind oft nur mit hohem Aufwand und unter Hinzuziehung eines Elektronikspezialisten der MAN-Serviceorganisation durchführbar.

Abnahme D+ Signal (Motor läuft)
Achtung: D+ darf bei TG-Fahrzeugen nicht vom Generator abgegriffen werden
.
Neben den an der KSM-Schnittstelle zur Verfügung gestellten Signalen und Informationen besteht die Möglichkeit das D+ Signal wie folgt abzugreifen:
Der Zentrale Bordrechner (ZBR) stellt ein Signal „Motor läuft“ (+24V) zur Verfügung. Dieses kann direkt am ZBR (Stecker F2 Pin 17) abgegriffen werden.
Die maximale Belastung dieses Anschlusses darf 1 Ampere nicht überschreiten. Zu beachten ist, dass hier auch interne Verbraucher angeschlossen sein können,
die Rückwirkungsfreiheit an diesem Anschluss ist zu gewährleisten.

Datenfernübertragung von Informationen des Massenspeichers von digitalen Fahrtenschreibern und der Daten der Fahrerkarte.
MAN unterstützt die herstellerübergreifende Datenfernübertragung von Informationen des Massespeicher von digitalen Fahrtenschreibern und der Daten der Fahrerkarte (RDL = remote download). Die Schnittstelle hierzu ist im Internet auf www.fms-standard.com veröffentlicht.


6.9.1    Elektrische Schnittstelle Ladebordwand

Siehe Kapitel ‚Ladebordwand‘


6.9.2    Start-Stopp Einrichtung am Rahmenende

Die Vorbereitung „Start-Stopp Einrichtung“ ist ein von der ZDR-Schnittstelle unabhängiges System und muss separat bestellt werden.
Bei der Realisierung einer Verschaltung des Aufbauherstellers ist die Bezeichnung Start-Stopp zu gebrauchen.
Diese Bezeichnung ist nicht mit dem Begriff Not-Aus zu verwechseln.

6.9.3    Geschwindigkeitssignal abnehmen

Achtung! Sämtliche Arbeiten am Tachographen sind bei ausgeschalteter Zündung vorzunehmen, um Fehlereinträge im Steuergerät zu vermeiden!
Es ist möglich das Geschwindigkeitssignal des Tachographen abzunehmen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Belastung des entsprechenden Pins 1 mA nicht übersteigt!
Dies entspricht in der Regel zwei angeschlossenen Peripheriegeräten. Sollte diese Abgriffmöglichkeit nicht ausreichen, sind Impulsverteiler mit der MAN Sachnummer:
81.25311-0022 (3 • v-Impuls Ausgang, max. Belastung 1mA für jeden Ausgang) oder 88.27120-0003 (5 • v-Impuls Ausgang, max. Belastung 1mA für jeden Ausgang) anzuschließen.

Möglichkeiten zum Abgriff des ‚B7-Signals‘ = Geschwindigkeitssignal:

1)    Am Stecker B / Pin 7 oder PIN 6 an der Rückseite des Tachografen
2)    An der 3-poligen Steckverbindung X4366/Kontakt 1. Die Steckverbindung befindet sich hinter einer Abdeckung auf der fahrerseitigen A-Säule im Bereich
        des Fahrerfußraums.
3)    An der 2-ploigen Steckverbindung X4659, Kontakt 1 oder 2, die Steckverbindung befindet sich hinter der Zentralelektrik.
4)    An der werksseitig verbauten Schnittstelle mit kundenspezifischem Steuermodul ab STEP1 (siehe Heft Schnittstelle TG Kapitel 4.3)

6.10    Elektronik

Bei den Baureihen TGS und TGX wird eine Vielzahl elektronischer Systeme zur Regelung, Steuerung und Überwachung von Fahrzeugfunktionen eingesetzt.
Das elektronische Bremssystem (EBS), die elektronische Luftfederung (ECAS) und die elektronische Dieseleinspritzung (EDC) sind einige Beispiele. Eine vollständige Vernetzung der Geräte untereinander gewährleistet, dass Messwerte gleichermaßen von allen Steuergeräten benutzt werden können.
Dies führt zur Reduzierung von Sensoren, Leitungen und Steckverbindungen und damit zur Reduzierung von Fehlerquellen.
Die Netzwerkleitungen sind im Fahrzeug an der Verdrillung erkennbar. Es werden parallel mehrere CAN-Bussysteme eingesetzt, so lassen sie sich optimal an ihre jeweiligen Aufgaben anpassen. Alle Datenbussysteme sind zur exklusiven Nutzung durch die MAN-Fahrzeugelektronik vorgesehen, ein Zugriff auf diese Bussysteme ist untersagt, Ausnahme ist der Aufbauer-CAN-Bus, siehe TG-Schnittstelle des Steuergerätes für den externen Datenaustausch (KSM).


6.10.1    Anzeige- und Instrumentierungskonzept

Das Kombiinstrument im TGA ist im Steuergeräteverbund über ein CAN-Bussystem eingebunden.
Im Zentraldisplay erfolgt eine direkte Fehleranzeige mit Klartext oder Fehlercode. Die Instrumentierung erhält per CAN-Botschaft sämtliche Informationen die zur Anzeige gebracht werden. Statt Glühbirnen finden nur langlebige Leuchtdioden Verwendung.
Die Symbolscheibe ist fahrzeugspezifisch ausgelegt, d. h. nur bestellte Funktionen und Vorbereitungen sind tatsächlich vorhanden.
Wenn nachträglich Funktionen in das Fahrzeug eingebaut werden die zur Anzeige gebracht werden sollen (z.B. Nachrüstung von Ladebordwand, Gurtstraffer, Kipperanzeige), ist eine Neuparametrierung mit MAN-cats® notwendig und eine angepasste Symbolscheibe entsprechend der neuen Parametrierung über den MAN-Ersatzteildienst zu bestellen. Für Aufbauhersteller besteht auf diesem Weg die Möglichkeit, aufbauseitige Funktionen wie z.B. Ladebordwand oder Kipperbetrieb im Fahrzeug zu parametrieren und die Instrumentierung bei der Fahrzeugmontage mit den erforderlichen Symbolen zu bestücken. Es ist weder möglich Aufbauherstellerfunktionen ‚auf Vorrat‘ zu integrieren, noch erlaubt, dass der Aufbauhersteller im Zentraldisplay eigene Funktionen einbringt oder Signale auf der Rückseite der Instrumentierung anzapft.


6.10.2    Diagnosekonzept und Parametrierung mit MAN-cats®

MAN-cats® ist in der 2. Generation das MAN-Werkzeug für Diagnose und Parametrierung der elektronischen Systeme im Fahrzeug.
MAN-cats® ist deshalb in allen MAN-Servicestellen im Einsatz. Wenn der Aufbauhersteller oder Kunde bereits bei der Fahrzeugbestellung den gewünschten Brancheneinsatz oder die Aufbauart übermitteln kann (z.B. für die ZDR-Schnittstelle werden diese bereits ab Werk per EOL-Programmierung (EOL = end of line, Programmierung am Bandende) in das Fahrzeug eingespielt. Der Einsatz von MAN-cats® ist dann erforderlich, wenn diese Parameter geändert werden sollen.
Die Elektronikspezialisten der MAN-Servicestellen haben die Möglichkeit, auf Systemspezialisten im MAN-Werk zurückzugreifen, um bei bestimmten Eingriffen am Fahrzeug die entsprechenden Freigaben, Genehmigungen und Systemlösungen zu erhalten.


6.10.3   Parametrierung der Fahrzeugelektronik

Bei genehmigungspflichtigen oder sicherheitskritischen Änderungen am Fahrzeug, erforderlicher Anpassung des Fahrgestells an den Aufbau, Umbaumaßnahmen oder Nachrüstungen ist über einen MAN-cats® Spezialisten der nächsten MAN-Servicestelle vor dem Beginn der Arbeiten abzuklären, ob eine neue Fahrzeugparametrierung erforderlich ist.





7.    Nebenabtriebe → siehe separates Heft


8.    Bremsen, Leitungen

Die Bremsanlage zählt zu den wichtigsten Sicherheitsbaugruppen des Lkw. Änderungen der gesamten Bremsanlage einschließlich der Leitungen dürfen nur von entsprechend geschultem Personal ausgeführt werden. Nach jeder Änderung ist eine komplette Sicht-, Hör-, Funktions- und Wirkungsprüfung der gesamten Bremsanlage durchzuführen.


8.1    ALB, EBS-Bremse

Durch das EBS ist eine Prüfung der ALB-Einstellung durch den Aufbauhersteller hinfällig, eine Einstellung kann auch nicht vorgenommen werden. Eine Prüfung ist allenfalls im Rahmen der turnusmäßigen Überwachung der Bremsanlage (in Deutschland SP und §29 StVZO) erforderlich. Ist eine solche Bremsenprüfung nötig, dann ist eine Spannungsmessung mittels Diagnosesystem MAN-cats® vorzunehmen oder die Winkelstellung des Gestänges am Achslastsensor optisch zu prüfen.
Keinesfalls den Stecker am Achslastsensor abziehen.
Vor dem Austausch von Blattfedern, z.B. durch Blattfedern anderer Traglast, ist mit der MAN-Werkstatt zu klären, ob eine neue Parametrierung des Fahrzeuges erforderlich ist, um die korrekte ALB-Einstellung vornehmen zu können.


8.2    Brems- und Druckluftleitungen

Alle Bremsleitungen zur Federspeicherbremse sind nach DIN 14502 Teil 2 ‚Feuerwehrfahrzeuge Allgemeine Anforderungen‘ korrosions- und hitzebeständig. Hier werden nochmals die wichtigsten Grundsätze dargestellt, die bei der Verlegung von Luftleitungen gelten.


8.2.1    Grundsätze

•    Polyamidrohre (= PA-Rohre) sind unbedingt:
     -    von Heizquellen fernzuhalten
     -    scheuerfrei zu verlegen
     -    spannungsfrei
     -    und ohne Knick zu verlegen.
•    Es dürfen nur PA-Rohre nach MAN-Norm M 3230 Teil 1 verwendet werden (  www.normen.man-nutzfahrzeuge.de, Registrierung erforderlich).
     Diese Rohre sind - der Norm entsprechend - alle 350 mm mit einer Nummer gekennzeichnet, die mit ‚M 3230‘ beginnt.
•    Vom Luftpresser zum Lufttrockner bzw. Druckregler sind Edelstahlrohre vorgeschrieben.
•    Leitungen bei Schweißarbeiten durch Ausbauen schützen, Schweißarbeiten siehe auch Abschnitt ‚Schweißen am Rahmen‘.
•    Wegen der möglichen Wärmeentwicklung dürfen PA-Rohre nicht an Metallrohren oder -haltern befestigt werden, die mit folgenden Aggregaten verbunden sind:
     -    Motor
     -    Luftpresser
     -    Heizung
     -    Kühler
     -    Hydraulik.


8.2.2    Steckverbinder, des Systems Voss 232

Bei Brems-/Luftleitungen sind nur Steckverbinder der Systeme Voss 232 (MAN-Norm: M 3298) und Voss 230 (für kleine Rohre NG6 und Sonderverbinder wie Doppeldorn; MAN-Norm: M 3061) zulässig . Die genannte Norm gibt ausführliche Verarbeitungshinweise und ist für die Montage von pneumatischen Leitungen und Aggregaten verbindlich anzuwenden. Bezugsmöglichkeit der genannten MAN-Normen besteht für Aufbauhersteller über   www.normen.man-nutzfahrzeuge.de (Registrierung erforderlich). Das System 232 hat zwei Raststufen. Wenn der Stecker nur in der ersten Stufe eingerastet ist, ist die Verbindung beim System 232 gewollt undicht, eine unkorrekte Steckerrastung ist sofort an der Geräuschentwicklung erkennbar.

•    Das System muss beim Herausdrehen der Überwurfschraube drucklos sein.
•    Nach dem Lösen der Verbindung Stecker/Überwurfschraube muss die Überwurfschraube erneuert werden, da das Halteelement beim Lösen
     der Verbindung zerstört wird.
•    Deshalb ist zum Lösen der Verbindung einer Leitung an einem Aggregat die Überwurfschraube herauszudrehen. Das Kunststoffrohr bildet mit Stecker,  
     Überwurfschraube und Halteelement eine wieder verwendbare Einheit. Nur der O-Ring zur Gewindeabdichtung (siehe Bild 111) muss gegen einen neuen
     ausgetauscht werden (der O-Ring ist zu fetten, die Überwurfschraube zu säubern).
•    Die oben beschriebene Einheit der Steckverbindung ist handfest in das Aggregat einzuschrauben und anschließend mit 12 ± 2 Nm in Metall bzw. 10 + 1 Nm
     in Kunststoff festzuziehen.

Bild 111:    Voss System 232, Funktionsprinzip ESC-174




8.2.3    Verlegung und Befestigung von Leitungen

Grundsätze der Leitungsverlegung:

•    Eine lose Verlegung von Leitungen ist nicht zulässig, vorgesehene Befestigungsmöglichkeiten und/oder Rohre sind zu verwenden.
•    Kunststoffrohre beim Verlegen nicht erwärmen, auch dann nicht wenn Rohre in Bögen verlegt werden müssen.
•    Bei der Rohrbefestigung ist darauf zu achten, dass ein Verdrehen der PA-Rohre ausgeschlossen ist.
•    Am Bogenanfang und -ende je eine Rohrschelle oder bei Rohrbündeln je einen Kabelbinder anbringen.
•    Kabelbaumwellrohre werden im Rahmen auf Kunststoffkonsolen und im Motorbereich auf vorbereiteten Kabeltrassen mit Rasterbändern aufgebunden oder
     mittels Clip-Technik befestigt.
•    Niemals mehrere Leitungen an einer Schelle befestigen.
•    Es dürfen nur PA-Rohre (PA = Polyamid) nach DIN 74324 Teil 1 oder MAN-Norm M 3230 Teil 1(Erweiterung der DIN 74324 Teil 1) verwendet werden
     (  www.normen.man-nutzfahrzeuge.de, Registrierung erforderlich).
•    Auf die verlegte Länge bei PA-Rohren 1% Längenzugabe geben (entspricht 10mm je Meter Kabellänge), weil Kunststoffrohre sich bei Kälte zusammenziehen und
     eine Gebrauchsfähigkeit bis -40°C gegeben sein muss.
•    Ein Erwärmen von Rohren bei der Verlegung ist unzulässig.
•    Zum Kürzen von Kunststoffrohren muss eine Kunststoffrohr-Abschneidezange verwendet werden, da ein Absägen zu unzulässiger Gratbildung an
     der Schnittfläche und Spanbildung im Rohr führt.
•    PA-Rohre dürfen an Rahmenkanten bzw. in Rahmendurchbrüchen anliegen. Eine minimale Abflachung am PA-Rohr (max. 0,3 mm tief) an den Berührungsstellen
     kann toleriert werden. Kerbartige Anscheuerungen sind jedoch nicht zulässig.
•    Die Berührung von PA-Leitungen untereinander ist erlaubt. Es entsteht an der Berührungsstelle eine minimale gegenseitige Abflachung.
•    PA-Leitungen dürfen parallel (nicht über Kreuz) mit Rasterband gebündelt werden. PA- und Wellrohre sind sortenrein zu bündeln. Die Einschränkung
     der Beweglichkeit durch den Aussteifungseffekt ist zu beachten.
•    Das Abdecken von Rahmenkanten mit einem aufgeschnittenen Wellrohr ist schädlich, das PA-Rohr wird an der Berührungsstelle mit dem Wellrohr angegriffen.
•    Punktförmige Auflagen an Rahmenschnittkanten können mit einer sog. ‚Schutzspirale‘ geschützt werden (siehe Bild 112).
     Die Schutzspirale muss das zu schützende Rohr stramm und in seinen Windungen geschlossen fassen. (Ausnahme: PA-Leitungen Ø ≤ 6 mm).

Bild 112:    Schutzspirale auf PA-Rohr ESC-151




•    Berührung von PA-Leitungen/PA-Wellrohren mit Aluminiumlegierungen z.B. Alu-Tank, Kraftstofffiltergehäuse) ist nicht erlaubt, da Aluminiumlegierungen  
     mechanisch abgetragen werden (Brandgefahr).
•    Kreuzende, pulsierende Leitungen (z.B. Kraftstoff) dürfen am Kreuzungspunkt nicht mit einem Rasterband zusammen gebunden werden (Scheuergefahr).
•    An Einspritzleitungen und kraftstoffführenden Stahlleitungen für Flammstartanlage dürfen keine Leitungen festgerastet werden (Scheuergefahr, Brandgefahr).
•    Mitgeführte Zentralschmierungs- und ABS-Sensorkabel dürfen an Luftschläuchen nur mit Distanzgummi angerastert werden.
•    An Kühlmittel- und Hydraulikschläuchen (z.B. Lenkung) darf nichts angerastert werden (Scheuergefahr).
•    Anlasserkabel dürfen auf keinen Fall mit kraftstoff- oder ölführenden Leitungen gebündelt werden, da Scheuerfreiheit bei der Pluspol-Leitung oberstes Gebot ist!
•    Wärmeeinwirkungen: Hitzestau in gekapselten Bereichen beachten. Ein Anliegen der Leitungen an Wärmeabschirmblechen ist nicht zulässig (Mindestabstand
     zu Wärmeabschirmblechen ≥ 100 mm, zum Auspuff ≥ 200 mm)
•    Metallleitungen sind vorverfestigt und dürfen weder gebogen noch so montiert werden, dass sie sich im Betrieb verbiegen können.

Falls Aggregate/Bauteile zu einander beweglich gelagert sind, dann müssen beim Übertritt der Leitungen folgende Grundsätze beachtet werden:

•    Die Leitung muss der Bewegung des Aggregates problemlos folgen können, dafür ist auf ausreichende Spielräume zu bewegten Teilen zu achten
     (Ein- und Ausfederung, Lenkeinschlag, Fahrerhauskippen). Eine Dehnung von Leitungen ist nicht zulässig.
•    Der jeweilige Anfangs- und Endpunkt der Bewegung ist als feste Spannstelle exakt zu definieren.
     Das PA- oder Well-Rohr wird in der Spannstelle stramm mit einem möglichst breiten Rasterband oder einer an den Durchmesser des Rohres angepassten
     Schelle gefasst.
•    Werden PA- und Well-Rohr am gleichen Übergang verlegt, so wird zuerst das steifere PA-Rohr versorgt.
     Das weichere Well-Rohr wird auf das PA-Rohr aufgerastert.
•    Eine Leitung verträgt Bewegungen quer zur Verlegungsrichtung, wobei auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Spannstellen zu achten ist.
     (Faustformel: Abstand der Spannstellen ≥ 5 x der zu überbrückenden Bewegungsamplitude)
•    Große Bewegungsamplituden überbrückt man am besten mit einer U-förmigen Verlegung und einem Bewegungsablauf längs der U-Schenkel:

Faustformel für die minimale Länge der Bewegungsschleife:
minimale Länge der Bewegungsschleife = 1/2 · Bewegungsamplitude · Mindestradius · π


•    Folgende Mindestradien sind bei PA-Rohren zu beachten (der jeweilige Anfangs- und Endpunkt der Bewegungsstrecke ist als feste Spannstelle exakt
     zu definieren):

Tabelle 32:    Mindestradien bei PA-Rohren

Nenn - Ø [ mm ] 4 6 9 12 14 16
Radius [ mm ] 20 30 40 60 80 95


•    Zur Befestigung der Leitungen Schellen aus Kunststoff verwenden, maximalen Schellenabstand nach Tabelle 33 beachten.

Tabelle 33:    Maximaler Schellenabstand in Abhängigkeit der Rohrgröße

Rohrgröße 4x1 6x1 8x1 9x1,5 11x1,5 12x1,5 14x2 14x2,5 16x2
Schellenabstand [mm] 500 500 600 600 700 700 800 800 800



8.2.4    Druckluftverlust

Druckluftanlagen können keinen 100%-igen Wirkungsgrad bieten, dazu gehört auch, dass leichte Leckagen oft, trotz gewissenhafter Auslegung, unvermeidlich sind. Die Frage ist, welcher Druckluftverlust unvermeidlich ist und welcher zu hoch ist. Vereinfacht ist jeder Druckluftverlust zu vermeiden, der innerhalb einer Frist von 12 Stunden nach Abstellen eines Fahrzeugs dazu führt, dass nicht sofort nach dem Anlassen des Motors gefahren werden kann. Davon abgeleitet gibt es zwei alternative Methoden um festzustellen, ob ein Luftverlust unvermeidlich ist oder nicht:

•    Innerhalb von 12 Stunden nach Befüllung bis zum Abschaltdruck darf in keinem Kreis ein Druck < 6 bar sein. Die Prüfung ist mit nicht belüfteten Federspeichern,
     also mit eingelegter Feststellbremse durchzuführen.
•    Innerhalb von 10 Minuten nach Befüllung bis zum Abschaltdruck darf der Druck im zu prüfenden Kreis um höchstens 2% gefallen sein.

Ist der Luftverlust größer als oben beschrieben, dann ist eine unzumutbare Leckage vorhanden, die abgestellt werden muss.


8.3    Anschluss von Nebenverbrauchern

Alle Leitungen im Druckluftsystem sind bei TGS/TGX mit den Voss Systemen 232 und 230 (für kleine Rohre NG6 und Sonderverbinder z.B. Doppeldorn) ausgeführt. Nur das jeweilige Originalsystem ist bei Arbeiten am Fahrgestell zulässig.
Ein Anschluss von aufbauseitigen Druckluftverbrauchern an das Druckluftsystem darf ausschließlich im Kreis für Nebenverbraucher erfolgen. Für jeden zusätzlichen Verbraucher mit einem pneumatischen Anschluss > NG6 (6 x 1 mm) ist ein eigenes Überströmventil nötig.

Verboten ist der Anschluss von Nebenverbrauchern:

•    in den Kreisen für Betriebs- und Feststellbremse
•    an den Prüfanschlüssen (auf einer Verteilerplatte auf der Fahrerseite leicht zugänglich montiert)
•    direkt am Vierkreisschutzventil.

MAN schließt eigene Luftverbraucher über eine Verteilerleiste am Magnetventilblock an, dieser ist am Querträger im Rahmenknick montiert. Für Aufbauhersteller bestehen zwei Anschlussmöglichkeiten: In der Mitte des Verteilerblocks ist ein Verteiler für Nebenverbraucher (siehe Bild 113) dessen Anschluss 52
(blind verschlossen) für aufbauseitige Nebenverbraucher ist. Der Anschluss erfolgt mit dem Voss System 232 NG8 über ein vom Aufbauhersteller separat zu montierendes Überströmventil.

Bild 113:    Anschluss am Verteiler für Nebenverbraucher ESC-180



Die andere Möglichkeit ist ein Anschluss an ein für aufbauseitige Nebenverbraucher ab Werk bestellbares Überström- und Rückschlagventil. Lage und Varianten nach Bild 114/ Sachnummer 81.51000.8114. Der Anschluss ist ein Gewinde M22x1,5.

Bild 114:     Lage im Rahmen und Anschlussvarianten am Überströmventil für Aufbauhersteller Zeichnung 81.51000.8114




8.4    Nachrüstung von MAN fremden Dauerbremsen

Der Einbau von MAN nicht dokumentierten Dauerbremsen (Retarder, Wirbelstrombremsen) ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Nachrüstung von MAN-fremden Dauerbremsen ist unzulässig, weil die hierzu erforderlichen Eingriffe in die elektronisch gesteuerte Bremse (EBS) und das fahrzeugeigene Brems- und Triebstrangmanagement unzulässig sind.





9.    Berechnungen


9.1    Geschwindigkeit

Zur Ermittlung der Fahrgeschwindigkeit aufgrund der Motordrehzahl, Reifengröße und Gesamtübersetzung gilt allgemein:

Formel 18:    Geschwindigkeit

                                    0,06   •   nMot   •   U
                     v    =       -----------------------
                                         iG   •   iv   •   iA

Es bedeuten:

                    v         =    Fahrgeschwindigkeit in [km/h]
                    nMot    =    Motordrehzahl in [1/min]
                    U        =    Abrollumfang des Reifens in [m]
                    IG       =     Getriebeübersetzung
                    iV        =    Verteilergetriebeübersetzung
                    iA        =    Achsübersetzung der Antriebsachse(n)

Für die Ermittlung der theoretischen Höchstgeschwindigkeit (oder auch bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit) wird mit 4% Motordrehzahlüberhöhung gerechnet. Die Formel lautet somit:

Formel 19:    Theoretische Höchstgeschwindigkeit

                                    0,0624   •   nMot   •   U
                     v    =      -----------------------------
                                           iG   •   iv   •   iA

Achtung: Diese Berechnung dient ausschließlich der Ermittlung der theoretische Endgeschwindigkeit die aufgrund der Drehzahl- und Übersetzungsverhältnisse einstellt - die Formel berücksichtigt nicht, dass die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit darunter liegt, wenn die Fahrwiderstände den Antriebskräften entgegenwirken. Eine Abschätzung der tatsächlich erreichbaren Geschwindigkeiten, anhand einer Fahrleistungsberechnung bei der sich Luft-, Roll- und Steigungswiderstand einerseits und Vortriebskraft andererseits aufwiegen, ist im Abschnitt 9.8 ‚Fahrwiderstände‘ nachzulesen. Bei Fahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzung nach 92/24/EWG ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit generell 90 km/h.

Beispielrechnung:

Fahrzeug:
                                                                                                                            Typ 56S TGS 33.430 6x6 BB
                    Bereifungsgröße:                                                                            315/80 R 22,5
                   Abrollumfang:                                                                                   3,280 m
                   Getriebe:                                                                                          ZF 16S 2522 TO
                   Getriebeübersetzung im langsamsten Gang:                                   13,80
                   Getriebeübersetzung im schnellsten Gang:                                     0,84
                   minimale Motordrehzahl bei maximalem Motordrehmoment:             1.000/min
                   maximale Motordrehzahl:                                                                 1.900/min
                   Verteilergetriebeübersetzung G 172 im Straßengang:                   1,007
                   Verteilergetriebeübersetzung G 172 im Geländegang:                   1,652
                   Achsübersetzung:                                                                          4,00

Gewünscht wird:

1.    Die Minimalgeschwindigkeit im Geländegang bei maximalem Drehmoment
2.    Die theoretische Höchstgeschwindigkeit ohne Geschwindigkeitsbegrenzer

Lösung 1:

                                  0,06 • 1000 • 3,280
                       v    =   -------------------------
                                   13,8 • 1,652 • 4,00
                       v    =    2,16 km/h

Lösung 2:

                                 0,0624 • 1900 • 3,280
                     v    =    ----------------------------
                                  0,84 • 1,007 • 4,00
                    v    =    115 km/h

115km/h sind theoretisch möglich, werden jedoch durch den Geschwindigkeitsbegrenzer auf 90 km/h festgesetzt
(Einstellung aufgrund der zu berücksichtigenden Toleranzen auf 89 km/h).


9.2    Wirkungsgrad

Der Wirkungsgrad ist das Verhältnis der abgegebenen Leistung zur zugeführten Leistung.
Dabei ist die abgegebene Leistung immer kleiner als die zugeführte Leistung, deshalb ist der Wirkungsgrad η immer < 1 bzw. < 100%.

Formel 20:    Wirkungsgrad

                                  Pab
                      η    =   --------
                                  Pzu

Bei mehreren Aggregaten, die hintereinander geschaltet sind, multiplizieren sich die Einzelwirkungsgrade.

Beispielrechnung Einzelwirkungsgrad: Wirkungsgrad einer Hydraulikpumpe η = 0,7. Benötigte, also abgeführte Leistung Pab = 20 kW.
Wie groß ist die zugeführte Leistung Pzu?

Lösung:

                                  Pab
                    Pzu    =   -------
                                    η

                                   20
                    Pzu    =   -------
                                   0,7
                    Pzu    =    28,6 kW

Beispielrechnung für mehrere Wirkungsgrade:

Wirkungsgrad einer Hydraulikpumpe η1 = 0,7. Diese Pumpe treibt über ein Gelenkwellensystem mit zwei Gelenken einen Hydraulikmotor an.

Einzelwirkungsgrade:

                      Hydraulikpumpe:                  η1    =    0,7
                     Gelenkwelle Gelenk a:         η2    =    0,95
                    Gelenkwelle Gelenk b:          η3    =    0,95
                    Hydraulikmotor:                     η4    =    0,8

Benötigte, also abgeführte Leistung Pab    =    20 kW

Wie groß ist die zugeführte Leistung Pzu?

Lösung:

Gesamtwirkungsgrad:

                    ηges    =    η1 • η2 • η3 • η4
                    ηges    =    0,7 • 0,95 • 0,95 • 0,8
                    ηges    =    0,51

Zugeführte Leistung:

                                     20
                    Pzu    =      ---------
                                    0,51
                    Pzu    =    39,2 kW


9.3    Zugkraft

Die Zugkraft ist abhängig von:

•    Motordrehmoment
•    Gesamtübersetzung (einschließlich der Räder)
•    Wirkungsgrad der Kraftübertragung.

Formel 21:    Zugkraft

                                      2 • π • MMot • η • iG • iV • iA
                       Fz    =     -------------------------------
                                                       U

                     FZ         =    Zugkraft in [N]
                     MMot      =    Motordrehmoment in [Nm]
                     η          =    Gesamtwirkungsgrad im Antriebsstrang, Anhaltswerte siehe Tabelle 34
                    iG          =    Getriebeübersetzung
                    iV           =    Verteilergetriebeübersetzung
                     iA          =    Achsübersetzung der Antriebsachse(n)
                    U           =    Abrollumfang des Reifens in [m]

Beispiel für Zugkraft siehe 9.4.3 Berechnung der Steigfähigkeit.


9.4    Steigfähigkeit


9.4.1    Weg bei Steigung oder Gefälle

Die Steigfähigkeit eines Fahrzeugs wird in % angegeben. So bedeutet z. B. die Angabe 25%, dass auf einer waagrechten Länge l = 100 m eine Höhe h = 25 m überwunden wird. Dies gilt entsprechend angewandt auch für Gefälle.
Die tatsächlich gefahrene Wegstrecke c errechnet sich dann mit:

Formel 22:    Wegstrecke bei Steigung oder Gefälle

                               

                     c    =    Wegstrecke in [m]
                     l    =    waagrechte Länge einer Steigung/eines Gefälles in [m]
                    h    =    senkrechte Höhe einer Steigung/eines Gefälles in [m]
                    p    =    Steigung/ Gefälle in [%]

Beispielrechnung:

Steigungsangabe p = 25%. Wie groß ist die gefahrene Wegstrecke auf einer Länge von 200 m?

                    


9.4.2    Steigungs- oder Gefällewinkel

Der Steigungs- oder Gefällewinkel a errechnet sich mit:

Formel 23:    Steigungs- oder Gefällewinkel

                                       p                                     p                             h                                     h
                    tan α    = ------,    α    =    arctan   ------- ,    sin α    =  ------ ,    α    =    arcsin   ------
                                    100                                 100                            c                                     c

                    a    =    Steigungswinkel in [°]
                    p    =    Steigung/Gefälle in [%]
                    h    =    senkrechte Höhe einer Steigung/eines Gefälles in [m]
                    c    =    Wegstrecke in [m]

Beispielrechnung:

Steigung 25%. Wie groß ist der Steigungswinkel?

                                       p              25
                    tan α    = -----     =   ------
                                    100           100
                      α    =    arctan 0,25
                      α    =    14°

Bild 115:     Steigungsverhältnis, Steigung, Steigungswinkel ESC-171




9.4.3    Berechnung der Steigfähigkeit

Die Steigfähigkeit ist abhängig von:

•    Zugkraft (siehe Formel 21)
•    Zuggesamtmasse einschließlich Gesamtmasse des Anhängers oder Aufliegers
•    Rollwiderstand
•    Kraftschluss (Reibung).

Für die Steigfähigkeit gilt:

Formel 24:    Steigfähigkeit

                                                        Fz
                    p    =    100 •  [    -----------------   - fR  ]
                                                 9,81 • Gz

Es bedeuten:

                     p    =    Steigfähigkeit [%]
                    MMot =    Motordrehmoment [Nm]
                    Fz    =    Zugkraft in [N] Berechnung nach Formel 21
                    Gz    =    Zuggesamtmasse in [kg]
                    fR    =    Rollwiderstandsbeiwert siehe Tabelle 33
                    iG    =    Getriebeübersetzung
                    iA     =    Antriebsachsübersetzung
                    iV    =    Verteilergetriebeübersetzung
                    U    =    Abrollumfang des Reifens [m]
                     η    =    Gesamtwirkungsgrad im Antriebsstrang siehe Tabelle 34

Formel 24 ermittelt die Steigfähigkeit die das zu berechnende Fahrzeug aufgrund seiner Eigenschaften

•    Motordrehmoment
•    Übersetzung von Getriebe, Verteilergetriebe, Achsantrieb und Bereifung
•    Zuggesamtmasse hat.

Dabei wird ausschließlich die Fähigkeit des Fahrzeugs betrachtet aufgrund seiner Eigenschaften eine bestimmte Steigung zu bewältigen. Nicht berücksichtigt wird der tatsächlich vorhandene Kraftschluss zwischen Rädern und Fahrbahn, der bei schlechter (z. B. nasser) Fahrbahn dem Vortrieb weit unter der hier berechneten Steigfähigkeit ein Ende setzen kann. Die Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse aufgrund des vorhandenen Kraftschlusses wird mit Formel 25 diskutiert.

Tabelle 33:    Rollwiderstandsbeiwerte

Fahrbahn Beiwert fR
gute Asphaltstrasse 0,007
nasse Asphaltstrasse 0,015
gute Betonstrasse 0,008
rauhe Betonstrasse 0,011
Steinpflaster 0,017
schlechte Strasse 0,032
Erdweg 0,15...0,94
loser Sand 0,15...0,30


Tabelle 34:    Gesamtwirkungsgrad im Antriebsstrang

Anzahl der angetriebenen Achsen η
eine angetriebene Achse 0,95
zwei angetriebene Achse 0,9
drei angetriebene Achse 0,85
vier angetriebene Achse 0,8


Beispielrechnung:

Fahrzeug:
                                                                                                                  Typ 56S TGS 33.430 6x6 BB
                       maximales Motordrehmoment:                                            MMot              =         2.100 Nm
                       Wirkungsgrad bei drei angetriebene Achsen:                    ηges               =         0,85
                      Getriebeübersetzung im langsamsten Gang:                     iG                   =         13,80
                      Verteilergetriebeübersetzung im Straßengang:                  iV                   =         1,007
                      im Geländegang:                                                                 iV                   =         1,652
                     Antriebsachsübersetzung:                                                  iA                   =          4,00
                     Bereifung 315/80 R 22.5 mit Abrollumfang:                         U                   =          3,280 m
                    Zuggesamtmasse:                                                                GZ                 =          100.000 kg
                    Rollwiderstandsbeiwert:
                                     -    glatte Asphaltstraße                                      fR                           =           0,007
                                     -    schlechte, aufgefahrene Straße                   fR                   =          0,032

Gesucht:

Maximale Steigfähigkeit pf im Straßen- und Geländegang.

Lösung:

1. maximale Zugkraft (Definition siehe Formel 21) im Straßengang:

                                  2π • MMot • η • iG • iV • iA
                    Fz    =   -------------------------------
                                                    U

                                  2π • 2100 • 0,85 • 13,8 • 1,007 • 4,00
                    Fz    =   -------------------------------------------------
                                                       3,280

                    Fz    =    190070N = 190,07 kN

2. maximale Zugkraft (Definition siehe Formel 21) im Geländegang:

                                     2π • MMot • η • iG • iV • iA
                    Fz    =      ----------------------------------
                                                        U

                                   2π • 2100 • 0,85 • 13,8 • 1,007 • 4,00
                    Fz    =   ------------------------------------------------
                                                       3,280

                    Fz    =    311812N = 311,8 kN

3. maximale Steigfähigkeit im Straßengang auf guter Asphaltstraße:

                                                     Fz
                     p    =    100 •  [  -------------   - fR   ]
                                               9,81 • Gz

                                                  190070
                    p    =    100 •  [  ---------------------     - 0,007   ]
                                               9,81 • 100000

                      p    =    18,68%

4. maximale Steigfähigkeit im Straßengang auf schlechter, aufgefahrener Straße:

                                                  190070
                    p    =    100 •  [  ----------------------    - 0,032  ]
                                               9,81 • 100000

                    p    =    16,18%

5. maximale Steigfähigkeit im Geländegang auf guter Asphaltstraße:

                                                           311812
                     p    =    100 •   [  ---------------------------      - 0,007  ]
                                                     9,81 • 100000

                    p   =    31,09%

6. maximale Steigfähigkeit im Geländegang auf schlechter, aufgefahrener Straße:


                                                       311812
                    p    =    100 •  [   ---------------------     - 0,032  ]
                                                9,81 • 100000

                    p    =    28,58%

Anmerkung:

Die genannten Beispiele berücksichtigen nicht, ob die notwendige Zugkraft zur Bewältigung der Steigung aufgrund des Kraftschlusses zwischen Fahrbahn und Antriebsräder (Reibung) übertragen werden kann. Hier gilt nachfolgende Formel:

Formel 25:    Steigfähigkeit aufgrund Kraftschluss Fahrbahn-Reifen

                                                    µ • Gan
                    pR    =     100 •  [   -------------      - fR   ]
                                                      Gz

Es bedeuten:

                     pR    =    Steigfähigkeit aufgrund Reibung in [%]
                     µ     =    Kraftschlussbeiwert Reifen/Fahrbahn, bei nasser Asphaltfahrbahn ~ 0,5
                    fR    =    Rollwiderstandsbeiwert, bei nasser Asphaltfahrbahn ~ 0,015
                    Gan  =    Summe der Achslasten der Antriebsachsen im Sinne von Massen in [kg]
                    GZ  =    Zuggesamtmasse in [kg]

Beispielrechnung:

                    obiges Fahrzeug:                                                                     Typ 56S TGS 33.430 6x6 BB
                     Kraftschlussbeiwert nasse Asphaltstraße:                           µ    =    0,5
                     Rollwiderstandsbeiwert nasse Asphaltstraße:                     fR   =    0,015
                    Zuggesamtmasse:                                                                  GZ   =    100.000 kg
                    Summe der Achslasten aller angetrieben Achsen:                Gan  =    26.000 kg

                                                    0,5 • 26000
                     pR    =    100 •   [   --------------------    - 0,015  ]
                                                       100000

                     pR    =    11,5%





9.5    Drehmoment

Wenn Kraft und Wirkabstand bekannt sind:


Formel 26:    Drehmoment mit Kraft und Wirkabstand

M = F • I

Wenn Leistung und Drehzahl bekannt sind:


Formel 27:    Drehmoment mit Leistung und Drehzahl

9550 • P
M =
n • η

Wenn in der Hydraulik Fördermenge (Volumenstrom), Druck und Drehzahl bekannt sind:

Formel 28:    Drehmoment mit Fördermenge, Druck und Drehzahl


15,9 • Q • p
M =
n • η

Es bedeuten:

                    M    =    Drehmoment in [Nm]
                     F    =    Kraft in [N]
                     l    =     Wirkabstand der Kraft vom Drehpunkt in [m]
                    P    =    Leistung in [kW]
                    n    =    Drehzahl in [1/min]
                    η    =    Wirkungsgrad
                    Q    =    Volumenstrom in [l/min]
                    p    =    Druck in [bar]

Beispielrechnung, wenn Kraft und Wirkabstand bekannt sind:

Eine Seilwinde mit F = 50.000 N Zugkraft hat einen Trommeldurchmesser von d = 0,3 m.
Welches Drehmoment ist ohne Berücksichtigung des Wirkungsgrades vorhanden?

Lösung:

                     M    =    F • l = F • 0,5d (der Trommelradius ist der Hebelarm)
                    M    =    50000 N • 0,5 • 0,3 m
                     M    =    7500 Nm

Beispiel, wenn Leistung und Drehzahl bekannt sind:
Ein Nebenabtrieb soll eine Leistung von P = 100 kW bei n = 1500/min übertragen.
Welches Drehmoment muss der Nebenabtrieb ohne Berücksichtigung des Wirkungsgrades übertragen können?

Lösung:

                                    9550 • 100
                      M    =    ----------------
                                         1500
                      M     =     637 Nm

Beispiel, wenn bei einer Hydraulikpumpe Fördermenge (Volumenstrom), Druck und Drehzahl bekannt sind:
Eine Hydraulikpumpe fördert einen Volumenstrom von Q = 80 l/min bei einem Druck von p = 170 bar und einer Pumpendrehzahl von n = 1000/min.
Welches Drehmoment ist ohne Berücksichtigung des Wirkungsgrades erforderlich?

Lösung:

                                    15,9 • 80 • 170
                     M    =      -------------------
                                            1000
                     M     =     216 Nm

Soll der Wirkungsgrad berücksichtigt werden, müssen die errechneten Drehmomente jeweils durch den Gesamtwirkungsgrad dividiert werden
(siehe auch Abschnitt 9.2 Wirkungsgrad).


9.6    Leistung

Bei Hubbewegung:

Formel 29:    Leistung bei Hubbewegung

                                     9,81 • m • v
                       M    =     ---------------
                                         1000 • η

Bei Bewegung in der Ebene:

Formel 30:    Leistung bei Bewegung in der Ebene

                                        F • v
                      P    =     -------------
                                     1000 • η

Bei Umdrehungsbewegung:


Formel 31:    Leistung bei Umdrehungsbewegung

                                       M • n
                     P    =      ------------
                                     9550 • η

In der Hydraulik:

Formel 32:    Leistung in der Hydraulik


                                     Q • p
                      P    =     ------------
                                   600 • η

Es bedeuten:

                     P    =    Leistung in [kW]
                     m    =    Masse in [kg]
                     v    =    Geschwindigkeit in [m/s]
                     η    =    Wirkungsgrad
                    F    =    Kraft in [N]
                    M    =    Drehmoment in [Nm]
                    n    =    Drehzahl in [1/min]
                    Q    =    Fördermenge (Volumenstrom) in [l/min]
                    p    =    Druck in [bar]

1. Beispiel - Hubbewegung:


Ladebordwand-Nutzlast inklusive Eigengewicht                m    =    2. 600 kg
Hubgeschwindigkeit                                                            v    =     0,2 m/s

Wie groß ist die Leistung, wenn der Wirkungsgrad nicht berücksichtigt wird?

Lösung:

                                 9,81 • 2600 • 0,2
                     P    =   ----------------------
                                        1000
                    P    =    5,1 kW

2. Beispiel - Bewegung in der Ebene:

Seilwinde                            F     =     100.000 N
Seilgeschwindigkeit            v     =     0,15 m/s

Wie groß ist der Leistungsbedarf, wenn der Wirkungsgrad nicht berücksichtigt wird?

                                    100000 • 0,15
                      P    =     ---------------------
                                         1000
                     P    =    15 kW

3. Beispiel - Drehbewegung:

Nebenabtriebsdrehzahl            n    =    1.800/min
Zulässiges Drehmoment           M   =    600 Nm

Welche Leistung ist möglich, wenn der Wirkungsgrad nicht berücksichtigt wird?

Lösung:

                                      600 • 1800
                       P     =    -----------------
                                         9550
                      P     =     113 kW

4. Beispiel - Hydraulik:

Volumenstrom der Pumpe             Q    =    60 l/min
Druck                                              p    =    170 bar

Wie groß ist die Leistung, wenn der Wirkungsgrad nicht berücksichtigt wird?

Lösung:

                                 60 • 170
                    P    =    ------------
                                   600
                    P    =    17 kW


9.7    Nebenabtriebsdrehzahlen am Verteilergetriebe

Läuft der Nebenabtrieb am Verteilergetriebe im wegabhängigen Einsatz, wird seine Drehzahl nN in Umdrehungen je Meter zurückgelegten Weg angegeben. Sie errechnet sich zu:

Formel 33:    Drehzahl je Meter, Nebenabtrieb am Verteilergetriebe

                                       iA • iV
                      nN    =      ---------
                                          U

Die Wegstrecke s in zurückgelegte Meter je Umdrehung des Nebenabtriebs (Reziprokwert von nN) errechnet sich mit:

Formel 34:    Weg je Umdrehung, Nebenabtrieb am Verteilergetriebe

                                      U
                      s    =   ---------
                                   iA • iV

Es bedeuten:

                    nN    =    Nebenabtriebsdrehzahl in [1/m]
                    iA     =    Antriebsachsübersetzung
                    iV     =    Verteilergetriebeübersetzung
                    U     =    Reifenumfang in [m]
                    s     =     gefahrene Wegstrecke in [m]

Beispiel:

Fahrzeug:                                                                                   Typ 80S TGS 18.480 4x4 BL
Bereifung 315/80 R 22.5 mit Abrollumfang:                                U    =    3,280 m
Antriebsachsübersetzung:                                                         iA     =     5,33
Verteilergetriebe G 172 Übersetzung im Straßengang:              iv    =    1,007
Übersetzung im Geländegang:                                                    iv    =    1,652

Nebenabtriebsdrehzahl im Straßengang:

                                     5,33 • 1,007
                      nN    =     -----------------
                                        3,280
                      nN    =    1,636 /m

Dem entspricht ein Weg von:

                                      3,280
                      s    =   ---------------
                                 5,33 • 1,007
                      s    =     0,611 m

Nebenabtriebsdrehzahl im Geländegang:

                                       5,33 • 1,652
                       nN    =    -----------------
                                           3,280
                      nN    =    2,684 /m

Dem entspricht ein Weg von:

                                        3,280
                      s    =    ---------------
                                  5,33 • 1,652
                     s    =    0,372 m


9.8    Fahrwiderstände

Die wichtigsten Fahrwiderstände sind:

•    Rollwiderstand
•    Steigungswiderstand
•    Luftwiderstand.

Ein Fahrzeug kann nur dann fahren, wenn die Summe aller Widerstände überwunden wird. Widerstände sind Kräfte, die sich mit der Antriebskraft die Waage halten (gleichförmige Bewegung) oder kleiner sind als die Antriebskraft (beschleunigte Bewegung).

Formel 35:    Rollwiderstandskraft

                     FR    =    9,81 • fR • Gz • cosα

Formel 36:    Steigungswiderstandskraft